Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!


Archiv ´Aktuelles`

"und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen" Joh. 8.31.32

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Neuere Nachrichten ab 03.10.2012 unter ´Aktuelles`!




Kommentar in der ´Osnabrücker Zeitung`/ Neue OZ!

In der ´Osnabrücker Zeitung` findet sich heute (02.10.2012) ein informativer und interessanter Beitrag , in dem nachfolgenden Kommentar verweisen wir auf diesen Fall...

Fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt - hinter nackten Zahlen verbergen sich nur allzuoft Tragödien!

Den lesenswerten und interessanten Beitrag der Osnabrücker Zeitung finden Sie vollständig unter folgendem Link, ebenso unseren Kommentar: http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/66962815/fast-jeder-zweite-antrag-auf-erwerbsminderungsrente-wird-abgelehnt

 

Hier der vollständige Text des Kommentars:

 

Leserkommentare


 
Erich R., heute um 16:56 Uhr Fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt – hinter nackten Zahlen verbergen sich nur allzu oft Tragödien! Wohl nur wenige Menschen beantragen aus Spaß eine Erwerbsminderungsrente, dies geschieht gewöhnlich aus echter Not heraus und mit Billigung oder sogar auf Anraten der behandelnden Ärzte –insofern ist es äußerst problematisch, wenn wie in Ihrem informativen und guten Beitrag berichtet wird, fast 50% der Versicherten von der Rentenversicherung defacto unterstellt wird, sie seien in Wirklichkeit nicht so schwer krank wie behauptet, also arbeitsfähig – hier stimmt etwas mit der Deutschen Rentenversicherung als zuständiger öffentlich-rechtlichen Verwaltungsbehörde nicht, und/oder die zugrundeliegenden Rechtsnormen sind fragwürdig!
Dies betrifft immerhin jedes Jahr viele Zehntausende!
Die zur Zeit deutlich zu hohen Hürden für die Erwerbsminderungsrente sind jetzt endlich in die öffentliche Diskussion und Kritik geraten, hier werden hoffentlich möglichst bald vom Gesetzgeber Veränderungen herbeigeführt!
Aber auch die DRV Bund als zuständige Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts ist hier zunehmend ins Gerede gekommen, und dies nicht erst seit Mai 2010, als ein hoher Vertreter der Ärzteschaft der DRV Bund massenhaften Betrug an den Versicherten vorwarf….(´Spiegel-Bericht vom Mai 2010)
Auf einen besonders krassen und leider noch immer nicht abgeschlossenen Skandal weist die renommierte ´Initiative Nachrichtenaufklärung` INA (www.derblindefleck.de ) hin, die jedes Jahr die zehn wichtigsten und in der öffentlichen Diskussion vernachlässigten Themen publik macht:
In dem angesprochenen Fall werden einer an einem schweren Fibromyalgiesyndrom (chronischer Schmerzerkrankung) mit umfangreicher Begleitsymptomatik leidenden Versicherten, die bereits 33 Rentenjahre erfüllt und drei Kinder großgezogen hat, die Erwerbsminderungsrente verweigert, obwohl der eigene medizinische Dienst der Rentenversicherung im Widerspruchsverfahren selbst gutachterlich feststellte, die Antragstellerin sei aufgrund Chronifizierung ihrer Erkrankung nicht mehr Leistungsfähig auf dem Arbeitsmarkt!
Aber es kommt noch schlimmer: Der offenbar überlastete Anwalt der schwerbehinderten und chronisch kranken Klägerin nahm keine Akteneinsicht, die befassten Gerichte ´übersehen` anschließend nicht nur das begünstigende Gutachten der Rentenversicherung, sondern bemerken zu allem Überfluß auch nicht, dass die Rentenversicherung zahlreiche, die Klägerin begünstigende Beweisakten zuvor vernichtet und zudem grob gegen ihren Datenschutz verstoßen hatte….Ergebnis: Keine Erwerbsminderungsrente trotz mehrfach nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, auch sonst erhält die schwerbehinderte chronisch kranke Klägerin bis heute keinerlei staatliche Hilfen!
Dass der vorsitzende Richter der unter ihrer Schmererkrankung schwer leidenden Klägerin dann auch noch u. a. eine ´selbstgewählte (!) Inaktivität` im Urteil unterstellt, wirft die Frage nach Rechtsstaat und Menschenwürde auf.....
Der Fall, der im Internet unter ´Zwergdavid-riesegoliath` leicht zu finden ist, macht zweierlei exemplarisch deutlich: Die bestehende Rechtslage zur Erwerbsminderungsrente muß im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und des Rechtsstaates dringend reformiert werden, ebenso wie die Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund, die wie hier erkennbar leider wohl zunehmend oftmals in einem ´rechtsfreien Raum` zu agieren scheint….
Übrigens: Da der Fall 2010 rechtskräftig wurde, ist das Kind hier endgültig in den Brunnen gefallen, zumal die DRV Bund selbst bei einer eigenen Überprüfung keinerlei eigene Fehler feststellte (!) und erst der Bundesdatenschutzbeauftragte die DRV Bund zu einem schriftlichen Eingeständnis einiger Rechtsverstöße veranlassen musste…

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Offener Brief an die INA!

Wir haben die Aktivitäten von ´Der blinde Fleck`der ´Initiative Nachrichtenaufklärung`(INA) kommentiert...

Unser ´Offener Brief` an die Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) wurde von der INA inzwischen öffentlich freigeschaltet, nachfolgend der Text:

Hier unser offener Brief in Form eines Kommentars zu den Aktivitäten der INA im Allgemeinen und zu unserem Fall im Besonderen:

Liebe Freundinnen und Freunde von ´Der blinde Fleck`,
Sie haben die von uns im Internet an einem konkreten Beispiel verbreitete Thematik der fast massenhaften und u. E. oftmals mehr oder weniger rechtswidrigen Verweigerung von Erwerbsminderungsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)aufgegriffen, journalistisch nachrecherchiert (durch engagierte Journalistik-StudentInnen), anschließend durch eine kompetente Jury von Fachleuten geprüft und für so wichtig erachtet, daß Sie den von mir unter ´www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com `geschilderten Fall in Ihre ´Top 10` der vernachlässigten Themen 2012 in den Medien aufgenommen haben: Damit haben Sie zweifellos einen ganz wichtigen Beitrag zum Thema Pressefreiheit und ´4. Gewalt`geleistet, dafür auch hier noch einmal herzlichen Dank von der Betroffenen, meiner an einem schweren Fibromyalgiesyndrom mit umfangreicher Begleitsymptomatik leidenden Ehefrau, die bis heute nicht nur schwerbehindert und chronisch krank ist, sondern rechtswidrig an ihrer rechtlichen und sozialen Teilhabe durch ´staatliche Gewalt` gehindert wird!


Der Fall ist möglicherweise singulär insofern, als die DRV Bund hier gleich gegen eine Vielzahl grundlegender Rechtsnormen der öffentlich-rechtlichen Sozialverwaltung verstoßen hat: Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichheitsgebot, hier: Gleichbehandlung in der öffentlichen Verwaltung), gleich mehrfacher Verstoß gegen den Datenschutz, indem persönliche Daten unbefugt an Dritte weitergereicht wurden und Fremddaten einer verstorbenen Versicherten zugefügt wurden (!), gegen das Verwahrungsgebot schutzwürdiger Beweisakten (durch Vernichtung von Beweisakten, obwohl bereits ein Rentenverfahren lief), und schließlich gegen den Untersuchungsgrundsatz in der öffentlich-rechtlichen Sozialverwaltung, indem ein (die Versicherte begünstigendes) Gutachten des behandelnden Therapeuten begründungslos nicht eingeholt wurde, obwohl dies vom eigenen medizinischen Dienst der DRV Bund gefordert worden war…


Der Fall ´Zwergdavid gegen Riesegoliath` ist andererseit wohl nur die Spitze eines riesigen Eisberges, weil jährlich zehntausenden krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Menschen durch die DRV Bund ebenfalls die Erwerbsminderungsrente mehr oder weniger rechtswidrig vorenthalten wird – das ist eine Tragödie und ein Skandal ohnegleichen!

Hier werden Beitragszahler, die teilweise Jahrzehnte in die Sozialkassen eingezahlt haben, um Ihre Teilhabe betrogen und deren Lebensleistung negiert!


Hier haben Sie, die INA, Ihren Beitrag geleistet, damit die Tatsachen nicht ganz aus dem Blickfeld geraten: indem Sie nachrecherchiert und sehr kritisch geprüft haben, haben Sie unserer umfangreichen Darstellung der Sachverhalte mehr Gewicht verliehen, dies gilt natürlich auch für alle überaus wichtigen anderen Fälle, die Sie mit Recht für Wert befunden haben, mehr in den Fokus der kritischen öffentlichen Beachtung gerückt zu werden, als dies bislang geschehen ist – auch dafür auch im Namen aller anderen Betroffenen vielen herzlichen Dank!


Jetzt eine kleine kritische Anmerkung: Mir scheint, daß hier ein Mißverhältnis besteht zwischen der Sorgfalt Ihrer Recherche und der anschließend erfolgenden kritischen Prüfung durch ein Experten-Gremium in der Jury einerseits, und der relativ geringen öffentlichen Beachtung, die Ihre ungemein wichtige Initiative in der Öffentlichkeit bislang erfahren hat und erfährt: Oben benennen Sie gerade einmal 10 (!) Medien, die über Ihre Initiative berichtet haben, das erscheint mir wie ein Witz!


Wo bleibt das Interesse der vielen Journalistinnen und Journalisten an ´investigativem Journalismus`, wo sind die ganzen anderen Massenmedien, wo sind Spiegel, Stern, Focus, die ganzen Boulevardblättchen, die weiteren großen öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender, die Sensationsblättchen bis hin zur Bild-Zeitung, die für den morgendlichen Adrenalin-Schock der Bevölkerung sorgt?


Leider bestätigt sich auch hier eine Erfahrung, die ich in unserem jetzt mehrjährigen vergeblichen Kampf um Grundrechte, Demokratie und eine Mindestnormen genügende rechtskonforme Sozialverwaltung – und Gerichtsbarkeit! – immer wieder gemacht habe: Die kritische Öffentlichkeit scheint es nur noch rudimentär zu geben, sie fristet momentan ihr kümmerliches Dasein in kleinen, weitgehend unbeachteten Nischen!


Das ist gefährlich für eine Demokratie, ohne die funktionierende, äußerst kritische und stets kampfbereite 4. Gewalt, die keinerlei Rücksicht auf wirtschaftliche oder ´staatstragende` Interessen nimmt, ist die Demokratie und der Rechtsstaat nur noch eine leere Hülle!


Nur in diesem Kontext ist das Verhalten der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts (!) in dem von mir geschilderten Fall ´Zwergdavid…`nicht nur unsere Verfassung, sondern auch zahlreiche weitere Rechtsnormen unbekümmert gebrochen hat und dies auch nicht anläßlich einer eigenen Überprüfung gemäß § 44 SGB X erkennen konnte oder wollte (!), nicht einmal im anschließend natürlich erfolgenden Widerspruch (!!), überhaupt erklärbar: Es hat sich offenbar bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften inzwischen längst herumgesprochen, dass die Presse als Kontrollinstanz weitgehend zum zahnlosen Tiger verkommen ist – das ist natürlich etwas überspitzt gesagt…!

 

Auch die Tatsache, daß die Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in einer öffentlichen Erklärung zu unserem Fall anläßlich einer Reportage in der Nordwest-Zeitung (´Leben mit Schmerz und ohne Geld`vom 9.6.2012, link: http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2883586/Leben-mit-Schmerz-und-ohne-Geld.html )die Nordwest Zeitung und damit die Öffentlichkeit unbekümmert nachweislich und gleich mehrfach frech belügt und das Gegenteil von dem behauptet, was sie bereits auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten schamhaft schriftlich eingestehen mußte (!), ist ja nur denkbar angesichts einer Öffentlichkeit, die weitgehend durch diejenigen informiert oder fehlinformiert wird, die Macht und Einfluß haben – soviel Macht und soviel Einfluß, daß die Angst vor der kritischen Öffentlichkeit mehr und mehr geschwunden ist!


Bei dem von mir geschilderten Fall handelt es sich defacto um einen echten ´Realkrimi`, dennoch haben all die vielen von mir angesprochenen Presseorgane bislang keinerlei Interesse an einer Berichterstattung gezeigt – das hat sich übrigens bis jetzt nicht geändert…!


Zurück zum Thema: Das Mißverhältnis zwischen der potentiellen Bedeutung von demokratischen Initiativen wie ´Der blinde Fleck` und der realen relativen Bedeutungslosigkeit - bitte seien Sie mir nicht böse, wenn ich hier diese Meinung äußere! -  ist äußerst bedauerlich, die Aufhebung dieses Mißverhältnisses scheint mir vordergründig eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben der ´Initiative Nachrichtenaufklärung` zu sein!


Einer Ihrer Arbeitsschwerpunkte sollte also m. E. künftig auch darin bestehen, die INA und den ´blinden Fleck` viel bekannter zu machen: machen Sie als journalistische Profis die INA so bekannt, wie sie es verdient, dann wird sie Wirkung zeigen: Das muß Ihnen mehr gelingen als bisher, hier scheint mir ein ganz wichtiges Feld noch weitgehend brach zu liegen, das aber unbedingt beackert werden muß!


Wir wünschen Ihnen also weiterhin noch viel mehr Erfolg, als Sie bisher hatten, damit die INA Ihre publizistische Nische verläßt und ein wirklich bedeutsamer Teil einer breiten demokratischen Bewegung wird!

 

Anmerkung des Verfassers: Bei dem hier im Wortlaut wiedergegebenen ´Offenen Brief` an die INA wurden (um der besseren Lesbarkeit willen) ganz leichte Veränderungen der Formatierung sowie orthographische Korrekturen vorgenommen, sowie kleine grammatikalische Fehler korrigiert.

Die Original-Version finden Sie auf der Seite der ´Initiative Nachrichtenaufklärung`, klicken Sie hier:  http://www.derblindefleck.de/index.php/2012/07/09/vernachlaessigte-themen-2012-in-den-medien/#more-1820  

01.08.2012, Erich B. Ries




INA: Unsere Initiative ´Zwergdavid` hat es auf die Liste der ´Top 10`geschafft!

Ein weiteres Indiz dafür, daß unsere Vorwürfe leider nur allzu begründet sind und unsere Initiative darüber hinaus über den Einzelfall hinausweist!

´Der blinde Fleck`richtet den Fokus auf öffentlich unterdrückte, für die Allgemeinheit aber wichtige Nachrichten...

Die ´Initiative Nachrichtenaufklärung`(INA) hat selbständig recherchiert!

Die ´Initiative Nachrichtenaufklärung`, eine seit den 90er Jahren bestehende Dauerkampagne namhafter JournalistInnen, hat uns auf Platz 6 der 10 wichtigsten verschwiegenen Nachrichten 2012 gesetzt!

Herzlichen Dank für die Beachtung, INA!

Herzlichen Dank auch an die Jury der INA, die unsere Initiative durch ihre Entscheidung unterstützt!

Die ´Initiative Nachrichtenaufklärung`(INA) finden Sie im Internet unter

www.derblindefleck.de !

 

Eine Darstellung unseres Falles finden Sie hier:  

http://www.derblindefleck.de/index.php/top-themen/top-themen-2011-und-2012/2012-top-6/

 

Einige wenige Infos der  ´INA`beruhen auf unvollständigen bzw. einer fraglichen und subjektiven Rechtsauffassung von Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

So schreibt ´der blinde Fleck`sinngemäß, wir hätten das Pech gehabt, daß das entscheidende Gesetz, das Akten 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, leider erst kurze Zeit später in Kraft getreten sei, nachdem die DRV Bund die Akten vernichtet hatte.

Dies ist rechtlich nicht ganz richtig, hier ist die INA einer rechtlichen Interpretation des Bundesdatenschutzbeauftragten gewissermaßen auf den Leim gegangen:

Tatsache ist, dass immer spätestens dann, wenn bereits ein entsprechendes Verfahren mit ggf. begründenden Leistungsansprüchen läuft und schon Anträge gestellt wurden (wie dies in diesem konkreten Fall ja durch Beantragung der EM-Rente vor der Beweisvernichtung der Fall war), eine Vernichtung von begünstigenden Beweisakten auch nach altem oder entsprechend geltendem Recht aus anderen Rechtsgebieten zweifellos rechtswidrig war.

Also: Besteht (noch) kein spezielles Gesetz wie der § 80 SGB X 2,2, so hat auch die Sozialverwaltung einer (Bundes-)Körperschaft des öffentlichen Rechts das Recht analog zu anderen öffentlich-rechtlichen Verwaltungen sinngemäß anzuwenden, konkret bedeutet dies: Eine Vernichtung von Beweisakten in einem laufenden Verwaltungsverfahren zum Nachteil der Versicherten ist auch dann rechtswidrig, wenn es in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften des SGB (noch) keine entsprechenden speziellen Vorschriften gibt, weil hier ja erkennbar Rechte verletzt werden, sodaß in einem solchen Fall gemäß anderen vergleichbaren Rechtsnormen gesucht werden müssen, die vergleichbare Fälle regeln.

Im Zweifel ist aber eine Vernichtung von Beweisakten grundsätzlich rechtswidrig, und Zweifel sind immer dann geboten, wenn die Beweisvernichtung erfolgt, obwohl ein entsprechendes Verwaltungsverfahren anhängig ist!

Daher auch die Normen des § 133 StGB Verwahrungsbruch: Hier ist die Vernichtung von Beweisakten eindeutig unter Strafandrohung gestellt, in schweren Fällen ist die Vernichtung von Beweisakten/Urkunden (medizinische Befundberichte sind Urkunden im rechtlichen Sinne!) mit einer Höchststrafe von immerhin 5 Jahren Freiheitsentzug bedroht....


