Rechtswidrige Verweigerung der Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bei Fibromyalgie

Hoffentlich gibt das ordentlich Kopfschmerzen.... 

Illegale Vernichtung von Beweismitteln, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3, Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, Verstoß gegen den Datenschutz....

Legal - Illegal - Scheißegal? Eine Fallgeschichte aus dem wirklichen Leben!

Arbeitsunfähig durch schweres Fibromyalgie-Syndrom? Gilt nicht! Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund eine schwerbehinderte und chronisch Kranke um Ihre Erwerbsminderungsrente prellt....

...und wie die Deutsche Rentenversicherung Bund dabei vom Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) gedeckt wird

Worum es hier geht:

Hier berichten wir darüber,

- wie der nachweislich arbeitsunfähigen  schmerzgeplagten schwerbehinderten und chronisch kranken Erika R. , die an einem schweren Fibromyalgiesyndrom mit umfangreicher Begleitsymptomatik leidet, von der Deutschen Rentenversicherung Bund seit dem Jahre 2003 die Erwerbsminderungsrente rechtswidrig vorenthalten wird, obwohl der medizinische Dienst der Rentenversicherung selbst im Widerspruchsverfahren eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt festgestellt hatte und damit deren Arbeitsunfähigkeit bestätigte!

(Näheres hierzu finden Sie unter ´Beweise`, klicken Sie hier: http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/beweise/ 

 

Die Problematik hat ihren Ursprung auch in der Tatsache, daß der hinzugezogene Oldenburger Fachanwalt für Sozialrecht erkennbar keine Akteneinsicht genommen hatte – ansonsten wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht zu einem Rechtsstreit gekommen, weil die medizinischen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung selbst im Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit gutachterlich bestätigt hatten! 

 

Wir berichten ferner darüber,

 

- wie die Deutschen Rentenversicherung sich über den Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialverwaltung (§ 20 SGB X) hinwegsetzte und es trotz Auftrag des Hauseigenen medizinischen Dienstes pflichtwidrig unterließ, einen Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen (Hierzu und zur rechtswidrigen Aktenvernichtung detailliert hier klicken :http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pe8bb46cf02cad8a5/ 

 

- wie die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche beweiserhebliche medizinische Befundberichte trotz des laufenden Verwaltungsverfahrens grob rechtswidrig vernichtete und damit nicht nur gegen das Verwahrungsgebot schutzwürdiger Akten in der Sozialverwaltung (§ 84 SGB X Abs.2, Satz 2), sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstieß (§ 133 StGB Verwahrungsbruch).

Diese durch die Vernichtung beweiserheblicher medizinischer Befundberichte entsprechend "bereinigte" Akenlage diente der Deutschen Rentenversicherung zur Abweisung des Rentenbegehrens und

erlaubte es so dem Landessozialgericht Niedersachsen -Bremen, der Klägerin Erika R. wahrheitswidrig "zu geringe eigene Heilbemühungen" und zynisch und diffamierend eine „selbstgewählte (!) Inaktivität“ zu unterstellen…..(Details hierzu unter ´Beweise` sowie hier:

 http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pa929b0f8d425f921/

 

- ferner berichten wir darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung sich über einschlägige Normen des Bundesdatenschutzgesetzes hinwegsetzte und streng geschützte vertrauliche Daten der Versicherten rechtswidrig an die Gerichte weiterreichte. (Näheres hierzu u.a. unter ´Aktuelles`)

 

- wir berichten darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung die persönlichen und streng geschützten Daten einer fremden, inzwischen verstorbenen Versicherten rechtswidrig mit denen von Erika R. vermischte

 

- wir berichten schließlich darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung anlässlich eines Überprüfungsantrages hinsichtlich eines „ rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“ gemäß § 44 SGB X mit anschließendem Widerspruch trotz angeblicher  "gründlicher Prüfung" keinen einzigen der hier genannten Rechtsverstöße erkennen konnte (!) und der Klägerin weiterhin Ihr gesetzliches Recht vorenthielt!

 

In der Homepage berichten wir aber auch darüber,

- wie das Sozialgericht Oldenburg von den hier genannten Rechtsverstößen keine Notiz nahm und hinsichtlich der Verfahrensführung die Einlassungen der Klägerin Erika R. weitgehend ignorierte

(Näheres hierzu klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p4a4a33e6109ee61f/

    

 

- wir berichten des weiteren darüber, wie das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen die Sache fast zwei Jahre unbearbeitet liegen ließ und danach erst auf Anmahnung der Klägerin tätig wurde

 

- wir berichten darüber, dass das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen nicht einen einzigen Arzt befragte, obwohl das letzte Gutachten, auf das das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen sich bezog, bereits genau 4 Jahre alt war und zudem von der Klägerin ungehört wegen Besorgnis der Befangenheit angegriffen worden war. (Näheres hierzu klicken Sie hier: http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pa929b0f8d425f921/

 

- wir berichten außerdem darüber, daß das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen die von der Versicherten/Klägerin Erika R. per Eilboten fristgerecht eingereichten Beweise und eine ausführlich begründete Aufforderung zur Beweiswürdigung einfach rechtswidrig ignorierte und der Klägerin damit das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Gehör (Art. 103 GG) verweigerte, der Deutschen Rentenversicherung aber unverzüglich mit Eilt-Vermerk per Fax Mitteilung machte. (Näheres hierzu klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pd83b46eb63ad15c2/

                                        

 

  - Schließlich berichten wir darüber, dass sich die Klägerin mit einer Eingabe an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wandte.