Die Frage der Strafbarkeit steht hier aber gar nicht zur Debatte, da die fünfjährigen Verjährungsfristen hier ohnehin greifen!

Auch geht es hier ja weniger um eine Würdigung ggf. berührter Rechtsnormen aus dem Strafrecht (da ohnehin alles aufgrund der Verfahrensverschleppung verjährt ist..!), sondern um die Tatsache, daß hier massive Rechtsverletzungen einer Versicherten durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (DRV Bund) stattfanden, ohne dass dies zu einer Revision der darauf basierenden rechts- und verfassungswidrigen  und diskriminierenden Verwaltungsakte geführt hat - der Unrechtszustand besteht ja fort, obwohl hier erkennbar gegen Rechtsnormen und die erkennbaren schutzwürdigen Interessen der Versicherten gehandelt wurde....!

Hier wird also nach wie vor ein rechtlicher Mangelzustand, der seinerzeit ganz sicher durch das Fehlen entsprechender Normen in der Sozialgesetzgebung bestand (heute ist dieser Rechtsmangel durch § 80 SGB X Abs.2,2 behoben!), von der DRV Bund ganz bewußt und zynisch benutzt, um damit seine hartnäckige Leistungsverweigerung gegenüber der Versicherten und Petententin Elke Ries moralisch und rechtlich zu rechtfertigen!


Das ist ganz einfach infam und nantürlich absolut rechtswidrig, wird sich aber wohl nur noch durch ein Gericht endgültig klären lassen, die betroffenen Behörden haben inzwischen mehr als einmal gezeigt, dass sie eher bereit sind, nahezu alle einschlägigen Gesetze zu brechen und die Öffentlichkeit durch ihre Pressestelle zu belügen, als ´des Kaisers zu geben, was des Kaisers ist`, nämlich schlicht und einfach ihre rechtswidrigen Verwaltungsakte aufzuheben und im Sinne der Versicherten zu korrigieren!

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich hieran zweifellos mitschuldig gemacht, indem hier erkennbar  gar nicht rechtlich geprüft wurde, ob seinerzeit andere Rechtsgrundlagen (vor Existieren des § 80 SGB X) aus analog anzuwendenden Rechtsnormen (Gesetze und Verwaltungsvorschriften z. B. aus der öffentlichen Verwaltung) anwendbar und anzuwenden gewesen wären!

(Vergleichen Sie hierzu auch unsere Positionen im Kapitel ´Die Deutsche Rentenversicherung und der Datenschutz auf der linken Navigationsleiste!)

Leider ist es in den Massenmedien Zeitung, Rundfunk und Fernsehen mitunter so, daß manche Nachrichten bis zum Exzeß von jedem Sender nachgeplappert werden, während andere wichtige Nachrichten in der Versenkung verschwinden, dies hat verschiedene Gründe: Die mediale Darstellbarkeit ist mitunter schwierig, das vermeintliche öffentliche Interesse geht in eine andere Richtung, oftmals sind es aber auch ökonomische Gründe, die einer vielfältigen Nachrichtenlandschaft entgegenstehen: Investigativer Journalismus ist äußerst konfliktträchtig, für die recherchierenden Redakteure oftmals ein Karrierehemmschuh und für die Verlage, die ja auch Unternehmen zur Gewinnmaximierung sind, meist viel zu kostspielig!

Diese Problematik läßt sich auch an unserem Beispiel sehr gut aufzeigen:

Über uns wurde eine Reportage in der lokalen Zeitung, der Nordwest Zeitung (NWZ) erstellt (vergleichen Sie weiter unten), die einen gut recherchierten Hintergrundbericht über die Problematik des Fibromyalgiesyndroms darstellt und auch das persönliche krankheitstypische Betroffensein  der schwerbehinderten und chronisch kranken  Versicherten/Petententin Elke Ries gut nachvollziehbar darstellt.

 

Was aber den eigentlichen Kern des Problematik, nämlich das die Betroffene mit den schlimmen sozialökonomischen Folgen ihrer Erkrankung nicht nur vom ´Sozial`-Staat völlig alleine gelassen wird, sondern ihr auch hartnäckig die soziale, rechtliche und ökonomische Teilhabe über viele, viele Jahre vorenthalten wurden und immer noch vorenthalten werden (!), dies thematisiert die Nordwest-Zeitung nur ganz en passant: Die Aussagen der betroffenen Kranken und der DRV Bund werden kommentarlos und ohne Position zu beziehen gegenüber gestellt: Hier der Vorwurf massiver Rechtsverletzungen einschließlich eines Verfassungsverstoßes Art. 3 GG, dort die (dreiste weil glatt gelogene!) Behauptung der Pressestelle der DRV Bund, alles sei korrekt gewesen etc...

Um hier tatsächlich eindeutig Position beziehen zu können und dann tatsächlich den Leser/innen ein wirkliches, der Realität näher kommendes Bild auch der rechtlichen Problematik zu zeichnen und auf Basis dieser gründlich recherchierten Tatsachen dann auch nachvollziehbar eindeutig Position beziehen zu können, wäre ein für eine Tageszeitung viel zu hoher Recherche-Aufwand nötig.

Die Folge ist dann eine Darstellung wie in der Nordwest Zeitung , die ein sehr gut nachvollziehbares Bild der subjektiven Situation zeichnet, aber das Wesentliche an der Sache unkommentiert läßt: Wem wird man in der Öffentlichkeit mehr Glauben schenken, der Darstellung einer Bundes-Körperschaft des Öffentlichen Rechts wie der DRV Bund, die viele Millionen Versicherte verwaltet, oder der Darstellung eines verbitterten und wütenden Ehepaares? Ja, richtig, die Antwort liegt auf der Hand!

Genau damit spekuliert natürlich auch die (in derlei Dingen erfahrene) Pressestelle der DRV Bund....!

Die vermeintliche Neutralität der Presse kann defacto dazu führen, daß hier am Ende die Position der mächtigen  Behörde gestärkt wird, weil einfach nicht sein kann, was nicht sein darf: Dass eine gigantische Bundeskörperschaft des Öffentlichen Rechts sich über Rechtsnormen einfach hinwegsetzt, die Öffentlichkeit frech belügt und Grundrechte ihrer Versicherten mit Füßen tritt, sobald sie es wagen, gegen Verwaltungsentscheidungen zu opponieren, und dann auch noch in Gestalt einer Homepage - wo kommen wir denn da hin, wenn alles öffentlich wird und für jeden nachvollziehbar....!

Daher rührt offenbar die Verbissenheit der in diesem Fall Verantwortlichen, mit der Tatsachen ignoriert oder geleugnet und die Existenz der Homepage und deren engmaschig argumentative Beweise negiert werden, indem man diese nicht zur Kenntnis nimmt...

Und daher sind Initiativen wie ´Der blinde Fleck`(www.derblindefleck.de ) für die Demokratie so wichtig und sollten u. E. viel mehr unterstützt werden....

Fakt ist leider, dass von der Bundesregierung jetzt Gesetzesinitiativen geplant sind, die finanziellen Zuschüsse für solche Initiativen zurückzuschrauben.....Warum wohl?....

Näheres hierzu unter ´Abgeordnetenwatch.de `


Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)!

Das BMAS hat nichts zu beanstanden! Vernichtung von Beweisakten, Verstoß gegen Art. 3 GG, Verstöße gegen den Datenschutz - kein Problem für das BMAS!

Legal - illegal - scheißegal!

Gewährleistung der anerkannten Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Verwaltung? Konsequente und strikte Befolgung rechtsstaatlicher Normen? Fehlanzeige!

(25.07.2012) Wir hatten dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Zusammenfassung des Falles und unsere Vorwürfe vielfacher Rechtsbrüche durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zukommen lassen, verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Bundesversicherungsamt in Bonn, Dr. Maximilian Gaßner.

Doch anstatt dies zum Anlaß zu nehmen, den Fall pflichtgemäß inhaltlich zu prüfen, erfolgte jetzt nach Monaten der ´Bearbeitung` ein kurzes Statement, in der das BMAS sowohl dem Bundesversicherungsamt in Bonn und dessen Präsidenten als auch der Deutschen Rentenversicherung Bund pauschal einen ´Persilschein` erteilt, d. h. sich uneingeschränkt schützend vor diese Behörden stellt.


Kernaussage: " Anhaltspunkte, die eine Beanstandung der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers erfordert hätten, haben sich dabei nicht ergeben." (BMAS, Schreiben vom 13.7.2012, S.1) 


Ja, wenn das so ist: Welche Verbrechen oder Vergehen oder Dienstpflichtverletzungen oder Rechtsbrüche müssen Beamte des öffentlichen Dienstes eigentlich begehen, damit die vorgesetzte Dienststelle gegen die Beteiligten disziplinarisch vorgeht oder zumindes inhaltlich prüft und sich gegenüber  uns ´Rechtsunterworfenen`, also dem gemeinen Volk (´mündige Bürger`) herabläßt, Verwaltungsakte tatsächlich inhaltlich zu begründen?

Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns? Fehlanzeige!

Mehrfache Verstöße gegen den Datenschutz, Mißachtung des Untersuchungsgrundsatzes in der Sozialverwaltung, Verstoß gegen den Art. 3 (´Gleichheitsgebot`), und schließlich mehrfache Verstöße gegen das Verwahrungsgebot schutzwürdiger Akten (§ 80 SGB X, Abs. 2, s.2, § 133 StGB), das alles in einem einzigen Fall und mit verheerenden Folgen für die betroffene schwerbehinderte und chronisch kranke Versicherte Elke Ries genügen offensichtlich und erkennbar nicht!

Wehe denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die einer solchen öffentlichen Verwaltung ohne Rechtsbeistand ausgeliefert sind....

Unser persönliches Fazit: In der Sozialverwaltung ist der Rechtsstaat längst auf der Strecke geblieben!

Fehler passieren überall, aber so massiv und gehäuft, ohne das vorgesetzte Dienststellen hier intervenieren, ist u. E. ein äußerst besorgniserregendes Signal!

Unsere Leser wissen inzwischen, daß wir keinen einzigen Akt staatlicher Willkür ohne Gegenwehr hinnehmen, daher haben wir das Schreiben des BMAS vom 13. 7. 2012 umgehend mit Schreiben vom 25.7.2012 beantwortet, wir haben getreu unseres Prinzips der größtmöglichen Transparenz beide Schreiben nachfolgend eingestellt - urteilen Sie selbst!

 

 

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Schreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13. Juli 2012
Aus diesem Schreiben (bemerkenswert kurz für eine Bearbeitungszeitspanne von mehreren Monaten und angesichts der Komplexität des Falles und der Schwere der Vorwürfe)geht hervor, dass auch das BMAS nicht gewillt und/oder in der Lage ist, sich inhaltlich mit schweren Vorwürfen massiver mehrfacher Rechtsbrüche der dem Bundesministerium unterstellten Körperschaften auseinanderzusetzen oder gar eine ernsthafte Dienst- und Fachaufsicht auszuüben!
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Antwortschreiben an das BUndesministerium für Arbeit und Soziales vom 25.07.2012
In diesem Schreiben kritisieren wir die im Schreiben des BMAS vom 13.7.2012 (s.o.) zum Ausdruck kommende faktische Weigerung des BMAS als oberste Bundesbehörde, sich mit den gegen die seiner Aufsicht unterstellte Körperschaften (DRV Bund und Bundesversicherungsamt)erhobenen schweren Vorwürfe massiver und mehrfacher Rechtsverletzungen überhaupt inhaltlich auseinanderzusetzen, geschweige den aus mit Beweisen belegten Vorwürfen irgendwelche praktische Konsequenzen zu ziehen...!
Bundesministerium.doc
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Persönliche Beschwerde bei Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen!

(25.07.2012) Unsere zweite persönliche Beschwerde an unsere Bundesministerin Fr. Dr. Usula von der Leyen!

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, hatte eine erstmalige schriftliche, an sie persönlich gerichtete Beschwerde von uns zur weiteren Veranlassung an die ihr unterstellten zuständigen MitarbeiterInnen des BMAS weitergeleitet.

Da hier aber keinerlei rechtskonforme und für uns nachvollziehbare Würdigung der Sachlage erfolgte, haben wir Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit Schreiben vom 25.07.2012 erneut auf die nicht rechtskonforme und befriedigende Erledigung der Vorwürfe hingewiesen, den genauen Wortlaut unseres Schreibens können Sie nachfolgenden Dokument entnehmen, auch hieraus mögen unsere Leserinnen und Leser  Ihre eigenen Schlüsse ziehen....

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Schreiben an Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen, persönlich (25.07.2012)
Hier fassen wir noch einmal den Sachverhalt zusammen (ohne allerdings erneut ins Detail zu gehen) und begründen unsere Kritik sowohl an der Deutschen Rentenversicherung Bund, als auch am BUndesversicherungsamt in Bonn und kritisieren vor allem das nicht einmal rechtlichen Mindestnormen der öffentlichen Verwaltung genügende Schreiben von Seiten des BMAS vom 13.7.2012 (s. oben)
Kern unserer Kritik: Das BMAS ist als oberste Bundesbehörde seiner Verpflichtung der Prüfung von Rechtsverstößen durch die ihm unterstellte Körperschaften in keiner Weise nachgekommen und ist somit alles andere als beispielgebend für rechtsstaatliches und rechtskonformes Handeln....
von der Leyen25.07.2012.doc
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Erneut Schreiben an den Petitionsausschuß!

Sehr geehrter Petitionsausschuß: Wann werden Sie endlich entscheiden, auf welcher Seite Sie stehen?

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages prüft und prüft und prüft....Nach über zwei Jahren und zahllosen Briefen sollten Sie langsam zu einem Ergebnis kommen!

Wir haben jetzt (25.07.2012) erneut an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geschrieben und diesen nochmals aufgefordert, endlich einmal uns selbst zu befragen, wenn etwas unklar ist und endlich zu einer Entscheidung zu kommen!

Wir möchten ungern die nächste Bundestagswahl abwarten, auch nicht ein ´sozialverträgliches Frühableben` der Versicherten / Petententin Elke Ries!

Nachfolgend finden Sie unser erneutes und hoffentlich vorletztes Schreiben an den Petitionsausschuß, der uns bereits vor längerer Zeit aufgefordert hatte, ihm keine weiteren Schreiben zukommen zu lassen - dieser Aufforderung sind wir aber natürlich nicht nachgekommen....

 

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Schreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vom 25.07.2012
In diesem Schreiben vom 25.7.2012 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages fordern wir diesen erneut auf, sich endlich konkret mit der Sache zu befassen und die Sachlage aufzuklären und die rechtswidrigen Verwaltungsakte der DRV Bund zu korrigieren, oder aber einzugestehen, daß man nicht bereit und/oder in der Lage ist, im Sinne der Wahrung rechtsstaatlicher Verwaltung auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entscheiden...
Petition25.7.2012.doc
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat jetzt sogar die Presse belogen!

(09.06.2012) In einer Presseerklärung gegenüber der Oldenburger ´Nordwest Zeitung`hat die Pressestelle der DRV Bund den zuständigen Redakteur der NWZ und damit auch die Öffentlichkeitun belogen..

Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme und unseren Leserbrief weiter unten nach dem NWZ-Artikel, sowie unsere schriftliche Stellungnahme hierzu gegenüber dem Petitionsausschuß im Kapitel ´Die Petiti


Die Oldenburger Nordwest-Zeitung (NWZ) hat heute über unseren Fall berichtet!

In der Samstags-Ausgabe der NWZ vom 09.06.2012 ist unter dem Titel "Leben mit Schmerz und ohne Geld" von Karsten Krogmann eine Reportage über diesen Fall erschienen!

Die Nordwest Zeitung klammert dabei allerdings die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen aus Gründen der journalistischen Neutralität aus.

Hier also die Reportage in der NWZ:

Westerstede: Leben mit Schmerz und ohne Geld

Gesundheit Wie eine Fibromyalgie-Patientin an ihrer Krankheit leidet und unter der Rentenversicherung

Bild

Schmerzhafte Erfahrung: Elke und Erich Ries BILD: Krogmann  Bild vergrößern

Eines Tages kam der Schmerz zu Elke Ries und ging nie wieder weg. Seitdem kämpft sie um ihre Rente.

von Karsten Krogmann

Westerstede - Als am Morgen der Winter aus dem Garten kroch und eine sehr helle Sonne über die Hecke lugte, dachte sie kurz: Vielleicht wird heute ja ein besserer Tag.

Aber dann wurde es draußen wärmer und wärmer, viel zu schnell ging das alles für sie, und der Tag wurde so wie die anderen auch: Der Schmerz riss an ihren Muskeln, an den Gelenken, an ihren Organen, erschöpft steht Elke Ries nachmittags in der Wohnzimmertür.

Ich koch’ uns mal Kaffee, sagt sie matt vor und geht in die Küche; sie bleibt sehr lange weg.


Krank ohne Befund
Elke Ries, 55 Jahre alt, musste nach der Scheidung von ihrem ersten Mann drei Kinder allein aufziehen. Werktags arbeitete sie im Einkaufszentrum, am Wochenende ging sie kellnern, „ich habe immer gearbeitet“. Aber dann kamen die Schmerzen: Der Rücken tat ihr weh, der Nacken, der Bauch, sie fühlte sich so müde. Sie ging zum Arzt, der fand nichts.

Sie bekam eine Blasenentzündung. Verdauungsprobleme. Bluthochdruck. Sie nieste ständig, ihr Kopf schmerzte, „ich war nur noch krank“. Sie ging zu anderen Ärzten, zum Gastroenterologen, zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt, zum Neurologen, die fanden auch nichts. „Ich dachte, ich werde bekloppt“, sagt Elke Ries: „Alles tut mir weh – und keiner weiß, warum!“

Bis eines Tages im Jahr 2001 jemand die Diagnose stellte: Fibromyalgie.

Endlich wusste Elke Ries, was sie hat. Sie wusste aber nicht, dass der Ärger jetzt erst richtig losgehen würde.

Im Wohnzimmer des Ehepaars Ries in Westerstede sitzt Erich Ries, 56 Jahre alt, unter den Bildern, die seine Frau an besseren Tagen gemalt hat. „Ich hole mal die Unterlagen“, sagt er und geht nach oben. Mit acht Aktenordnern kommt er wieder, „Elke“ steht auf den Deckeln.

Fibromyalgie heißt übersetzt so viel wie „Faser-Muskel-Schmerz“. Die Deutsche Fibromyalgie-Vereinigung in Seckach, Baden-Württemberg, schätzt, dass es in Deutschland bis zu 3,5 Millionen Menschen gibt, die unter dem Fibromyalgiesyndrom leiden, kurz: FMS.

In seinem Chefarztzimmer im Evangelischen Krankenhaus an der Oldenburger Marienstraße sagt Dr. Michael Schwarz-Eywill: „Es gibt sicher eine hohe Dunkelziffer.“

Schwarz-Eywill ist Internist und Rheumatologe, er sagt: „Ein trainierter Arzt kann die Krankheit mit hoher Trefferquote diagnostizieren.“ Das Problem sei bloß, dass oft Jahre vergingen, bis es zur Diagnose komme, „das Krankheitsbild ist ziemlich diffus“.

Da sind die Rückenschmerzen, mit denen die Krankheit beginnt. Dann kommen als Symptome hinzu: Antriebslosigkeit, Kopfschmerzen, Herzbeschwerden, Reizdarm. „Sie finden da die ganze medizinische Palette“, sagt Schwarz-Eywill, „aber keinen objektivierbaren Befund: Die Laborwerte der Patienten sind normal.“


Rente abgelehnt
Erst vor gut 20 Jahren fanden Wissenschaftler heraus, dass Fibromyalgie-Patienten Charakteristika aufwiesen, die andere chronische Schmerzpatienten nicht zeigten. Sie entwickelten einen Diagnoseschlüssel.

Und so erfuhren viele Kranke, worunter sie litten. „Schon die Diagnose hilft den Patienten“, weiß Schwarz-Eywill: „Endlich kommen sie raus aus der Ecke ,eingebildete Krankheit’.“

Dort stand auch Elke Ries lange. Ihre Schmerzen waren doch da, ständig fühlte sie sich wie erschlagen; sie schaffte es ja nicht einmal mehr, ein Bild zu Ende zu malen. Jetzt konnte sie allen sagen, warum.

Weil sie keine Arbeit länger als ein oder zwei Stunden durchhielt, stellte sie im Jahr 2003 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Antrag ab.

Elke Ries legte Widerspruch ein, der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Sie zog vor Gericht, ging durch alle Instanzen, sie verlor.

Erich Ries klopft böse auf die acht Aktenordner: „Die wollen das nicht, die wollen diese Krankheit nicht anerkennen!“ Im Internet kursieren Gerüchte, dass 90 Prozent aller Rentenanträge von Fibromyalgie-Patienten abgelehnt würden.

Der 56-Jährige sagt: „Wir brauchen das Geld!“ Elke Ries arbeitet seit Jahren nicht mehr, er selbst bezieht nur ein kleines Einkommen im mittleren Dienst an der Universität. Wenn er selbst in Rente gehen wird, werden den beiden gerade einmal 1500 Euro bleiben. „Dabei hat meine Frau 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt!“

Im Jahr 2010 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Berlin 63 200 Renten wegen verminderter Erwerbsminderung bewilligt, rund 38 000 Anträge wurden abgelehnt – „dies entspricht einer Ablehnungsquote von knapp unter 40 Prozent“, rechnet ein ein DRV-Sprecher vor. Wie viele Anträge von Fibromyalgie-Patienten bewilligt oder abgelehnt wurden, kann er nicht sagen, nur das hier: 11 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen seien wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes berentet worden. In diese Gruppe falle auch die Diagnose Fibromyalgie.


Kampf gegen die Behörde
Erich Ries blättert wütend in den Ordnern. Er zieht Reha-Berichte hervor, Gutachten, Gegengutachten. „Hier“, sagt er und liest vor: „Da steht ,nicht arbeitsfähig‘!“

Er sagt, die DRV habe Gutachten nicht weitergereicht, sie habe Unterlagen rechtswidrig vernichtet, sie habe Datenschutzvorschriften verletzt. Er legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Er forderte nach § 44 Sozialgesetzbuch X die „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“. Er reichte Dienstaufsichtsbeschwerde ein, stellte Strafanzeige, seine Aktenordner wurden immer dicker, sein Konto immer leerer, 7000 Euro Gerichtskosten muste er bezahlen. „Alles vergeblich!“, sagt er, jetzt klingt auch er sehr matt.

Die DRV verweist auf Nachfrage darauf, dass die Entscheidung, den Rentenantrag von Frau Ries abzulehnen, „von allen sozialgerichtlichen Instanzen“ bestätigt worden sei. Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert.

Zuletzt schrieb Erich Ries an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Antwort steht noch aus.

Die Ursachen einer Fibromyalgie-Erkrankung sind bis heute unbekannt. Es gibt nur ein paar statistische Parameter: dass deutlich mehr Frauen als Männer erkranken, dass es mehr ältere als jüngere Frauen trifft, dass es im Lebenslauf der Kranken häufig prägende negative Erfahrungen gab. „Wir wissen nicht, wo es herkommt“, sagt Dr. Schwarz-Eywill, „aber es tritt nicht nur zufällig auf, es gibt biografische Faktoren.“

Elke Ries berichtet, sie habe eine schweren Kindheit gehabt, es gab viel Gewalt.


Keine Heilung
Heilbar ist die Fibromyalgie nicht. „Aber es gibt gute therapeutische Konzepte“, sagt Dr. Schwarz-Eywill: körperliche Trainingsprogramme, psychische Unterstützungen. „Es darf bloß nicht zu lange dauern“, warnt der Arzt: Nach ein paar Jahren Krankheitsgeschichte gibt es kaum noch Chancen, etwas zu verbessern.“

Auch bei den Nebenwirkungen des Fibromyalgiesyndroms nicht, zu denen laut Erich Ries ein zehnjähriger Rechtsstreit gehören kann. „Diese Ungerechtigkeit hat mich krank gemacht“, sagt er, „ich habe Bluthochdruck bekommen und Depressionen.“ Er knallt den letzten Aktendeckel zu: „Aber ich werde nicht aufgeben, ich kämpfe weiter!“

Draußen zieht sich die Sonne wieder hinter die Gartenhecke zurück, es wird Abend. Wenn das Ehepaar Ries später zu Bett geht, werden sie beide wieder nicht einschlafen können: Elke Ries wegen der Krämpfe, Erich Ries wegen der Wut.

 

Quelle: Nordwest Zeitung, Oldenburg

Lesen Sie den Artikel auch unter http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2883586/Leben-mit-Schmerz-und-ohne-Geld.html

Soweit also der Bericht der Nordwest-Zeitung in der Samstags-Ausgabe vom 09.06.2012

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Leben mit Schmerz und ohne Geld
Hier ist der Text aus der Nordwest Zeitung (NWZ) als PDF Datei zu öffnen, die Ansicht ist besonders gut lesbar!
FibromyalgieNWZ.pdf
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Nachdem die Deutsche Rentenversicherung Bund zuvor zahlreiche Rechtsverstöße hinsichtlich des Datenschutes der Versicherten/Petententin sowie die Vernichtung von Akten der Versicherten und schließlich sogar die Zufügung von Akten einer vestorbenen Versicherten offiziell und schriftlich eingestanden hatte (wir haben weiter unter darüber berichtet), erklärte die Presseabteilung der Rentenversicherung nunmehr gegenüber der Nordwestzeitung in einer schriftlichen Stellungnahme, es seien keinerlei Akten vernichtet worden und auch sonst sei alles nach den gesetzlichen Regeln verlaufen - diese wahrheitswidrige Falschbehauptung ist nicht nur eine massive Diffamierung der Versicherten, indem diese implizit quasi als Lügnerin/Querulantin öffentlich in ein schiefes Licht gerückt wird, dies betrachten wir auch als eine direkte Folge der Weigerung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die gesamte Behandlung des Falles durch die DRV Bund offiziell zu rügen - wo Kontrollorgane aufgrund falsch verstandener Rücksichten die Individualinteressen dem vermeintlichen übergeordneten Gesamtinteresse opfern, ist dies die logische Folge!

Natürlich trägt hierzu auch das u. E. ebenso skandalöse Verhalten des eigentlich ex profession zur Fach- und Dienstaufsicht berufenen Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn bei, wie wir gleichfalls unter ´AKtuelles` dargestellt haben (Bitte hierzu einfach nach untern scrollen).

Als letzte Möglichkeit für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse bleibt jetzt nur noch die Öffentlichkeit und der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages - beide Kontrollinstanzen haben leider bisher ebenfalls nichts bewirkt ....



Die Deutsche Rentenversicherung belügt die NWZ und diffamiert Ihre Versicherte!

In einer Presseerklärung zur Reportage über unseren Fall hat die Presseabteilung der DRV Bund die Nordwest-Zeitung belogen und damit die Versicherte Elke Ries öffentlich diffamiert!

Nachdem die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten bereits zahlreiche Verstöße gegen die Normen des Sozialdatenschutzes offiziell eingestehen mußte - wir berichteten hier bereits mehrfach darüber -, hat die DRV Bund nun in einer Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Redakteur der Nordwest-Zeitung behauptet, die befaßten Gerichte hätten alle Befundberichte erhalten, kein Gutachten sei ignoriert worden, nichts sei vernichtet worden und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte habe nichts beanstandet!

Dies ist nicht nur erkennbar die Unwahrheit, sondern diffamiert auch die Versicherte Elke Ries als unglaubwürdig und unterstellt ihr damit, die Öffentlichkeit und die betroffenen Institutionen belogen zu haben - dies ist ein Skandal, den wir ganz sicher nicht hinnehmen werden!

Wir haben hierzu in Form eines offenen Leserbriefes gegenüber der NWZ Stellung genommen - ob die Nordwest-Zeitung unseren Brief drucken wird, wissen wir natürlich nicht... 

 

Hier unser Leserbrief an die ´NWZ`:

An die NWZ                                                                           11.06.2012

Redaktion ´Leserbriefe`

 

Leserbrief zu Ihrem Bericht ´Leben mit Schmerz und ohne Geld` von Herrn Karsten Krogmann vom Samstag, den 09.06.2012. Kopien der den Zitaten zugrunde liegenden Schriftstücke (Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) liegen Ihrem zuständigen Redakteur vor.

Für eine möglichst vollständige Veröffentlichung bei Ihren viel beachteten Leserbriefen würden wir uns sehr freuen, vielen Dank!

Hier der Text unseres Leserbriefes:

 

In Ihrem sorgfältig recherchierten und sehr gut geschriebenen Bericht ´Leben mit Schmerz und ohne Geld` zitieren Sie eine erfolgte offizielle Stellungnahme der DRV Bund:

„ Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert“.

Diese Stellungnahme der DRV Bund ist sachlich falsch und wahrheitswidrig und zudem geeignet, die Versicherte Elke Ries unglaubwürdig erscheinen zu lassen, dies kann daher nicht unwidersprochen bleiben:

Die Deutsche Rentenversicherung hat entgegen Ihrer Stellungnahme zu diesem Fall sehr wohl

1. Beweisakten vernichtet,

2. Gegen den Datenschutz der Versicherten Elke Ries verstoßen, indem sie

Daten einer verstorbenen Versicherten denen von Elke Ries zugefügt hat und zudem

persönlich geschützte Daten rechtswidrig weitergegeben hat,

3. Ein im Widerspruchsverfahren durch den eigenen medizinischen Dienst erstelltes Gutachten und dessen klare Aussage, dass die Versicherte Elke Ries infolge Chronifizierung ihrer Erkrankung nicht mehr leistungsfähig/arbeitsfähig ist, komplett ignoriert.

All dies ist in zwei nachfolgend zitierten Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten übrigens als Vollbeweis belegt, Kopien davon liegen der Redaktion der NWZ vor:

Die Vernichtung der RehaAkte aus dem Jahr 1998 wurde am 24.7.1999, also 14 Monate nach Beendigung der Maßnahme, durchgeführt. Der Vorgang zum Antrag aus dem Jahr 2002 wurde am 09.09.2003 und somit 13 Monate nach Abschluß der Maßnahme vernichtet.“ (BunSchreiben Bundesdatenschutzbeauftragter vom 29.11.2011)

Fakt ist also: Hier wurden entgegen der ´Stellungnahme` der DRV Bund der NWZ gegenüber sehr wohl Akten vernichtet!

 

Zur Ignorierung von Gutachten, die die DRV Bund gleichfalls laut Ihrem Bericht wahrheitswidrig bestreitet, zitiere ich wörtlich das im Widerspruchsverfahren vom medizinischen Dienst der Rentenversicherung selbst erstellte Gutachten, das von der Verwaltung der Rentenversicherung komplett ignoriert wurde:

„Der Versicherten wurde ein vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt. Aus Sicht des beratungsärztlichen Dienstes (der DRV Bund) ist nach kritischer Gesamtschau der Befunde allerdings festzustellen, dass der HV-E-Bericht zwar inhaltlich nachvollziehbar ist, aber der Leistungsbeurteilung nicht gefolgt werden kann…“ (Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes der DRV Bund vom 02.09.2004)

Zum Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz der Versicherten Elke Ries durch die Rentenversicherung schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte:

Die DRV Bund hat den gesamten Vorgang einem internen Prüfverfahren unterzogen und als Ergebnis festgestellt, "dass ein Fehlverhalten der Deutschen Rentenversicherung Bund und als Folge dessen ein Verstoß gegen die von ihr zu beachtenden Vorschriften zum Sozialdatenschutz (§ 35 der ersten Buches Sozialgesetzbuch SGB 1-; 3 67 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X-) vorliegt" und, weiter unten: „Abschließend können wir nur nochmals feststellen, dass sowohl die Übersendung (….) an die jeweiligen Gerichte , als auch die Aufnahme der Informationen über die Sozialdaten der anderen Versicherten in den Aktenvorgang der Petententin eindeutig einen Verstoß gegen die Vorschriften zum Sozialdatenschutz darstellen. (Bundesdatenschutzbeauftragter, Schreiben 09.11.2011)

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Presseabteilung der DRV Bund die zahlreichen bereits offiziell von der DRV Bund eingestandenen Rechtsverstöße hier gegenüber der NWZ jetzt bestreitet, werden wir jetzt juristisch prüfen lassen, inwieweit damit aufs Neue Grundrechte der Versicherten Elke Ries durch die Deutsche Rentenversicherung Bund verletzt wurden.

 

Es steht zu befürchten, dass dieser Fall die ´Spitze des Eisberges`, aber wohl leider kein Einzelfall ist – die Leidtragenden sind letztlich die schwerbehinderten und chronisch Kranken, wenn sie in die Mühlen dieser Bürokratie geraten…!

Weitere Infos finden Sie auch auf unserer homepage www.zwergdavid-riesegoliath.de

 

Elke Ries   Erich B. Ries


Hierzu haben wir eine Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuß abgegeben!

Mit Schreiben vom 13.06.2012 haben wir dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages darüber berichtert und dabei auch wertend Stellung genommen!

Der Brief ist im Kapitel ´Die Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages`eingestellt!

Bitte klicken Sie auf der linken Navigationsleiste das Kapitel an und scrollen Sie ganz nach unten!



Rechtsstaat, wo bist Du?!

Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sich aus der Affäre zieht....

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gesteht einen ´mißverständlichen Bescheid`ein, beharrt aber auf seinen Positionen!

In einer Antwort unserer Beschwerde vom 10.12.2011 schreibt der ´Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit`u. a. folgendes:

"Für die Prüfung Ihres Hinweises auf ´Vernichtung der fortlaufenden AU-Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen) im Schreiben vom 10. Dezember 2012 (hier hätte es vom 10.Dezember 2011 heißen müssen!..ER) bitte ich Sie, sich an den insoweit zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Brühlstraße 9, 30169 Hannover zu wenden." (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 04.04.2012).

Dies ist offensichtlich eine falsche Auskunft und damit ein rechtswidriger Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, da zur Überprüfung einer Bundesbehörde der Bundesdatenschutzbauftragte und nicht der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig ist!

Hier handelt es sich erkennbar nicht um einen "mißverständlichen Hinweis" des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sondern um einen sachlich falschen Hinweis bzw. Verweis an eine erkennbar nicht zuständige Stelle und damit um eine rechtswidrige Abweisung unserer Aufforderung, hier das Kind beim Namen zu nennen, daß heißt wirklich im Sinne des Datenschutzes aktiv zu werden!

 

Das kommt uns doch irgendwie bekannt vor?!

Also:   Zur datenschutzrechtlichen Kontrolle einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts wie der DRV Bund ist ausschließlich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, nicht aber der Landesbeauftragte, zuständig!

Da wir davon ausgehen können, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte dies natürlich weiß, bleibt nur eine Schlußfolgerung:

Hier wurde versucht, uns von ´Pontius zu Pilatus` zu schicken, um die unliebsame Opponentin loszuwerden....peinlich, peinlich, wie wir meinen!


Dies ist natürlich ein sehr offensichtliches und leicht durchschaubares Manöver, mit Schreiben vom 27.4.2012 haben wir dies natürlich sofort moniert und um eine Klarstellung gebeten!

Die Reaktion des Bundesbeauftragten für den Datenschutz war aufgrund unserer inzwischen umfangreichen Erfahrung mit dieser angeblichen Kontrollbehörde für einen besseren Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger (!) zwar insofern zu erwarten gewesen, aber dennoch für uns sehr enttäuschend:

".....der Hinweis auf den niedersächsischen Landesbeauftragten wegen der Vernichtung der fortlaufenden AU-Bescheinigungen des MDK Leer war in der Tat mißverständlich(!)"