(Näheres hierzu klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p9010a519b7111617/

 

- Außerdem berichten wir darüber, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages die Sache weiter an die der Deutschen Rentenversicherung vorgesetzte Fach- und Dienstaufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn zur Prüfung der Sachlage und Berichterstattung verwies. (Näheres hierzu unter ´Aktuelles`)

 

- Auch berichten wir darüber, daß vom Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) unter Leitung des Präsidenten Dr. Maximilian Gassner nicht nur keine erkennbare Fach- und Dienstaufsicht ausgeübt wurde - keine der hier dargestellten Rechtsverstöße wurde durch diese Behörde reklamiert oder gar Korrekturen veranlasst! – sondern der zuständige Beamte des Bundesversicherungsamtes dem Petitionsausschuß einen durch Weglassen zahlreicher Fakten und objektiv falsche Tatsachenbehauptungen einen wahrheitswidrigen und insgesamt unrichtigen Sachverhalt darstellte.

Dieser wahrheitswidrige Bericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) veranlasste den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, das Begehren/die Petition der Klägerin/Versicherten Erika R. abzulehnen.

(Näheres hierzu unter ´Aktuelles´, klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/paec0799e681f4a6e/

 

- wir berichten daher über die falsche und wahrheitswidrige Berichterstattung des Bundesversicherungsamtes an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages (Näheres hierzu s. ´Aktuelles`)

 

- wir berichten von unserem mühsamen und zähen Kampf um Klarstellung der tatsächlichen Sachverhalte

 

- wir berichten über das von der Versicherten/Petententin eingeleitete Widerspruchsverfahren beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. (Näheres unter ´Aktuelles`)

 

- des weiteren berichten wir über unsere ebenfalls äußerst beschwerlichen Bemühungen, eine eindeutige Stellungnahme vom Bundesdatenschutzbeauftragten zu der rechtswidrigen Weitergabe persönlicher geschützter Daten und zu der rechtswidrigen Vermischung mit Fremddaten durch die DRV Bund zu erhalten (Näheres hierzu klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p73b228fcb2240b11/

 

- und schließlich berichten wir über unsere noch viel umfangreicheren und schwierigeren Bemühungen, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu einer eindeutigen Stellungnahme hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Vernichtung beweiserheblicher medizinischer Befundberichte in einem laufenden Verwaltungsverfahren zu bewegen…..Diese Bemühungen dauern immer noch an, nachdem wir dies bereits erstmalig am 04.11.2010 (!) beim Bundesdatenschutzbeauftragten reklamiert hatten!

(Unsere umfangreichen, bisher nur teilweise von Erfolg gekrönten Bemühungen beim ´Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit` um eine eindeutige Stellungnahme finden Sie

hier:  http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p73b228fcb2240b11/ )

 

Wenn all dies Sie interessiert, weil Sie selbst infolge chronischer Krankheit und/oder Schwerbehinderung arbeitsunfähig sind und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, oder Sie einfach wissen möchten, wie der „Rechtsstaat“ gelegentlich mit den „Rechtsunterworfenen“ umgeht, dann haben Sie hier jetzt einen Eindruck darüber gewonnen, um was es geht und was Ihnen selbst auch  passieren könnte….!

 

Bitte beachten Sie besonders das Kapitel ´Aktuelles`, wo wir in zeitlicher Reihenfolge/chronologisch alle neuen Entwicklungen eingestellt haben und auch künftig einstellen werden, http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/paec0799e681f4a6e/

 

Im Kapitel ´Beweise` haben wir alle uns besonders wichtig erscheinende Gutachten und offiziellen Stellungnahmen eingestellt, klicken Sie bei Interesse hier: http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pd83b46eb63ad15c2/

 

 

Die Homepage ist seit ihrer Erstellung im Juni 2010 gewissermaßen „organisch“ gewachsen, daher ist sie inzwischen sehr umfangreich geworden, auch ist sie in sich teilweise uneinheitlich.

 

Sie können diese Homepage am besten nutzen, wenn Sie auf der linken Navigationsleiste das anklicken, was Sie gerade besonders interessiert, aber denken Sie daran: Alle Angaben sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt, erheben aber nicht in jedem Einzelfall den Anspruch wissenschaftlicher oder juristischer Unfehlbarkeit, da vor allem die juristische Bewertungen auch subjektiv sind!