Nein, Herr Bundesdatenschutzbeauftragter, er war nicht mißverständlich, sondern schlicht und einfach falsch und insofern natürlich rechtswidrig! 

 

Nachdem der Bundesdatenschuztbeauftragte uns (wieder einmal!) eine falsche Auskunft gegeben hat, ist er aber nicht Willens oder in der Lage, dies offen beim Namen zu nennen, sonder umschreibt dies mit einem "mißverständlichen Hinweis" - wir finden es armselig, falsche Rechtshinweise zu geben und sich dann hinter "Mißverständnissen" zu verstecken....

Trotz der Tatsache, daß wir hier die rechtwidrige Vernichtung von Beweisakten (Au-Bescheinigungen) durch die DRV Bund thematisiert hatten und um Untersuchung und Klarstellung der Rechtswidrigkeit dieser Vernichtung von Beweisakten durch die DRV Bund gebeten hatten, schreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem letzten Schreiben vom 08.05.2012, nachdem er zugegeben hat, entgegen seiner vorherigen Behauptung doch zuständig zu sein:  

"Im Übrigen halte ich an den rechtlichen Ausführungen in meinen bisherigen Schreiben fest und sehe das Eingabeverfahren damit als abgeschlossen an."

So weit, so schlecht: Die rechtswidrige Vernichtung der AU-Bescheinigungen wird also vom Bundesdatenschutzbeauftragten nicht untersucht, sie wird nicht weiter thematisiert, obwohl er im gleichen Schreiben konzidiert, entgegen seiner im Schreiben zuvor geäußerten Auffassung sehr wohl zuständig zu sein!

Sollen wir nun auch hiergegegen Beschwerde bei der Bundesregierung einlegen?

Nein, hier sind unsere Grenzen erreicht, denn eine Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages liegt ja seit langem vor, jetzt sind unsere gewählten Politikerinnen und Politiker gefordert, Farbe zu bekennen...!

 

Mit Schreiben vom 22.5.2012 haben wir dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages deshalb Mitteilung gemacht und auch unsere persönliche Bewertung dargestellt, wenn dieser Brief Sie interessiert, klicken Sie auf der linken Navigationsleiste das Kapitel ´Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages`, oder klicken Sie direkt hier:

 

 

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Schreiben an den Petitionsausschuß vom 22.05.2012
Dieses Schreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages berichtet und erläutert kritisch die Verweigerungshaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber der Aufklärung der Vernichtung von Beweisakten durch die DRV Bund.
Auch weisen wir hier nochmals auf die Blockade der anderen, bisher in den Fall involvierten Behörden hin.
Dieses Schreiben ist auch als eine Zusammenfassung unserer bisherigen (äußerst schlechten) Erfahrungen mit den involvierten Behörden zu verstehen.
Petition22.5.2012.doc
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Der Fall ist jetzt auch auf ´Youtube`!

 

Ganz aktuell: Auf ´youtube` gibt es jetzt eine mehrteilige Serie als Hilfestellung bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente, hier werden die Grundlagen einer richtigen Vorbereitung detailliert erläutert, unserer Meinung nach: Sehr empfehlenswert - hier wird deutlich, daß der Verfasser, Herr Konrad Huber, sich mit der Materie auskennt!

 




Auf den untenstehenden ´Offenen Brief`an den Präsidenten der DRV Bund, Herrn Dr. Herbert Rische, hat jetzt (13.04.2012) die ´zuständige Fachabteilung` stellvertretend für Herrn Dr. Rische geantwo

Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht "keinen Handlungsbedarf"!

Unser persönlich an Herrn Dr. Rische, den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) gerichtetes Schreiben (siehe unten), wurde mit Schreiben vom 30.03.2012 nicht durch Herrn Dr. Rische, sondern durch die ´zuständige Fachabteilung`beantwortet.

Unsere durch entsprechende Beweise belegten Vorwürfe der zahlreichen und teilweise massiven Rechtsverletzungen inkl. eines Verfassungsbruches ist für die Deutsche Rentenversicherung Bund offenbar kein Thema, da unser Schreiben nur mit einem einzigen lapidaren Satz beantwurtet wurde: 

" Wir haben Ihr o. g. Schreiben zur Kenntnis genommen, sehen jedoch zur Zeit keinen Handlungsbedarf, da keine neuen sachlichen Gründe vorgetragen wurden."(!) (Schreiben der DRV Bund vom 30.03.2012)

Das ist schon bemerkenswert, wir möchten dies hier nicht noch einmal kommentieren, sondern verweisen auf unsere untenstehende Nachricht vom 13.04.2012 und unseren dortigen Kommentar!

 

 


Offener Brief an Dr. Herbert Rische, den leitenden Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund!

(13.04.2012) Seit einem Monat liegt dem Präsidenten der DRV Bund unsere Beschwerde vor....

Wir warten immer noch auf eine Eingangsbestätigung und eine Antwort, Herr Dr. Rische!

Wie interessierte Leser unserem Schreiben weiter unten entnehmen können, haben wir jetzt dem leitendem Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Dr. Herbert Rische geschrieben, wie wir bereits auch einige Monate zuvor dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Herrn Cord Peter Lubinski geschrieben und um eine Stellungnahme gebeten haben - beide Herren haben es aber offenbar nicht nötig, von detaillierten, öffentlich gemachten Vorwürfen zahlreicher Rechtsverletzungen, für die entsprechende Beweise vorliegen, überhaupt Notiz zu nehmen, geschweige denn darauf erkennbar zu reagieren.....

Offenbar sind weder Herr Dr. Rische noch Herr Cord Peter Lubinski  bereit und in der Lage, unseren mit umfangreichen Beweisen belegten Vorwürfen sachlich oder gar fundiert entgegenzutreten, und da Sie andererseits erkennbar auch nicht in der Lage sind, auch nur einen einzigen unserer Vorwürfe zu widerlegen, hüllen die Herren Dr. Rische und Lubinski sich weiterhin in Schweigen - sieht so die verantwortliche Leitung einer bundesweiten Organisation aus, die immerhin als Sachwalter der Alterssicherung von Millionen von Rentnerinnen und Rentnern bestimmt ist?

 

Ist es in unserer Gesellschaft völlig unwichtig geworden, ob in der öffentlichen Sozialverwaltung die einschlägigen Gesetze, nämlich vor allem das Sozialgesetzbuch und das Bundesdatenschutzgesetz beachtet und angewendet werden, oder liegt dies im Belieben der Administration/der Leitung der Deutschen Rentenversicherung? Leider drängt dieser Eindruck sich uns immer mehr auf!

 

Übrigens ist dies alles für uns nicht mehr gar so verwunderlich, denn wo die sachgerechte und rechtskonforme Fach- und Dienstaufsicht durch das zuständige Bundesversicherungsamt offenbar inzwischen zur Farce verkommen ist, ist diese an den Tag gelegte Ignoranz gegenüber unseren Gesetzen, an die sich offenbar nur noch das ´dumme Volk` halten muß, die logische Konsequenz.... Wo eine wirksame Kontrolle längst nicht mehr funktioniert, darf der hier zutage tretende ´Rechtsfreie Raum` für die Administration der Deutschen Rentenversicherung niemanden mehr wundern...

 

Hier also unsere Beschwerde an den leitenden Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Dr. Herbert Rische:

 

 

Erich B. Ries

(Adresse)

www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com

Versicherte Vers. Nr. XXXXXX

10.03.2012

An den

Herrn Präsidenten

Z. Hd. Herrn Dr. Herbert Rische

-Persönlich-

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstr. 2

10709 Berlin

 

 

 

 

Beschwerde betr.: Vers. Nr. XXXX XXXXXX

Rechtswidrige Vernichtung von Beweisakten in einem laufenden Verwaltungsverfahren (Verstoß gegen § 84 SGB X, Abs. 2, Satz 2 , Verstoß gegen § 133 StGB Verwahrungsbruch) durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV); Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG (hier: rechtliche Gleichbehandlung in der öffentlichen Verwaltung) durch Missachtung eines von der Deutschen Rentenversicherung Bund selbst im Widerspruchsverfahren erstellten medizinischen Gutachtens (s. homepage ´Beweis 2`); Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz/Untersuchungsgrundsatz § 20 SGB X durch nicht erfolgte Sachermittlung/unterbliebene Befragung des behandelnden Psychotherapeuten trotz Auftrag des Medizinischen Dienstes der DRV; Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz der o. g. Versicherten durch rechtswidrige Weiterleitung geschützter vertraulicher Daten und zusätzlich durch Vermischung mit Fremddaten einer verstorbenen Versicherten (§ 35 SGB I u. § 69 ff SGB X).

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Rische,

 

 

Namens und im Auftrage der Versicherten XXXX XXXXXX wende ich mich hier jetzt direkt an Sie als verantwortlich leitenden Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) mit einer Beschwerde wg. der o. g. Rechtsverstöße durch die von Ihnen geleitete Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), vormals BfA.

 

Hier in Kürze stichwortartig der Sachverhalt:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihr eigenes, im Widerspruchsverfahren erstelltes (die o. g. Versicherte eindeutig begünstigendes) medizinisches Gutachten sowie die darin enthaltene Aufforderung der Einholung eines Therapieberichts vom behandelnden Psychotherapeuten vollständig missachtet (Verstoß gegen § 20 SGB X und Verfassung GG Art. 3).

Des weiteren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV, vormals BfA), rechtswidrig und offenbar sogar vorsätzlich zahlreiche beweiserhebliche medizinische Befundberichte und AU- Bescheinigungen des MDK Leer trotz des laufenden Verwaltungsverfahrens, diese im Interesse der Versicherten

´ schutzwürdigen Akten` ohne Kopie vernichtet, sodaß die später damit befassten Gerichte eine entsprechend von der Rentenversicherung rechtswidrig aufbereitete Aktenlage erhielten und der Versicherten dann im Urteil wahrheitswidrig und diffamierend eine „selbstgewählte (!) Inaktivität“ vorwerfen und ihr die August 2003 beantragte Erwerbsminderungsrente mit Verweis auf die (von der DRV Bund zuvor entsprechend rechtswidrig bereinigte!) Aktenlage verweigern konnte!

Schließlich wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) unter Ihrer verantwortlichen Leitung auch noch gegen das BDSG und das SGB durch illegale Weiterleitung und Vermischung mit Fremddaten verstoßen! (Letzteres wurde inzwischen vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit offiziell bestätigt und von Ihrer Dienststelle selbst schriftlich eingestanden).

 

Eine neuerliche Aufzählung oder detaillierte Exploration der Vorwürfe kann ich Ihnen und mir hier ersparen, weil dies im bisher erfolgten Schriftverkehr sowie vor allem auch in der o. bezeichneten homepage ( http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/ ) bereits umfangreich und wiederholt geschehen ist, wir verweisen daher auf diese Quellen!

 

Alle wesentlichen Fakten wurden von uns mehrfach benannt und auch öffentlich gemacht, weder die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV, vormals BfA), noch das eigentlich zur Fach- und Dienstaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt in Bonn unter Leitung ihres derzeitigen Präsidenten Dr. Maximilian Gaßner haben auch nur einen einzigen Vorwurf unsererseits sachbezogen argumentativ entkräften, geschweige denn mit Beweis widerlegen können!

Bisher versuchen beide Behörden, also die von Ihnen (mit-)geleitete Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), als auch das Bundesversicherungsamt (BVA), den Fall durch in solchen Fällen bewährtes ´Aussitzen` unter den Teppich zu kehren…! (Bisher leider sogar mit Erfolg)

 

Mit Ausnahme der letztgenannten Verstöße, also der rechtswidrigen Weiterleitung geschützter vertraulicher Daten sowie der Vermischung Personenbezogener Daten der Versicherten mit Fremddaten einer verstorbenen Versicherten, sind alle weiteren, noch erheblich schwerer wiegenden Rechtsverstöße trotz erdrückender Beweislast gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund bis heute von der von Ihnen geleiteten Körperschaft nicht eingestanden worden, auch letzteres hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mir gegenüber bestritten, erst die Initiative des ´Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit` hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) schließlich zu einem offiziellen Eingeständnis der Rechtswidrigkeit der von mir genannten Rechtsverstöße genötigt! (Näheres entnehmen Sie bitte Ihren eigenen, aufgrund rechtswidriger Vernichtung aber erkennbar unvollständigen Verwaltungsakten, oder einfacher: Klicken Sie auf der o. bezeichneten homepage unter ´Aktuelles`, Link: http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/aktuelles/

oder klicken Sie das Kapitel ´Die Deutsche Rentenversicherung und der Datenschutz´,

Link: http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/deutsche-rentenversicherung-bund-und-der-datenschutz/

 

Ich möchte Sie hier explizit auf die nach wie vor für Sie bestehende Option hinweisen, die in der bezeichneten homepage umfangreich dargestellten und engmaschig dokumentierten Rechtsverstöße und Versäumnisse der Deutschen Rentenversicherung Bund, für die Sie als seit vielen Jahren leitender Präsident eine große Mitverantwortung tragen, zu korrigieren und alle notwendigen Veranlassungen zu treffen, damit der nach wie vor arbeitsunfähigen schwerbehinderten und chronisch kranken Versicherten XXX XXXX gemäß dem Sozialgesetzbuch schnellstmöglich und ohne ´Wenn und aber` die ihr gesetzlich zustehende Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Antragstellung 2003 zukommt!

 

Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, hat nicht zuletzt der lange vergebliche Kampf der Versicherten XXXX XXXXX um die ihr rechtlich zustehende Erwerbsminderungsrente und die fortgesetzte rechtswidrige Verweigerung ihrer sozialen Teilhabe seit 2003 (!) durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nicht unerheblich zu einer weiteren Verschlimmerung und Chronifizierung Ihrer umfangreichen Symptomatik beigetragen, sodaß wir uns inzwischen fragen: Sollte dieses, also die Zermürbung unliebsamer opponierender chronisch kranker arbeitsunfähiger Versicherter, gar von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), als deren leitender Präsident Sie, Herr Dr. Rische, eine entsprechende zumindest moralische, wenn nicht rechtliche Mitverantwortung tragen, aus zynischem Kalkül heraus beabsichtigt sein oder dies zumindest von der Deutschen Rentenversicherung Bund billigend in Kauf genommen werden?

Wir hoffen dies nicht, leider drängt sich dieser Eindruck sicher nicht nur uns angesichts der fortgesetzten Verweigerungshaltung gegenüber rechtsstaatlichen Mindestanforderungen der DRV Bund auf!

 

Dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass bei einer angeblichen Überprüfung gemäß § 44 SGB X (Überprüfung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) im Jahre 2010 selbst im danach erfolgten Widerspruchsverfahren keinerlei Unstimmigkeiten durch Ihre Behörde festgestellt wurden, obwohl es offensichtlich und inzwischen selbst von Ihrer eigenen Behörde, der Deutschen Rentenversicherung Bund / DRV Bund 2011 endlich eingestanden worden ist, dass die Akten der Versicherten Elke Ries Fremddaten einer verstorbenen Versicherten enthalten/enthielten, und dies trotz angeblicher Überprüfung der Sachverhalte von Ihren Mitarbeitern ´übersehen`und auch nicht korrigiert wurde (!) wer soll unter diesen Umständen an eine gewissenhafte Überprüfung gemäß § 44 SGB X glauben?

Wir tun es nicht, die kritische Öffentlichkeit wird es nicht tun, und Sie selbst werden es auch nicht behaupten wollen – wenn Sie ehrlich sind, Herr Dr. Rische!

 

Als leitender Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund haben Sie u. E. nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die rechtliche und moralische Verpflichtung, schnellstmöglich den seit 9/2003 bestehenden Unrechtszustand zu beseitigen und eine Rückkehr zu rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln der Deutschen Rentenversicherung Bund zu veranlassen!

 

Ich habe in einer Email und sodann mit Schreiben vom 22.10.2011 ( Einschreiben)

Herrn Cord Peter Lubinski, dem derzeitigen alternierenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) mit einer detaillierten Beschwerde sowie mit der Bitte um Beantwortung der offenen Fragen die Chance zur Stellungnahme und Korrektur gegeben , der Eingang wurde von Herrn Cord Peter Lubinski per Unterschrift zwar bestätigt, eine Antwort ist von ihm bis heute jedoch nicht erfolgt…!

 

Wir hoffen, dass Sie sich hier Ihrer Verantwortung gegenüber der o. g. Versicherten XXX XXXX spätestens jetzt bewusst werden, die seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet und entsprechende Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und aufgrund ihrer Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen Rechtsanspruch auf die Erwerbsminderungsrente seit Antragstellung 2003 hat, wir hoffen, dass Sie nunmehr schnellstmöglich die erforderlichen Veranlassungen treffen!

 

Unsere Forderungen: Zahlung der Erwerbsminderungsrente gemäß dem Sozialgesetzbuch seit Antragstellung August 2003, Erstattung aller seither entstandenen Kosten (beides selbstverständlich zuzüglich eines angemessenen Zinssatzes), und schließlich eine offizielle Entschuldigung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) für die von der DRV Bund zu verantwortenden Rechtsverletzungen, die die Gesundheit der Versicherten/Klägerin/Petententin XXXXX XXXXXX zusätzlich schwer beschädigt haben.

 

Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass wir dieses Schreiben als ´offenen Brief`´ in der o. g. Homepage unter ´Aktuelles` einstellen werden/eingestellt haben.

Wie Sie der homepage http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/aktuelles/    weiterhin entnehmen können, haben wir auch die Beschwerdestelle ´Reclabox` eingeschaltet, der die Deutsche Rentenversicherung Bund aber bislang offenbar jegliche Zusammenarbeit verweigert, wie wir vom Support-Team von ´Reclabox` erfahren haben (s. ´Aktuelles` auf der homepage!).

Da die gesamte Sachlage in Kurzform übersichtlich in ´Reclabox` unter dem Titel ´Rentenversicherung vernichtet Beweisakten und versagt Leistung` zusammenfassend dargestellt ist, finden Sie in der Anlage eine Kopie, hier der Link:

http://de.reclabox.com/beschwerde/47371-deutsche-rentenversicherung-bund-berlin-rentenversicherung-vernichtet-beweisakten-und-verweigert-leistung .

Eine weitergehende öffentliche Kommunikation der Sachlage behalten wir uns natürlich ebenfalls ausdrücklich vor.

 

Wir verbleiben In Erwartung entsprechender sachbezogener und rechtskonformer Veranlassungen durch Sie, Herr Dr. Rische, als verantwortlich leitendem Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Versicherte: XXXX XXXXXX                               Beauftragter: Erich B. Ries 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen: Kopie ´Deutsche Rentenversicherung vernichtet Beweisakten und verweigert Leistungen` aus der Beschwerdeseite ´Reclabox`

 

Soweit also der bis heute (10.04.2012) unbeantwortete offene Brief an den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), Herrn Dr. Herbert Rische.

Die Frage, was vom Präsidenten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (DRV Bund) zu halten ist, der seine eigene Organisation solchen massiven Vorwürfen umfangreicher Rechtsverletzungen und sogar Verfassungsverletzungen GG Art. 3 aussetzt, noch dazu einer breiten Öffentlichkeit im Internet allgemein zugänglich (!), ohne diesen Vorwürfen unverzüglich ernsthaft nachzugehen und durch entsprechende rechtskonforme Korrekturen dem Unrechtszustand abzuhelfen, mag sich jede/jeder selbst beantworten....

Wir würden uns hier eine entsprechende Beachtung durch die Öffentlichkeit wünschen...


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des BVA eingelegt!

Auch der Präsident des Bundesversicherungsamtes Dr. Gaßner steht nicht über dem Gesetz - oder vielleicht doch?

Wegen mangelnder Dienst- und Fachaufsicht und falscher Berichterstattung an den Petitionsausschuß haben wir jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingelegt!

Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hatte das Bundesversicherungsamt in Bonn unter Leitung des derzeitigen Präsidenten Dr. Maximilian Gaßner weder eine erkennbare Fach- und Dienstaufsicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgeübt, noch war das Bundesversicherungsamt (BVA) auf unsere ganz konkreten Vorwürfe der Rechtsverletzungen durch die ihr Aufsichtsrechtlich unterstellte Rentenversicherung (DRV) eingegangen, noch hatte das Bundesversicherungsamt trotz unserer mehrfachen schriftlichen Aufforderung seinen wahrheitswidrigen Bericht an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages korrigiert, wie dies u. E. eine rechtskonforme Dienstaufsicht und pflichtgemäße Aufgabenerfüllung zwingend erfordert hätten.

 

Da der verantwortlich leitende Präsident des Bundesversicherungsamtes, Herr Dr. Maximilian Gaßner, auf unsere Eingaben nicht adäquat reagierte, also u. E. pflichtwidrig einen seit 2004 bestehenden Unrechtszustand nicht nur tolerierte, sondern sogar persönlich gedeckt hatte, haben wir schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle des Bundesversicherungsamtes, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter verantwortlicher Leitung der Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen erhoben, mit gleicher Post hatten wir vorsorglich auch an die Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen persönlich geschrieben – wir sind gespannt auf die Reaktion des Bundesministeriums und darauf, ob und welche Reaktion von der Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen persönlich erfolgen wird….

 

Dies dürfte zumal auch deshalb interessant sein, weil es hier ja neben der Missachtung grundlegender rechtlicher Normen und Verweigerung von Grundrechten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit Billigung des Bundesversicherungsamtes gegenüber einer schwerbehinderten chronisch kranken Versicherten auch um eine sehr massive Frauen-Diskriminierung geht!

 

Wie beurteilt die (Fach-) Öffentlichkeit das Rechtsverständnis des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes?

 

Nicht nur wir scheinen mit dem sehr eigenwilligen Rechtsverständnis und der u. E. rechtlich sehr  fragwürdigen Auffassung der Leitung des Bundesversicherungsamtes über  pflichtgemäße Dienst- und Fachaufsicht und   rechtskonformes Verwaltungshandeln Probleme zu haben, auch ganz unterschiedlichen weiteren Kritikern an der derzeitigen Leitung des Bundesversicherungsamtes kommt da einiges rechtlich reichlich fragwürdig vor..... Ob das wohl ein Zufall ist?!

 

Bevor wir also unsere Dienstaufsichtsbeschwerde im Wortlaut wiedergeben, hier einige weitere kritische Stimmen (das ist nur eine Auswahl.....):

 

Handelsblatt vom 14.02.2012  

Streitfall des Tages: Warum Krankenkassen Leistungen nicht anbieten dürfen 

Hinter vorgehaltener Hand äußerten einige Vertreter der Krankenkassen jedoch Zweifel, ob die BVA der Intention des Gesetzgebers nach mehr Leistungswettbewerb wirklich folgen wolle. So wurde einigen Kassen signalisiert, dass bestimmte Leistungsangebote nicht zugelassen würden. Obwohl die Kassen diese Leistungen aus eigenen Überschüssen finanzieren müssen und damit ihre Mitglieder damit nicht zusätzlich belasten dürfen, sei das Amt Leistungserweiterungen gegenüber grundsätzlich misstrauisch eingestellt.
Einige kleinere Kassen fühlten sich auch gegenüber großen Kassen diskriminiert: Statt auf relevante Zahlen zur finanziellen Stärke der jeweiligen Kassen zu achten, würde das Amt Kassen gängeln, eine eigene Auslegung des Gesetzes betreiben oder eine Kassenbereinigung zu Lasten kleinerer, aber effizienter Kassen betreiben. Für Ärger unter kleineren Kassen sorgte die Entscheidung der BVA, dass der Auslandsschutz mit Krankenrücktransport, den einige Kassen kostenfrei angeboten hatten, ausläuft.

 

In der Vergangenheit eskalierte besonders der Streit mit der Securvita, einer Krankenkasse, die sich auf Erstattung alternativer Heilmethoden spezialisiert hat. Die Krankenkasse scheute aufgrund nichtgenehmigter Leistungen auch nicht den Gang vor Sozialgerichte. Im März 2011 urteilte beispielsweise das Landessozialgericht Hamburg, dass die jahrelange Blockade eines neuartigen Securvita-Wahltarifs durch das BVA rechtswidrig sei.

 

Das BVA ging aber in Revision. Vergangenes Jahr erhob das BVA auch Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden der Securvita wegen des Verdachts der Untreue durch Immobiliengeschäfte. Zur Zeit ermittelt in diesem Fall die Hamburger Staatsanwaltschaft.

(Alle Hervorhebungen vom Berichterstatter E.B.R.)

link
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-warum-krankenkassen-leistungen-nicht-anbieten-duerfen/6202400.html

 

Zwischen der Krankenversicherung Securvita, die vor allem durch innovative und sehr individuelle Produkte den Markt der gesetzlichen Krankenkassen aufmischt und infolge sehr Patientenfreundlicher Angebote zur Zeit offenbar erstaunliche Zuwachszahlen zu verzeichnen hat einerseits und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes auf der anderren Seite scheint ein massiver Machtkampf ausgebrochen zu sein:

Wir werden es uns hier verkneifen, Wertungen vorzunehmen, dies können wir nur für unseren eigenen Fall tun, für Interessierte hier eine Zusammenfassung des kämpferischen Artikels der ´Securvita`:

 

"Als unabhängige Aufsichtsbehörde für

den Leistungswettbewerb ist das BVA derzeit

ungeeignet. Die Selbstherrlichkeit des

Bonner Amtes ist dabei das Grundproblem.

Das Gesundheitssystem braucht eine effiziente

Behörde für die Aufsicht über die

Krankenkassen. Diese muss über jeden Verdacht

der Kungelei und Interessenverquickung

erhaben sein." Peter Kuchenbuch

Hier der Link für den gesamten Beitrag:

http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/auszuege_SECURVITAL/0311-6-11.pdf

 

Diese massive negative Aussage einer Krankenversicherung gegenüber einem Präsidenten einer Bundesbehörde macht nachdenklich, wie wir meinen...... 

 

Das renommierte Nachrichten-Magazin ´Der Spiegel` schreibt zum Rechtsverständnis des (studierten Juristen) und Leiters des Bundesversicherungsamtes Dr. Gaßner unter dem Titel 

Die Pleite-Macher  http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78954526.html

Beim Bankrott der City BKK hat die Aufsicht (gemeint ist hier also das Bundesversicherungsamt unter Leitung von Dr. Gaßner -Anm. E.R.) eine dubiose Rolle gespielt, so legen interne Dokumente nahe. Statt frühzeitig einzugreifen, soll die Behörde zur Zahlenkosmetik angestiftet haben.

Der Fall City BKK ist ein Lehrstück über das verkorkste deutsche Krankenkassenwesen, in dem ein System aus Seilschaften jedwede Transparenz verhindert. Es ist ein System, in dem Vorstände ungestraft Haushaltspläne beschönigen können und eine Berufsgruppe ganz besonders profitiert: die Unternehmensberater, die für Sanierungskonzepte und Fusionsberatungen stattliche Honorare kassieren.

Peinlich ist der Befund vor allem für die Aufseher des BVA. Die Kontrolleure, so belegen die internen Papiere, haben die fragwürdige Zahlenkosmetik der Kassenchefs nicht nur geduldet, sondern sollen sie sogar dazu angestiftet haben - die Feuerwehr als Brandbeschleuniger. (....) Von Elger, Katrin

 

Die/der  kritische(n) Leserinnen/Leser mag sich hier selbst eine Meinung über die gegenwärtige Leitung des BVA bilden...

Hier nun aber unsere Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Wortlaut, Personennamen Nichtöffentlicher Persönlichkeiten wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unkenntlich gemacht:

XXXXXXX     XXXXXXX

Beauftragter: Erich B. Ries

Max-Eyth-Str. 4

26655 Westerstede

www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com

15.03.2012

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

- Dienstaufsicht -

Wilhelmstr. 49

10117 Berlin

 

 

 

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes in Bonn / Weitere Veranlassung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Namens und im Auftrag der o. g. Versicherten XXXXX erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leitenden Präsidenten des Ihnen unterstellten Bundesversicherungsamtes in Bonn (BVA), Herrn Dr. Maximilian Gaßner, Begründung wie folgt:

 

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte der von mir vertretenen Versicherten XXX die von ihr im Jahre 2003 beantragte Erwerbsminderungsrente verweigert, dies geschah unter Verletzung zahlreicher rechtlich bindender Normen der öffentlichen Sozialverwaltung, folgende gesetzliche Regelungen wurden verletzt: Das Verwahrungsgebot beweisrelevanter Akten hinsichtlich „Schutzwürdiger Interessen des Betroffenen“ (§ 84 SGB X, Straftatbestandserfüllung gemäß § 133 StGB Verwahrungsbruch), Rechtswidrige Weitergabe geschützter persönlicher Daten und Vermischung mit Fremddaten einer verstorbenen Versicherten (§ 35 SGB I. Buch und § 69 ff X. SGB) - diesen Rechtsverstoß hat die DRV Bund inzwischen auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten offiziell eingestehen müssen! (Näheres hierzu und zu zahlreichen weiteren Fakten ausführlich s. homepage, Link: http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/aktuelles/ und http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/deutsche-rentenversicherung-bund-und-der-datenschutz/ )

 

Ferner Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im Sozialverwaltungsverfahren, hier insbesondere Verletzung der Obliegenheit der vollständigen Sachverhaltsermittlung durch Nichteinholung eines Therapieberichts des seit 10/2003 behandelnden Psychotherapeuten trotz bestehendem Auftrag hierzu durch den medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung im Widerspruchsverfahren, und schließlich Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) durch regelwidriges und begründungsloses Übergehen eines die Versicherte XXXX eindeutig begünstigenden, im Widerspruchsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung selbst erstellten medizinischen Gutachtens. (Gutachten vom 02.09.2004 , s. auch homepage Kapitel ´Beweise`, hier ´Beweis 2`, Link http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/beweise/ )

 

Dieser gesamte Sachverhalt wurde trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung an das Bundesversicherungsamt (auch hierzu s. homepage), zuletzt mit Schreiben vom 09.02.2012 direkt an den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Herrn Dr. Maximilian Gaßner (S. Anlage), vom Bundesversicherungsamt weder geklärt, noch wurde hierzu vom Bundesversicherungsamt konkret Stellung bezogen, noch wurden Korrekturen vorgenommen, weder hinsichtlich der Beimengung von Fremddaten noch hinsichtlich der genannten Rechtsverstöße, noch wurde vom Bundesversicherungsamt als für die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständige Fach- und Dienstaufsichtsführende Behörde irgend eine andere Maßnahme zur Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes veranlaßt!

Auch berichtete das Bundesversicherungsamt dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in mehrfacher Hinsicht durch Unterschlagung/Nichtberichterstattung zahlreicher Fakten und durch Falschbehauptungen erkennbar falsch und schädigte auch dadurch die Versicherte XXXXX schwer! (Details hierzu auf der homepage unter der Überschrift ´DiePetition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages`,

Link http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/die-petition-beim-petitionsausschuß-des-deutschen-bundestages/ )

 

Auch unseren mit Schreiben vom 09.02.2012 gegenüber dem Präsidenten des BVA, Herrn Dr. Maximilian Gaßner erneut erhobenen Vorwürfen (da die Vizepräsidenten des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning diese zuvor nicht konkret beantwortet oder ihnen abgeholfen hatte), wurde wiederum nicht abgeholfen, auch wurden diese nicht erörtert/erläutert, geschweige denn widerlegt, vielmehr wurde nur ein einziger Vorwurf von Herrn Dr. Gaßner konkret aufgegriffen, der sich auf die falsche Berichterstattung des Bundesversicherungsamtes bezog und unseren Vorwurf zwar bestätigte, die nicht erfolgte Einholung eines begünstigenden Gutachtens aber für „unerheblich“ erklärte!

 

Als „ Arroganz der Macht“ empfinden wir die Ankündigung von Herrn Dr. Gaßner in seinem Schreiben vom 02.03.2012, künftig unsere Anfragen nicht mehr beantworten zu wollen in Anbetracht der Tatsache, dass unseren konkretisierten Hinweisen auf grobe Rechtsverstöße der Deutschen Rentenversicherung Bund zuvor in keiner Weise die ihnen zukommende Beachtung und Auseinandersetzung zuteil wurde! Dies, obwohl wir die verletzten Rechtsnormen eindeutig benannt hatten und entsprechende Beweise vorliegen – unter einer transparenten und rechtsstaatlichen Mindestnormen genügender Dienstaufsicht verstehen ganz sicher nicht nur wir etwas anderes!

 

Wir sehen in dieser Verweigerungshaltung hinsichtlich der Kontrolle und Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durch das Bundesversicherungsamt als zuständiger Fach- und Dienstaufsichtsbehörde einen groben Verstoß gegen die anerkannten Regeln und Grundsätze der in Deutschland geltenden verwaltungsrechtlichen Normen, und darüber hinaus auch eine massive Grundrechtsverletzung, die zudem sozial und wirtschaftlich weitreichende Folgen für die Versicherte Beschwerdeführerin XXXXXX hatte und bis heute hat, wird ihr doch hier rechtswidrig und verfassungswidrig die ihr gesetzlich zustehende soziale und ökonomische Teilhabe in Gestalt der Erwerbsminderungsrente ohne rechtliche Basis vorenthalten. Dies ist der zugrundeliegende Sachverhalt.

 

Als dem Bundesversicherungsamt unmittelbar vorgesetztes zuständiges Bundesministerium fordern wir Sie hiermit auf, den Sachverhalt trotz möglicherweise guter bisheriger Zusammenarbeit mit dem BVA unabhängig und neutral zu prüfen, dabei berücksichtigen Sie bitte, dass die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche medizinische Befundberichte ohne Kopien rechtswidrig vernichtet hat, diese bei uns jedoch vorliegen! Sollte dies erforderlich sein, sind wir gerne bereit, Sie bei der rechtlich dringend gebotenen Korrektur des bestehenden Unrechts-Zustandes zu unterstützen!

 

Des weiteren fordern wir Sie auf, dem Bundesversicherungsamt, für das Sie als vorgesetzte Behörde Weisungsbefugt sind, eine Rüge zu erteilen und nunmehr eine rechtskonforme Behandlung der Angelegenheit durch das Bundesversicherungsamt anzuordnen und deren ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen.

 

Zur Erleichterung Ihrer Aufgaben erhalten Sie in der Anlage unsere genannte Eingabe vom 09.02.2012 an den leitenden Präsidenten des Bundesversicherungsamtes (BVA), Herrn Dr. Maximilian Gaßner in Kopie, sowie die mit Schreiben vom 02.03.2012 erfolgte Antwort des Präsidenten des BVA Dr. Maximilian Gaßner – dass diese nicht der rechtlichen Situation adäquat ist und daher unserem berechtigten Anliegen nicht entsprechen kann, werden Sie unschwer selbst feststellen können!

 

Anliegend zudem ein Schreiben an Ihre Dienstvorgesetzte, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Ministerin Dr. Ursula von der Leyen in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme.

Auch verweisen wir hier nochmals auf die genannte Homepage www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com , in der der gesamte Sachverhalt umfassend und engmaschig dokumentiert dargestellt ist.

 

Wir bitten um Eingangsbestätigung und Bestätigung der Befassung innerhalb einer angemessenen Frist, für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen vielen Dank!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Beschwerdeführerin XXXXXXX               Beauftragter gez. Erich B. Ries

 

 

Anlagen: 1 Schreiben vom 09.02.2012 an den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes in Bonn, Herrn Dr. Maximilian Gaßner

1 Antwortschreiben des Präsidenten des BVA Dr. Maximilian Gaßner

1 Eingabe/Schreiben vom 15.03.2012 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen

 

 

 

 




Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) verbietet Anfragen!

Deutsche Rentenversicherung Bund verbietet der Beschwerdeseite ´Reclabox`Anfragen! (07.03.2012)

Weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten nach dem Kapitel ´Offener Brief an Dr. Maximilian Gaßner`!