Aber darum geht es hier auch gar nicht, denn neben der rein juristischen Bewertung gibt es auch noch die Bewertung nach allgemein anerkannten  Grundsätzen der Moral!

Wobei uns allerdings eine Trennung von Rechtssprechung und Moral eine Perversion der Rechtssprechung zu sein scheint, und der hier dargestellte Fall mag dies sogar besonders deutlich veranschaulichen….

Eine Rechtssprechung, die sich nicht stets auch daran messen läßt, ob das erzielte Ergebnis auch gerecht ist, ist u. E. kaum als rechtsstaatlich zu bezeichnen.....

 

Vielleicht stellen sich bei der Lektüre dieser vor allem um Wahrheit bemühten Fallschilderung peinliche Fragen für die betroffenen Behörden:

 

Wie geht die Deutsche Rentenversicherung Bund, wie gehen Sozialgerichte, wie gehen die zur Dienst- und Fachaufsicht berufenen Behörden mit chronisch kranken und schwerbehinderten Menschen, die man vor noch nicht allzu langer Zeit in unserem Staat als

„ lebensunwertes Leben“ zu tausenden fabrikmäßig umgebracht hat, heute mit chronisch Kranken und Behinderten um, ist in diesem hier geschilderten langjährigen Verfahren, dem die Versicherte aus Geldmangel zum großen Teil ohne anwaltliche Unterstützung ausgesetzt war und noch immer ausgesetzt ist, tatsächlich die Würde des Menschen unantastbar gewesen, wie es der Artikel 1 unserer Verfassung fordert, oder wird diese Forderung unserer Verfassung bereits dadurch verletzt, wenn das Landessozialgericht Niedersachsen der Versicherte/Klägerin Erika R. in dem u. E. skandalösen wahrheitswidrigen Urteil von 2009  zynisch und diffamierend eine „selbstgwählte Inaktivität“ vorwirft, noch dazu, ohne sie selbst überhaupt in Augenschein genommen zu haben oder die Akten gründlich zu studieren, geschweige denn einen einzigen Arzt befragt zu haben, wie es der Amtsermittlungsgrundsatz fordert?!

 

Diese und andere Fragen mag sich jede/jeder selbst beantworten! 

 

Wir freuen uns natürlich über jede positive Unterstützung, insbesondere, wenn Sie die homepage weiter bekannt machen - Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

In der Bibel endete dieser ungleiche Kampf so.....!

 

P.S. Der Kampf ist leider immer noch nicht siegreich beendet, wenn Sie über den aktuellen Stand der Dinge informiert sein wollen, klicken Sie einfach in regelmäßigen Abständen auf ´Aktuelles`, dort finden Sie den aktuellen Entwicklungsstand!

 

 

Zur Person der Versicherten/Klägerin/Petententin:

Die Versicherte Erika R. wurde 1956 geboren, nach einer pränatalen Traumatisierung (Frühgeburt), nach zahlreichen Traumatisierungen in Kindheit und Jugend (Unfalltod des Vaters Weihnachten 1965, Gewalterfahrung durch alkoholisierten Stiefvater), nach physischer und psychischen Misshandlungen in der Kindheit – u.a. durch eine kirchliche Einrichtung in Bad Salzdethfurt – heiratete sie bereits als Siebzehnjährige ihren ersten Ehemann, der sich ebenfalls als Alkoholiker entpuppte und sie später mit den inzwischen drei Kindern ohne Unterhaltszahlungen im Stich ließ.

Nach sehr aufreibenden Jahren mit der üblichen Doppelbelastung als Mutter von drei Kindern und vollschichtiger Berfufstätigkeit ohne jegliche finanzielle Unterstützung durch den Exgatten oder gar den Staat, kam sie nur kurze Zeit zur Ruhe, nachdem Sie ihren zweiten Ehemann kennengerlernt hatte: Zunehmende Schmerzen, zuerst im Rücken und Nackenbereicht stellten sich ab 1997 ein und wurden schließlich im Jahre 2001 als Fibromyalgiesyndrom diagnostiziert, dass sehr bald chronifizierte und bis heute leider trotz vielfacher Bemühungen nicht heilbar ist und bereits Mitte 2001 zur Arbeitsunfähigkeit führte.

(Zur Problematik des Fibromyalgiesyndroms und der sozialrechtlichen Bewertung klicken Sie hier: http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/pc3e9904a83fa804a/ )

Ihre Arbeitsfähigkeit erlangte die Versicherte Erika R. seitdem niemals wieder, auch ihre umfangreiche Symptomatik hat sich, nicht zuletzt aufgrund der hier geschilderten Umstände, laufend verschlechtert....Der Kampf um die Ewerbsminderungsrente geht weiter.....(Stand: 18.02.2012)