Offener Brief an Dr. Maximilian Gaßner!

Dr. Maximilian Gaßner, derzeitiger Präsident des Bundesversicherungsamtes, stellt sich vor die Deutsche Rentenversicherung!

Rechtswidrige Aktenvernichtung, Datenmißbrauch, Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot durch die DRV Bund? Kein Thema für das Bundesversicherungsamt! (03.03.2012)

Da das Bundesversicherungsamt als vorgesetzte staatliche Dienst- und Fachaufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht nur keinerlei erkennbare Dienst- und Fachaufsicht ausgeübt hatte, sondern zudem auch dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einen überwiegend wahrheitswidrigen und sachlich falschen Bericht erstattet hatte, hatte ich als von der Versicherten/Petententin bauftragte Vertreteter Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, die die stellvertretende Präsidentin des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning, mit Schreiben vom 22.12.2011 beantwortete.

 

Da in dieser Antwort wiederum nicht auf die von uns erhobenen Vorwürfe eingegangen wurde, insbesondere hinsichtlich der verfassungswidrigen Ignorierung des Gutachtens des medizinischen Dienstes der DRV von 9/2004 (Beweis 2), hinsichtlich der rechtswidrigen Vernichtung von Beweisakten, hinsichtlich der Vermischung von Fremddaten einer verstorbenen Versicherten und schließlich auch hinsichtlich der rechtswidrigen Weitergabe persönlicher geschützter Daten der Versicherten/Petententin durch die Rentenversicherung, hatte ich mich noch einmal direkt an Herrn Dr. Maximilian Gaßner als den leitenden und verantwortlichen derzeitigen Präsidenten des Bundesversicherungsamtes gewandt.

 

Hier also unsere Beschwerde an den leitenden Präsidenten des Bundesversicherungsamtes in Bonn, Herrn Dr. Maximilian Gaßner:

 

 

Erich B. Ries

Adresse

09.02.2012

 

Bundesversicherungsamt

Der Präsident

Z. Hd. Dr. Maximilian Gaßner

- Persönlich-
Friedrich-Ebert-Allee  38
53113 Bonn

 

 

AZ Z1-6002-16D/2011 / Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde / Ihr Schreiben vom 22.12.2011 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Gaßner,

 

mit Schreiben vom 22.11.2011 haben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Mitarbeiter Herrn XXXXX wg. unvollständiger und falscher Berichterstattung an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages erhoben.

Folgende Punke hatten wir benannt und umfangreich begründet gerügt, Beweise liegen vor:

 

1. Die DRV Bund hat AU-Bescheinigungen des MDK Leer, die die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Petententin über einen Zeitraum von über einem Jahr bis zum Antrag einer Erwerbsminderungsrente im August 2003 beweisen/dokumentieren, rechtswidrig vernichtet und damit u. a. gegen § 84 SGB X verstoßen (Aufbewahrungspflicht von Akten, insoweit „schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden können“ ).

Daß dieser mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bewehrte Straftatbestand des „Verwahrungsbruchs“ (§ 133 StGB) nach fünf Jahren verjährt ist, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der genannten Verwaltungsakte!

 

2. Die DRV Bund hat rechtswidrig zahlreiche Fremddaten einer inzwischen verstorbenen Versicherten mit denen der Versicherten/Petententin XXXXXXX vermischt, der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies gerügt. (S. Homepage ´Aktuelles`) Ihr Mitarbeiter hat dies offenbar weder bemerkt noch Korrekturen veranlasst….

 

3. Die DRV Bund hat medizinische Befundberichte der Rheumaklinik Bad Bramstedt aus dem Jahre 2002 offenbar ebenfalls rechtswidrig vernichtet oder den befassten Sozialgerichten vorenthalten, diese befinden sich ebenfalls nicht bei den Gerichtsakten.

 

4. Die DRV Bund hat datenrechtlich geschützte streng vertrauliche Daten, die mit dem Rentenantrag der Versicherten/Petententin weder in einem mittelbaren noch unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, rechtswidrig an die befassten Gerichte weitergereicht. Dies hat die DRV Bund uns gegenüber schriftlich bestritten, erst die Bemühungen des von uns eingeschalteten Bundesdatenschutzbeauftragten haben die DRV Bund zu einem Eingeständnis der Rechtsverstöße und der Zusage einer Korrektur genötigt. (Vgl. hierzu www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com /Aktuelles)

 

5. Die DRV Bund hat die kompletten medizinischen Befundberichte zweier von der Versicherten/Petententin durchgeführter Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation aus den Jahren 1998 und 2002 rechtswidrig ohne Kopie vernichtet, letzteres, obwohl die Versicherte ununterbrochen Krankgeschrieben war und inzwischen bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufgrund der Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gestellt hatte!

(Ebenfalls grober Verstoß gegen § 84 SGB X, § 133 StGB)

 

6. Die DRV Bund hat das von ihrem eigenen medizinischen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellte sozialmedizinische Gutachten vom 2.9.2004, das eindeutig eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufgrund Chronifizierung der Erkrankung feststellt, völlig missachtet. Dies ist nicht nur ein grober Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X, sondern auch ein grober Verstoß gegen Art. 3 GG, weil die begründungslose und aus der Sache heraus nicht gerechtfertigte Ignorierung der in der Sozialverwaltung üblichen vollständigen Sachermittlung und Bewertung durch Sozialmediziner hier begründungslos durchbrochen worden und damit der verfassungsrechtlich geschützte Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde: Gleichheit vor dem Gesetz, d.h. Gleichbehandlung im Verwaltungsverfahren gilt auch in der Öffentlichen Sozialverwaltung – der Art. 3 GG ist als unmittelbar geltendes Recht ohne Gesetzesvorbehalt anzuwenden!

 

7. Die DRV Bund hat zudem die im medizinischen Gutachten vom 2.9.2004 enthaltene ausdrückliche Aufforderung an die Sachbearbeitung der DRV Bund, einen Therapiebericht des seit 10/2003 behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, ebenfalls missachtet und ist dieser Aufforderung begründungslos nicht nachgekommen (Verstoß gegen die Amtsobliegenheit der vollständigen Sachermittlung gemäß § 20 SGB X ff).

 

8. Die DRV Bund hatte diese vielfach rechtswidrig „aufbereitete“ Akten dem Sozialgericht Oldenburg bzw. auch dem Landessozialgericht Niedersachsen zugeleitet und damit grob rechtswidrig sichergestellt, daß es den befassten Gerichten aufgrund dieser unvollständigen Akten erheblich erleichtert wurde, der Klägerin im Urteil von Dezember 2009 zu geringe eigene Heilbemühungen etc. zu unterstellen – damit besteht eine direkte Kausalität zwischen der von der DRV Bund zu verantwortenden rechtswidrigen Aktenvernichtung und dem Urteil des LSG Niedersachsen, das der Versicherten/Klägerin u. a. diffamierend und u. E. zynisch „ selbstgewählte Inaktivität“ (!) vorwirft.

 

All diese Punkte waren dem Bundesversicherungsamt als zuständiger Fach- und Dienstaufsichtsbehörde bekannt, hier war das Bundesversicherungsamt (BVA) daher aufgefordert, Klarheit zu schaffen und korrigierend im Sinne einer rechtskonformen Sozialverwaltung einzugreifen und wahrheitsgetreu und vollständig an den Petitionsausschuß zu berichten.

In unserer Dienstaufsichtsbeschwerde hatten wir u. a. gerügt, daß das Bundesversicherungsamt hier pflichtwidrig nicht aktiv geworden ist, d. h. nicht nur keinerlei Korrekturen veranlasst hat, sondern auch keinen einzigen der hier genannten und nachweisbaren Rechtsverstöße dem Petitionsausschuß berichtet hat.

Stattdessen hat Ihr beauftragter Beamte Herr XXXXX dem Petitonsausschuß eine widerspruchsfreie Aktenlage suggeriert und durch Verschweigen und teilweise objektiv falsche Tatsachenbehauptungen dem Petitonsausschuß einen weitgehend wahrheitswidrigen und die Realität nicht wiederspiegelnden und vermeintlich rechtlich geklärten und rechtskonformen Sachverhalt berichtet: Dies hat den Petitionsausschuß dazu veranlasst, dem Begehren der Petententin einer ihr rechtlich seit 2003 zustehenden Erwerbsminderungsrente nicht nachzukommen.

 

Auch die durch Ihre Dienststelle beantwortete Entgegnung auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde, die persönlich an Sie, Herr Dr. Gaßner, gerichtet war und die Sie durch Ihre Vizepräsidentin Frau Bohlen-Schöning beantworten ließen (Ihr Schreiben vom 22.12.2011), erfüllt in keiner Weise unsere berechtigten Ansprüche auf eine detaillierte und sachbezogene Auseinandersetzung mit unserem Vorbringen: Auf die vielen von uns vorgebrachten Rechtsverstöße durch die DRV Bund gehen Sie erneut ganz überwiegend nicht konkret ein, nur auf einen einzigen Vorwurf nehmen Sie konkret Bezug:

: "Bei erneuter Überprüfung der Angelegenheit wurde allerdings festgestellt, dass in der Sachverhaltsdarstellung in unserem Bericht vom 23. März 2011 leider insoweit ein Fehler unterlaufen ist, (!) als der (....) erwähnte Befundbericht nicht von dem behandelnden Psychotherapeuten, sondern von dem behandelnden Hausarzt eingeholt wurde. Der Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten wurde später im sozialgerichtlichen Verfahren eingeholt."

Und weiter unten: "Dieses Mißgeschick (!) ist zwar bedauerlich, hat aber keinerlei Einfluß auf das Ergebnis unserer aufsichtsrechtlichen Prüfung." (!) (Schreiben der Vizepräsidentin vom 22.12.2011, S. 3) Warum eigentlich nicht?!

Es ist u. E. rechtlich äußerst fragwürdig und von uns natürlich nicht zu akzeptieren, wenn grobe Verstöße gegen § 20 SGB X, nämlich ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich einer umfassenden und vollständigen Sachaufklärung pflichtwidrig grob verletzt werden und dies dann, wie in Ihrem Antwortschreiben geschehen, mit dem lapidaren Hinweis auf ein „bedauerliches Missgeschick“ bereits für Sie erledigt zu sein scheint!

Selbst Ihnen bzw. dem Bundesversicherungsamt müsste klar sein, dass es keineswegs egal ist, ob ein medizinisches Sachgutachten, wie dies nicht ohne Grund vom sozialmedizinischen Dienst im Gutachten vom 2.9.2004 gefordert wird, vom behandelnden Psychotherapeuten tatsächlich eingeholt wird oder nicht!

Auch hier suggeriert nicht nur Ihr beauftragter Berichterstatter Herr XXXX, sondern jetzt auch Ihre Vizepräsidenten Frau Bohlen-Schöning im Schreiben vom 22.12.2011 einen wahrheitswidrigen Sachverhalt: Der medizinische Dienst hatte im Gutachten vom 2.9.2004 keineswegs die Notwendigkeit einer weiteren neurologischen Begutachtung postuliert, wie dies von Ihrer Behörde fälschlich dem Petitionsausschuß suggeriert wird, ganz im Gegenteil: Das Gutachten sagt unmissverständlich aus, dass die Versicherte/Petententin nach umfangreicher Prüfung der vorliegenden medizinischen Befundberichte nicht leistungsfähig auf dem Arbeitsmarkt ist, zur endgültigen Abklärung benötigte der medizinische Dienst lediglich den Therapiebericht des seit 10/2003 behandelnden Psychotherapeuten Dr. XXXX, der aber von der DRV Bund pflichtwidrig und unter Verletzung der in § 20 SGB X gesetzten rechtlichen Normen nicht eingeholt wurde!

Das Bundesversicherungsamt hat auch hier also dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einen nicht zutreffenden Sachverhalt berichtet, Ihr Bericht ist also auch insofern wahrheitswidrig und völlig irreführend!

Ihre Darstellung gegenüber dem Petitionsausschuß erweckt den Eindruck, daß der medizinische Dienst der Rentenversicherung sich im Unklaren über die Leistungsfähigkeit der Versicherten/Petententin XXXXX wäre – auch dies suggeriert einen nicht zutreffenden Sachverhalt, bitte lesen Sie ggf. selbst noch einmal das Gutachten vom 2.9.2004 (homepage ´Beweis 2), das die DRV Bund übergangen hat….

 

Da wir davon ausgehen können, daß Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sehr wohl in der Lage sein sollten, ein in einfachem Deutsch abgefasstes medizinisches Gutachten mit einer klaren unmissverständlichen Aussage zu verstehen, fragen wir uns jetzt allerdings, ob hier von Seiten des BVA Vorsatz der Täuschung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages besteht – dies wäre natürlich nicht nur rechtswidrig, (Begünstigung im Amt), sondern auch moralisch äußerst verwerflich, weil es zudem zu Lasten einer schwerbehinderten Kranken geht!

Die Frage, warum hier die DRV Bund unter Mitwirkung des BVA bislang ungehindert gegen zahlreiche Grundsätze der sachbezogenen und rechtskonformen (Sozial-) Verwaltung verstößt, verweist hier auf die zugrundeliegende Erkrankung eines Fibromyalgiesyndroms und die damit in Zusammenhang stehende ungeklärte Ätiologie, Diagnostik und Therapierbarkeit – aber diese Fragen könnten hier nur spekulativ beantwortet werden und haben für den Unrechtsgehalt der faktischen zahlreichen bisherigen Rechtsverletzungen durch die DRV Bund auch nur untergeordnete Bedeutung…..Hier geht es uns ausschließlich um Fakten!

 

Da Sie bisher nicht bereit oder in der Lage waren, die noch einmal genannten vielfachen Rechtsverstöße einschließlich des Verstoßes gegen Art. 3 GG zu widerlegen oder auch nur darauf sachbezogen argumentativ einzugehen, dürfen wir diese jetzt als feststehende Rechtstatsachen betrachten.

Aus den o. angeführten Gründen sind wir natürlich nicht bereit, das durch die Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning erstellte Schreiben vom 22.12.2011 als Erklärung und / oder Rechtfertigung zu akzeptieren!

Wir fordern Sie daher hiermit auf, innerhalb einer angemessenen Frist erneut, diesmal sachbezogen und ganz konkret unter der in der öffentlichen Verwaltung üblichen Nennung der einschlägigen begünstigenden oder nicht begünstigenden Rechtsnormen Stellung zu allen von uns genannten Rechtsverletzungen zu nehmen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung, warum nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes die Versagung der Erwerbsminderungsrente rechtmäßig – oder nicht rechtskonform! – war bzw. ist!

 

Da das BVA bisher wahrheitswidrig und ausschließlich im Sinne der DRV Bund, zu deren Fach- und Dienstaufsicht das BVA eigentlich gesetzlich berufen ist gehandelt (bzw. nicht gehandelt!) hat und entsprechend einseitig und sachlich falsch berichtet hat, werden wir den Petitionsausschuß jetzt noch einmal bitten, bei Unstimmigkeiten, d. h. inhaltlichen Differenzen zwischen den von uns genannten Fakten (allesamt bewiesen bzw. beweisbar) und dem wahrheitswidrigen Bericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) im Interesse einer rechtskonformen Korrektur der bis heute noch nicht beseitigten Rechtsverletzungen zum einseitigen Rechtsnachteil der Versicherten/Petententin XXXXX, eine eidesstattliche oder vereidigte offizielle Vernehmung des/der Ihnen unterstellten Beamten vorzunehmen, um so zu gewährleisten, dass nicht erneut leichtfertig die rechtliche, soziale und ökonomische Teilhabe der schwerbehinderten und chronisch kranken Versicherten/Petententin XXXXX rechtswidrig verhindert wird!

Sie, Herr Dr. Gaßner, sind als verantwortlicher Präsident des Bundesversicherungsamtes aufgefordert, nach fast neun (9!) Jahren des zermürbenden und vergeblichen Kampfes der Petententin um Ihr gesetzliches Recht darüber hinaus endlich alle nötigen weiteren Veranlassungen zu treffen, damit die Prinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns wieder an die Stelle von in diesem Fall an den Tag gelegten Behördenwillkür der DRV Bund treten können und der Versicherten / Petententin ohne wenn und aber die ihr gesetzlich zustehende Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird!

 

Übrigens: Dass Ihr beauftragter Mitarbeiter Herr XXXXX auch die Existenz der gesamten Homepage (www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com ), auf die wir grundsätzlich als Teil unserer argumentativen Beweisführung hinweisen, komplett verschwiegen und auch damit erschwert hat, daß sich der Petitionsausschuß auch einmal selbst einen Eindruck der Sachverhalte aus Sicht der „Rechtsunterworfenen“, d. h. der Petententin XXXXX machen kann, passt leider in das Bild einer Behörde, die offenbar vergessen hat, wofür sie von uns Bürgerinnen und Bürgern alimentiert wird!

Eine Durchschrift dieses Schreibens geht an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.

Selbstverständlich behalten wir uns eine Veröffentlichung dieses Schreibens als ´offenen Brief ` auf unserer homepage sowie eine darüber hinausgehende öffentliche Kommunikation vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gez. Versicherte/Klägerin/Petententin

Gez. Beauftragter Erich B. Ries

 

Auf diese nochmalige Beschwerde beim Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Herrn Dr. Maximilian Gaßner, erfolgte mit Schreiben datiert vom 02.03.2012 eine direkte Antwort von Herrn Dr. Maximilian Gaßner, die ein für allemal das Politikverständnis dieses ehemaligen bayerischen Ministerialdirigenten deutlich macht:

 

Auch hier wieder kein Wort zur rechtswidrigen Vernichtung von Beweisakten, kein Wort zur verfassungswidrigen Ignorierung des medizinischen Gutachtens der Rentenversicherung als dem BVA unterstellten Körperschaft, kein Wort auch zum Vorwurf der Vermischung von Fremddaten einer verstorbenen Versicherten, kein einziges Wort zur illegalen Weiergabe Datenrechtlich geschützter Akten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund!

 All diese Rechtsverstöße sind für Herrn Dr. Maximilian Gaßner erkennbar kein Grund, etwas zu kritisieren, all diese Punkte sind also weder Anlaß zu sachbezogener Aufklärung, noch zu Korrekturen, noch sind sie Gegenstand der Berichterstattung an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages?! Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem demokratischen Rechtsstaat, wo die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde die Aufsicht ist?!

 

Zu unseren Vorwürfen schreibt Herr Dr. Maximilian Gaßner:

" ..... sodaß ich zu dem Ergebnis gekommen bin, daß Herr XXXX Ihre Angelegenheit - mit Ausnahme der Sachverhaltsdarstellung auf S. 2, Abs. 2 des Berichts vom 23. März 2011, da der erwähnte Befundbericht nicht von dem behandelnden Psychotherapeuten, sondern vom behandelnden Hausarzt eingeholt wurde, was jedoch im Ergebnis unbeachtlich war (!!!!) - formal und inhaltlich korrekt behandelt hat." (Schreiben von Herrn Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes vom 02.03.2012, S. 2)

 

Herr Dr. Gaßner versäumt es am Ende seines Schreibens nicht, sich vorsorglich weitere Störungen durch aufmüpfige Rechtsunterworfene vom Hals zu halten: " Abschließend weise ich darauf hin, dass wir weitere Schreiben, die sich in einer Wiederholung des bisherigen Vortrags erschöpfen, nicht mehr beantworten werden" (!)

 

Weitere Schreiben an eine solche Behörde wären wohl auch reine Zeitverschwendung!

Das Ganze könnte eine reine Lachnummer aus der bayerischen Provinz sein, wenn es hier nicht einerseits um den hochbezahlten Präsidenten einer Fach- und Dienstaufsichtsführenden Bundesbehörde ginge und andererseits das Opfer und die Leidtragende nicht eine schwerbehinderte und chronisch kranke Frau wäre!

 

Nachfolgend der zitierte Brief des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn, Herr Dr. Maximilian Gaßner im Original (nur die Namen der betroffenen Petententin und des zuständigen Referatsleisters wurden unkenntlich gemacht).

 

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Brief von Herrn Dr. Maximilian Gaßner, Prsäsident des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn vom 02.03.2012
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Bericht in ´Reclabox`, der erfolgreichen Beschwerdeseite im Internet!

Kurzbericht in der vielbeachteten Internet-Beschwerdeseite ´Reclabox`

Aktuelle Nachricht vom 03.03.2012

´Rentenversicherung vernichtet Beweisakten und verweigert Leistung`

Wenn die staatliche Gewalt ohne Skrupel dem einzelnen Bürger zeigt,

" wo der Bartel den Moscht holt", d. h. auf Argumente und Beweise mit Ignoranz reagiert und die wirksamen staatlichen Kontrollmechanismen nicht funktionieren, weil die "erkennenden" Gerichte aufgrund einer rechtswidrig durch Aktenvernichtung manipulierten Aktenlage die Tatsachen verkennen, dann kann mitunter nur noch die Öffentlichkeit helfen!

Auch aus diesem Grunde ist diese Homepage entstanden, daher haben wir uns jetzt u.a. auch an ´Reclabox`, die noch relativ neue, aber schon vielversprechende Internet-Beschwerdeplattform gewendet.

 

Bei ´Reclabox` haben wir vor knapp zwei Tagen (01.03.2012) einen Kurzbericht mit Hinweis auf diese Seite eingestellt, inzwischen wurde unser Bericht bereits über zweihundertmal angeklickt - das ist vielversprechend!

Besonders interessant und vielsagend war für uns die Information vom Support-Team von ´Reclabox`, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund ´Reclabox` jegliche Anfragen untersagt hat - ein Schelm, wer Böses dabei denkt?!

Aber bitte lesen Sie selbst die Nachricht von ´Reclabox` und die von uns umgehend erfolgte Antwort:

  

Lieber ReclaBoxler,

nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-47371) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.

Hilfreich ist aber, wenn Sie selbst die Firma/Instituion darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht haben.

Wir werden Sie regelmäßig nach dem Status Ihrer Beschwerde befragen.

Für Fragen stehen wir gerne unter support@reclabox.com zur Verfügung.

Ihr ReclaBox Support-Team

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Hier meine Antwort vom 03.03.2012:


Liebes Reclabox-Support-Team,
 
vielen Dank für Ihre Infos! Es ist m. E. sehr bezeichnend für die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und den in dieser Institution offenbar vorherrschenden Geist bzw. Ungeist, dass sie sich jeglicher Bemühungen um mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in der öffentlichen Verwaltung zu entziehen versucht und glaubt, damit der vielfältigen Kritik in der Öffentlichkeit wirksam begegnen zu können!
Leider ist  dieses Kalkül bisher nur allzuoft aufgegangen: Bislang war es uns trotz jahrelanger Bemühungen nicht möglich, die breite Öffentlichkeit auch trotz unserer bestehenden homepage http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/ auf die Problematik einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der DRV Bund aufmerksam zu machen, die sich nicht scheut, wie zumindest in unserem Fall sehr deutlich wird, eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen einschließlich des Art. 3 unserer Verfassung zu ignorieren: Rechtswidrige Vernichtung von medizinischen Befundberichten/Beweisakten trotz eines laufenden Verwaltungsverfahrens, Vermischung von Fremddaten einer verstorbenen Versicherten mit denen meiner Frau, Verstoß gegen die Vertraulichkeit streng geschützter Daten (und weitere hier nicht genannte Verstöße):  Letzteres zumindest mußte die Deutsche Rentenversicherung inzwischen auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten offiziell eingestehen, nachdem die Deutsche Rentenversicherung dies mir gegenüber zuvor wahrheitswidrig bestritten hatte! (Details hierzu auf unserer homepage unter ´Aktuelles` http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/aktuelles/  sowie in dem Kapitel
´Deutsche Rentenversicherung und der Datenschutz` http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/deutsche-rentenversicherung-bund-und-der-datenschutz/
 
 Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung, die nachweislich und nach eigenem Eingeständnis Beweisakten vernichtet hat - dies aber für rechtskonform erklärt! - verfügen wir selbst inzwischenchen über alle medizinischen Befundberichte einschließlich der - aufgrund der Beweisvernichtung unvollständigen!  - Gerichtsakten, wir können selbstverständlich alle von uns der Rentenversicherung vorgeworfenen Rechtsverstöße beweisen!
 
Ganz im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung, die bislang nicht einen einzigen Rechtsverstoß aus eigener Einsicht freiwillig eingestanden hat, haben wir selbst  nichts zu verbergen, uns liegt heute mehr denn je daran, die Öffentlichkeit zu informieren, zumal auch das Bundesversicherungsamt in Bonn als zuständige Dienst- und Fachaufsichts-Behörde sich schützend vor die Deutsche Rentenversicherung gestellt hat und durch seinen wahrheitswidrigen Bericht an den Petitionsausshuß des Deutschen Bundestages an einer Fortführung  eines seit Herbst 2003 bestehenden massiven Unrechts-Zustandes eine erhebliche Mitschuld trägt!
 
Die Antwort von Herrn Dr. Maximilian Gaßner, dem derzeitigen Präsidenten des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn auf unseren offenen Brief, den wir unter ´Aktuelles` auf der Homepage einstellen werden, zeigt u. E. wieder aufs Neue, daß von einer ernsthaften und unabhängigen Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung keine Rede sein kann!
Und hier scheint ein Teil der Problematik zu liegen: wo die Kontrollmechanismen versagen, sind der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, so will es uns als Betroffene scheinen! Wir können jetzt nur noch hoffen, dass der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages uns als Bürger ernst nimmt und tatsächlich jetzt selbst etwas prüft!
 
Der von uns in unserer Homepage engmaschig dokumentierte Fall der u. E. rechtswidrigen Leistungsverweigerung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zeigt nicht nur überdeutlich, wie wichtig gerade heute eine Institution wie Reclabox ist: Wohin sollen sich von Behördenwillkür Betroffene, die über keinen Rechtsschutz verfügen und die geballte  ´Arroganz der Macht` erstarrter bürokratischer Strukturen gegen sich haben wenden, wenn nicht an eine Beschwerdeseite wie ´Reclabox´, der alle Demokraten und rechtsstaatlich  denkende Menschen insofern nur das Beste wünschen können:
Was uns besonders an ´Reclabox` beeindruckt ist die Transparenz der Vorgänge und Ihre eigenen schnellen Bemühungen um Sachaufklärung und Behebung von Mißständen!
 Dass in unserem konkreten Fall dank der Totalverweigerung der Deutschen Rentenversicherung  hinsichtlich sachbezogener Aufklärung und Rückkehr zu rechtsstaatlichem und transparentem Verwaltungshandeln auch Sie, das Support-Team von ´Reclabox` hier schnell an Ihre Grenzen stoßen müssen, ist nicht Ihnen vorzuwerfen, sondern fällt natürlich auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zurück, die hier zumindest in diesem konkreten Fall nicht nur Erkenntnisresistenz/Borniertheit, sondern auch ein erhebliches Maß an Skrupellosigkeit an den Tag legt:
Schließlich sollten wir nicht vergessen, daß es hier ja nicht nur um verletzte Prinzipien rechtsstaatlicher Verwaltung im Allgemeinen geht, sondern hier ganz konkret massiv und permanent über viele Jahre durch die Deutsche Rentenversicherung Bund  (DRV) die existentiellen Interessen und gesetzlichen Rechte einer schmerzgeplagten schwerbehinderten chronisch kranken Frau rechtswidrig mißachtet wurden, die bis zum Ausbruch ihrer schlimmen Erkrankung seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet und darüber hinaus drei Kinder großgezogen hat!
Vielleicht können Sie meine Wut und Verbitterung über diesen fortdauernden Unrechtszustand verstehen, abschließend möchte ich einen Kommentar zitieren, der gestern auf meinen Beitrag in Reclabox erfolgte und die Sache u. E. recht gut trifft:
 
"...aber ich gebe Ihnen Recht, durch derartige "Entscheidungen" nimmt die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung zu. Die Folge ist, dass Leute wie Herr Ries diesem System innerlich gekündigt haben, wahrlich kein Fundament für die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung."
 
Wir werden sehen, wie sich der Fall weiter entwickelt, ich persönlich werde niemals den Kampf um die gesetzlichen Rechte meiner Frau aufgeben, dies bin ich vor allem meiner betroffenen Ehefrau, die sich selbst nicht wehren kann schuldig, dabei denke ich aber auch an die vielen anderen schwerbehinderten und/oder chronisch kranken Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr arbeitsfähig sind und dann auch noch oft Jahrelang und erfolglos um ihre gesetzlichen Rechte gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund kämpfen müssen!
Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Reclabox, ich habe Ihre Seite bereits auf meiner Homepage verlinkt und werde diesen Text, Ihr Einverständnis voraussetzend, ebenfalls dort einstellen, auch freuen wir uns natürlich über Anfragen von Reclabox über die Entwicklung des Falles.
Aktuelle Entwicklungen können Sie auch auf unserer Homepage unter ´Aktuelles` finden!
 
Mit besten Grüßen
Erich B. Ries


,

 



Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV ) ist ahnungslos!

In Ihrem Rechtfertigungsschreiben vom 21.12.2011 erklärt die DRV Bund, nicht zu wissen, warum Sie den behandelnden Psychotherapeuten pflichtwidrig nicht befragt hat...

(26.02.2012)

Nachdem die DRV Bund zwei Monate geschwiegen hatte und der Beauftragte der Versicherten/Petententin erneut angemahnt hatte, bequemte sich die DRV Bund schließlich doch, auf das Schreiben der Versicherten mit Schreiben vom 21.12.2011 rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen (!) zu reagieren, aber auch dieses Rechtfertigungsschreiben enthält keinerlei verbindliche Aussagen, sondern zieht sich auf Nichtwissen zurück!

Der Beauftragte der Versicherten hat darauf angemessen reagiert, der Brief ist im Wortlaut nachfolgend wiedergegeben, nachfolgend also das Schreiben an die DRV Bund vom 26.01.2012:

 

Bevollmächtigter: Erich Ries

 

26.01.2012

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstraße 2

10704 Berlin

 

 

Versicherungsnummer: 28XXXXXXXXXXXSchreiben vom 21.12.2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihr o.g. Schreiben geht auf zahlreiche von uns gemachte und belegte Vorwürfe nicht ein, andere werden abgetan mit der Begründung, der Sachverhalt entziehe sich Ihrer Kenntnis (!): So schreiben Sie u.a.: „ Aus diesem Grund sollte ein Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten eingeholt werden. Aus welchen Gründen ein allgemein medizinischer Befundbericht eingesandt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.“(!) (Ihr Schreiben S. 1).

 

(Hiermit begründet die DRV Bund die Tatsache, daß trotz der Aufforderung des eigenen medizinischen Dienstes kein Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten eingeholt wurde! - Anmerkung des Berichterstatters/Beauftragten der Versicherten Erika R.)

 

"Die DRV Bund hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Sozialverwaltung eine Obliegenheit der vollständigen Sachverhaltsermittlung von Amts wegen, Ihre - gesetzlich geregelte und bestimmte! - Aufgabe war es also, einen vom medizinischen Dienst der DRV Bund ausdrücklich angeforderten Therapie- und Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten Dr. XXXXX aus Leer anzufordern und - notfalls unter Androhung gesetzlicher Sanktionen - beizubringen, damit der medizinische Dienst der DRV seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen konnte, d. h. konkret damit seine bereits bestehende Auffassung, die Versicherte XXXXXXXX sei aufgrund Chronifizierung ihrer schweren Symptome nicht leistungsfähig entweder fundieren oder aber – was allerdings nicht zu erwarten war – seine Auffassung revidieren konnte."

 

(Tatsächlich hat der behandelnde Psychotherapeut Dr. XXXXX dann ja auch eine Leistungsfähigkeit der Versicherten auf dem Arbeitsmarkt in seinem später vom SG Oldenburg angeforderten Gutachten ausdrücklich verneint! (Bitte vergleichen Sie hierzu ´Beweis 9`auf der homepage) - Anmerkung des Berichterstatters)

 

"Diese Einholung des Befundberichtes haben Sie begründungslos und rechtswidrig unterlassen und damit rechtswidrig eine vollständige und rechtskonforme Sachaufklärung als Basis der Verwaltungsentscheidung zum schwerwiegenden Rechtsnachteil Ihrer Versicherten XXXXXX verhindert.

 

Dieser eindeutig grob rechtswidrige Verstoß gegen das Amtsermittlungsgebot durch die Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hat zu einer rechtswidrigen Fortführung eines hinsichtlich der Sachaufklärung zugunsten der Versicherten XXXXXXX fast abgeschlossenen Sachverhaltsermittlung geführt, damit haben Sie nicht nur gegen das Amtsermittlungsgebot, sondern auch gegen unsere Verfassung GG Art. 3 verstoßen – das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG ist auch in der Sozialverwaltung als unmittelbar geltendes Recht ohne Gestzesvorbehalt anzuwenden, wie Sie sehr wohl wissen oder wissen müssten!

 

Statt diesen Fehler zuzugeben und umfassend zu korrigieren, begnügen Sie sich auch hier wieder damit, die Motive Ihres Verwaltungshandelns, d. h. in diesem Fall der Unterlassung mit einer vermeintlichen Unkenntnis der tatsächlichen Sachzusammenhänge zu legitimieren – das ist u. E. nicht nur rechtsmissbräuchlich, sondern auch peinlich, diese rechtlich äußerst fragwürdige Rechtsauffassung werden wir selbstverständlich nicht akzeptieren und weisen daher Ihren wahrheitswidrigen Versuch einer Rechtfertigung natürlich zurück. (....)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gez. Versicherte

Gez. Beauftragter



Das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) gesteht falsche Berichterstattung an den Petitionsausschuß ein!

Rechtsverstöße mit gravierenden existentiellen Folgen für die Versicherte/Petententin werden als "bedauerliches Mißgeschick" abgetan, dass aber keinerlei weitere Konsequenzen hat....

Rechtsstaat, wo bist Du geblieben - hier bist Du leider nicht....!




Die Deutsche Rentenversicherung Bund schweigt weiter zu den erhobenen Vorwürfen!


Steht die DRV Bund über dem Gesetz? Wo bleibt die Transparenz und Legitimation des Verwaltungshandelns der DRV Bund?!

28.01.2012: Am 23.11.2011 hatte die Petententin/Versicherte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen falscher Berichterstattung des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn gegenüber dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages erhoben. (S. hierzu weiter unten bei ´Aktuelles`!)

In der Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes vom 22.12.2011, unterschrieben von der Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes in Bonn, Frau Bohlen-Schöning, wird über die zahlreichen, rechtlich umfangreich begründeten Vorwürfe in der Dienstaufsichtsbeschwerde der Versicherten/Petententin, pauschal hinweggegangen, ohne die rechtlich begründeten Vorwürfe sachbezogen konkret aufzugreifen oder gar konkret zu widerlegen, lediglich zu einem einzigen, allerdings auch entscheidenden Vorwurf äußert sich die Präsidentin des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning konkret, aber auch hier wird wie zuvor mit einer sachlich unzutreffenden und sinnentstellenden Behauptung argumentiert, also auch hier wird es peinlich und rechtlich fragwürdig:

Die Versicherte/Petententin Erika R.  monierte in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Beamten des Bundesversicherungsamtes/BVA nicht nur das Verschweigen zahlreicher beweiserheblicher Fakten sowie die Suggerierung eines im Kontext falschen Sachverhaltes, sondern unter anderem auch sachlich erkennbar unrichtige / wahrheitswidrige Feststellungen des zuständigen Referatsleiters des BVA, in dem dieser u. a. die wahrheitswidrige Behauptung aufstellte, die DRV Bund habe einen "Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten eingeholt",  was aber objektiv - und leicht nachprüfbar! - nicht der Fall war!

Dieses schwerwiegende pflichtwidrige Versäumnis der Sachbearbeiter der DRV Bund war aber für die Versicherte/Petententin sehr folgenschwer, weil dies zu einer rechtswidrigen und verfassungswidrigen Fortführung eines eigentlich zugunsten der Versicherten anahezu abgeschlossenen Verfahrens führte und diese völlig unnötig - und rechts- und verfassungswidrig!- zu einem desaströsen Sozialgerichtsprozeß über drei Instanzen zwang, der aufgrund der rechtswidrigen Vernichtung zahlreicher beweiserheblicher Akten und Dokumente zu der Versagung der sozialen Teilhabe der Versicherten im Sozialgerichtsurteil des LSG Niedersachsen im Dezember 2009 führte!

Dies ist deshalb bedeutsam, weil die pflichtwidrige Nichteinholung dieses Befundberichtes des behandelnden Psychotherapeuten der DRV Bund dazu diente, die Notwendigkeit einer weiteren neurologischen Begutachtung zu postulieren und damit das Verfahren, das eigentlich schon im Sinne der Versicherten und heutigen Petententin entschieden war, rechtswidrig weiterzuführen! (Vgl. Sie hierzu bitte das Gutachten unter dem Kapitel ´Beweise` (hier ´Beweis 2`), in dem der sozialmedizinische Dienst der DRV Bund (Rentenversicherung) die völlig unzweideutige Feststellung trifft, dass die Versicherte infolge Chronifizierung nicht mehr leistungsfähig auf dem Arbeitsmarkt ist!

 

Das Bundesversicherungsamt schreibt jetzt in seiner Stellungnahme zu der von der Petententin eingeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde u.a.:

"Bei erneuter Überprüfung der Angelegenheit wurde allerdings festgestellt, dass in der Sachverhaltsdarstellung in unserem Bericht vom 23. März 2011 leider insoweit ein Fehler unterlaufen ist, (!) als der (....) erwähnte Befundbericht nicht von dem behandelnden Psychotherapeuten, sondern von dem behandelnden Hausarzteingeholt wurde. Der Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten wurde später im sozialgerichtlichen Verfahren eingeholt."

(o.g. Schreiben, S. 3)

Auch hier ein weiterer sachlicher Fehler - oder sollen wir sagen bewußte Täuschung durch das Bundesversicherungsamt?:

 Das genannte Gutachten des Hausarztes wurde nicht von der Rentenversicherung eingeholt, sondern von der Versicherten/Petententin durch ihren Anwalt unaufgefordert deutlich später eingereicht, um deutlich zu machen, daß eine von der DRV Bund nun geforderte weitere neurologische Begutachtung nicht zielführend sein konnte - auch dies wird in der Stellungnahme vom BVA erneut - und wider besseren Wissens? - falsch dargestellt!

 

Seit wann ist es in der sozialrechtlichen Begutachtung egal, ob ein psychotherapeutischer Befundbericht von den Sachbearbeitern eingeholt wird, wie vom beratungsärztlichen Dienst der DRV Bund angeordnet, oder - noch dazu in einem anderen Zusammenhang! - erst Monate später vom Hausarzt eingeholt wird: Der Hausarzt hatte in diesem Bericht lediglich seine Meinung geäußert, daß eine erneute neurologische Begutachtung nicht weiterführend sein kann, da diese bereits erfolgt war!

Dieser Sachverhalt wird auch hier vom BVA wieder nicht wahrheitsgetreu dargestellt, auch in der Antwort auf die erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde wird also erneut wahrheitswidrig argumentiert!

Und weiter: "Dieses Mißgeschick (!) ist zwar bedauerlich, hat aber keinerlei Einfluß auf das Ergebnis unserer aufsichtsrechtlichen Prüfung."(!) (Schreiben der Vizepräsidentin vom 22.12.2011, S. 3)

Ja, wenn das so ist!

Wenn das BVA in Bonn als zuständige Dienst- und Fachaufsichtsbehörde nicht einmal bereit oder in der Lage ist, offensichtliche Verstöße gegen zahlreiche Grundsätze einer rechtskonformen öffentlichen Verwaltung zu erkennen, geschweige denn pflichtgemäß  und gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag unverzüglich Korrekturen einzuleiten bei offensichtlichen Rechtsverstößen gegen den Datenschutz, gegen das Verwahrungsgebot (§ 84 SGB X), gegen die Obliegenheit der vollständigen Sachverhaltsermittlung (Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X ff)

und schließlich sogar  gegen den GLeichheitsgrundsatz Art. 3 GG - ja, dann stellt sich mündigen und kritischen Bürger die Frage, wozu wir eigentlich eine solch monströse Behörde mit unseren Steuermitteln finanzieren, wenn für diese Behörde Rechtsverstöße auch dann nicht erkennbar sind, wenn sie vor der Nase liegen!

Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn dem BVA trotz einer angeblichen gründlichen Prüfung nicht einmal die Tatsache auffällt, dass die DRV Bund in die persönlichen AKten der Versicherten/Petententin Erika R. munter Fremddaten gemischt hatte - erst der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies gerügt, das gleiche gilt für die rechtswidrige Weitergabe persönlicher geschützter Daten.....

Aufgrund der Tatsache, daß das Rechtfertigungsschreiben des Bundesversicherungsamtes durch die Vizepräsidentin Frau Bohlen-Schöning mehr verschleiert als klärt, hat der Verfasser der Homepage eine kritische Stellungnahme an den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Herrn Dr. Maximilian Gassner mit der Aufforderung geschickt, den Sachverhalt endlich aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass endlich ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.

  

28.01.2012: Am 23.11.2011 hatte die Petententin/Versicherte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen falscher Berichterstattung des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn gegenüber dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages erhoben. (S. hierzu weiter unten bei ´Aktuelles`!)

In der Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes vom 22.12.2011, unterschrieben von der Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes in Bonn, Frau Bohlen-Schöning, wird über die zahlreichen, rechtlich umfangreich begründeten Vorwürfe in der Dienstaufsichtsbeschwerde der Versicherten/Petententin, pauschal hinweggegangen, ohne die rechtlich begründeten Vorwürfe sachbezogen konkret aufzugreifen oder gar konkret zu widerlegen, lediglich zu einem einzigen, allerdings auch entscheidenden Vorwurf äußert sich die Präsidentin des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning konkret, aber auch hier wird wie zuvor mit einer sachlich unzutreffenden und sinnentstellenden Behauptung argumentiert, also auch hier wird es peinlich und rechtlich fragwürdig:

Die Versicherte/Petententin Erika R.  monierte in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Beamten des Bundesversicherungsamtes/BVA nicht nur das Verschweigen zahlreicher beweiserheblicher Fakten sowie die Suggerierung eines im Kontext falschen Sachverhaltes, sondern unter anderem auch sachlich erkennbar unrichtige / wahrheitswidrige Feststellungen des zuständigen Referatsleiters des BVA, in dem dieser u. a. die wahrheitswidrige Behauptung aufstellte, die DRV Bund habe einen "Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten eingeholt",  was aber objektiv - und leicht nachprüfbar! - nicht der Fall war!

Dieses schwerwiegende pflichtwidrige Versäumnis der Sachbearbeiter der DRV Bund war aber für die Versicherte/Petententin sehr folgenschwer, weil dies zu einer rechtswidrigen und verfassungswidrigen Fortführung eines eigentlich zugunsten der Versicherten anahezu abgeschlossenen Verfahrens führte und diese völlig unnötig - und rechts- und verfassungswidrig!- zu einem desaströsen Sozialgerichtsprozeß über drei Instanzen zwang, der aufgrund der rechtswidrigen Vernichtung zahlreicher beweiserheblicher Akten und Dokumente zu der Versagung der sozialen Teilhabe der Versicherten im Sozialgerichtsurteil des LSG Niedersachsen im Dezember 2009 führte!

Dies ist deshalb bedeutsam, weil die pflichtwidrige Nichteinholung dieses Befundberichtes des behandelnden Psychotherapeuten der DRV Bund dazu diente, die Notwendigkeit einer weiteren neurologischen Begutachtung zu postulieren und damit das Verfahren, das eigentlich schon im Sinne der Versicherten und heutigen Petententin entschieden war, rechtswidrig weiterzuführen! (Vgl. Sie hierzu bitte das Gutachten unter dem Kapitel ´Beweise` (hier ´Beweis 2`), in dem der sozialmedizinische Dienst der DRV Bund (Rentenversicherung) die völlig unzweideutige Feststellung trifft, dass die Versicherte infolge Chronifizierung nicht mehr leistungsfähig auf dem Arbeitsmarkt ist!

 

Das Bundesversicherungsamt schreibt jetzt in seiner Stellungnahme zu der von der Petententin eingeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde u.a.:

"Bei erneuter Überprüfung der Angelegenheit wurde allerdings festgestellt, dass in der Sachverhaltsdarstellung in unserem Bericht vom 23. März 2011 leider insoweit ein Fehler unterlaufen ist, (!) als der (....) erwähnte Befundbericht nicht von dem behandelnden Psychotherapeuten, sondern von dem behandelnden Hausarzteingeholt wurde. Der Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten wurde später im sozialgerichtlichen Verfahren eingeholt."

(o.g. Schreiben, S. 3)

Auch hier ein weiterer sachlicher Fehler - oder sollen wir sagen bewußte Täuschung durch das Bundesversicherungsamt?:

 Das genannte Gutachten des Hausarztes wurde nicht von der Rentenversicherung eingeholt, sondern von der Versicherten/Petententin durch ihren Anwalt unaufgefordert deutlich später eingereicht, um deutlich zu machen, daß eine von der DRV Bund nun geforderte weitere neurologische Begutachtung nicht zielführend sein konnte - auch dies wird in der Stellungnahme vom BVA erneut - und wider besseren Wissens? - falsch dargestellt!

 

Seit wann ist es in der sozialrechtlichen Begutachtung egal, ob ein psychotherapeutischer Befundbericht von den Sachbearbeitern eingeholt wird, wie vom beratungsärztlichen Dienst der DRV Bund angeordnet, oder - noch dazu in einem anderen Zusammenhang! - erst Monate später vom Hausarzt eingeholt wird: Der Hausarzt hatte in diesem Bericht lediglich seine Meinung geäußert, daß eine erneute neurologische Begutachtung nicht weiterführend sein kann, da diese bereits erfolgt war!

Dieser Sachverhalt wird auch hier vom BVA wieder nicht wahrheitsgetreu dargestellt, auch in der Antwort auf die erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde wird also erneut wahrheitswidrig argumentiert!

Und weiter: "Dieses Mißgeschick (!) ist zwar bedauerlich, hat aber keinerlei Einfluß auf das Ergebnis unserer aufsichtsrechtlichen Prüfung."(!) (Schreiben der Vizepräsidentin vom 22.12.2011, S. 3)

Ja, wenn das so ist!

Wenn das BVA in Bonn als zuständige Dienst- und Fachaufsichtsbehörde nicht einmal bereit oder in der Lage ist, offensichtliche Verstöße gegen zahlreiche Grundsätze einer rechtskonformen öffentlichen Verwaltung zu erkennen, geschweige denn pflichtgemäß  und gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag unverzüglich Korrekturen einzuleiten bei offensichtlichen Rechtsverstößen gegen den Datenschutz, gegen das Verwahrungsgebot (§ 84 SGB X), gegen die Obliegenheit der vollständigen Sachverhaltsermittlung (Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X ff)

und schließlich sogar  gegen den GLeichheitsgrundsatz Art. 3 GG - ja, dann stellt sich mündigen und kritischen Bürger die Frage, wozu wir eigentlich eine solch monströse Behörde mit unseren Steuermitteln finanzieren, wenn für diese Behörde Rechtsverstöße auch dann nicht erkennbar sind, wenn sie vor der Nase liegen!

Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn dem BVA trotz einer angeblichen gründlichen Prüfung nicht einmal die Tatsache auffällt, dass die DRV Bund in die persönlichen AKten der Versicherten/Petententin Erika R. munter Fremddaten gemischt hatte - erst der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies gerügt, das gleiche gilt für die rechtswidrige Weitergabe persönlicher geschützter Daten.....

Aufgrund der Tatsache, daß das Rechtfertigungsschreiben des Bundesversicherungsamtes durch die Vizepräsidentin Frau Bohlen-Schöning mehr verschleiert als klärt, hat der Verfasser der Homepage eine kritische Stellungnahme an den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Herrn Dr. Maximilian Gassner mit der Aufforderung geschickt, den Sachverhalt endlich aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass endlich ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.

  

 

Die Deutsche Rentenversicherung Bund schweigt weiter zu den erhobenen Vorwürfen!

 

Steht die DRV Bund über dem Gesetz? Wo bleibt die Transparenz und Legitimation des Verwaltungshandelns der DRV Bund?!

 

Mit Schreiben vom 22.10.2011 hatte die Versicherte/Petententin die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Fristsetzung aufgefordert, folgende Rechtsverstöße aufzuklären und darzulegen:

 

a. Die erfolgte rechtswidrige Weitergabe persönlicher und durch das Datenschutzgesetz geschützter Daten sowie die erfolgte rechtswidrige Vermischung von Fremddaten einer (inzwischen verstorbenen) anderen Versicherten mit denen der Versicherten/Petententin.

(Hier hat der Bundesdatenschutbeauftragte die DRV Bund inzwischen dazu veranlaßt, diese Rechtsverstöße einzugestehen, nachdem die DRV Bund die Rechtswidrigkeit gegenüber dem Beauftragten von Erika R. noch bestritten hatte! (s. hierzu Bericht ´Aktuelles`weiter unten)

 

b. Die Vernichtung zahlreicher beweiserheblicher medizinischer Befundberichte trotz eines laufenden Verwaltungsverfahrens bei der DRV Bund

 

c. Die Ignorierung/Mißachtung des am Ende des Widerspruchsverfahrens durch den eigenen medizinischen Dienst erstellten Gutachtens, in dem der medizinische Dienst der Rentenversicherung Bund nach umfassender Würdigung der danach teilweise vernichteten Befundberichte zu dem eindeutigen Schluß kommt, daß die Versicherte und heutige Petententin aufgrund von Chronifizierung nicht mehr Leistungsfähig ist, das heißt ihr Antrag einer Erwerbsminderungsrente zu Recht besteht!

 

d. Die Mißachtung der in diesem Gutachten erfolgten Aufforderung, einen Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen.

 

Die DRV Bund hat zwar den Eingang Ihrer Beschwerde überraschend schnell innerhalb von drei Tagen bestätigt, seitdem aber herrsch ´das Schweigen im Walde`.....

 

Die Versicherte hatte die DRV Bund um Eingangsbstätigung Ihres Schreibens sowie umd Aufklärung der Rechtsverstöße innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen aufgefordert, ersatzweise um eine Begründung, falls und ggf. warum eine Bearbeitung Ihrer für sie existentiellen Fragen in der gesetzten Frist nicht möglich sein sollte!

Inzwischen (18.12.2011) sind fast zwei Monate vergangen, ohne daß die DRV Bund der Versicherten/Petententin Erika R.  eine Erklärung oder Begründung ihres vielfachen rechtswidrigen Verwaltungshandelns gegeben hätte!

 

Hier stellt sich wieder die Frage, wie es mit der Dienst- und Fachaufsicht der DRV Bund bestellt ist, wenn diese ´Körperschaft des Öffentlichen Rechts` nicht Willens oder in der Lage ist, eine rechtsstaatlich korrekte Akten-Verwaltung zu gewährleisten und es darüber hinaus nicht einmal für nötig hält, umfanreich begründeten und engmaschig dokumentierten schwerwiegenden Vorwürfen nachzugehen und diese aufzuklären, geschweige denn die für die Versicherte existentiellen Fehler schnellstmöglich und vollständig zu korrigieren! 

Ermittlungsverfahren eingestellt!

 

Eine Tatbestandserfüllung erfordert die mündliche Befragung!

 (13.12.2011)Wie uns jetzt die Staatsanwaltschaft Bonn mitteilte, liegt der Straftatbestand der ´uneidlichen falschen Aussage` gemäß § 153 StGB nur bei einer falschen mündlichen Aussage in einer Vernehmung vor, die nachweislich falsche schriftliche Berichterstattung des zuständigen Beamten des Bundesversicherungsamtes in Bonn (BVA) erfüllt daher keinen Straftatbestand und hat trotz der Tatsache, das die Falschaussage des Beamten zu einer Ablehnung der Petition führte und damit existentielle Auswirkungen für die Petententin hatte, falls hier nicht korrigiert wird, keinerlei negative rechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Beamten zur Folge.

Wir haben den Petitionsausschuß mit Schreiben vom 13.12.2011 daher jetzt gebeten,  im Interesse der Wahrung rechtskonformer und verfassungskonformer öffentlicher Verwaltung den falsch referierenden Beamten des Bundesversicherungsamtes nunmehr mündlich zu befragen, falls das BVA auf seiner objektiv falschen Darstellung der Sachlage bestehen und diese nicht korrigieren sollte.

 

Ermittlungsverfahren gegen Beamten des Bundesversicherungsamtes!

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Ermittlungen gegen den Berichterstatter des BVA aufgenommen!

 

Die Petententin hatte Strafanzeige wg. ´uneidlicher Falschaussage` gemäß § 153 StGB gestellt, die Staatsanwaltschaft Bonn hat jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet!

 

Wie wir bereits zuvor berichtet hatten (s. unten unter ´Aktuelles` unter der Überschrift "Widerspruch gegen die Ablehnung der Petition...."), hatte der für die Fach- und Dienstaufsicht der DRV Bund und für die Berichterstattung gegenüber dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zuständige Beamte durch Verschweigen beweiserheblicher Tatsachen und teilweise objektiv unwahrer Behauptungen/Falschaussagen die Ablehnung der Petition unmittelbar herbeitgeführt.

Mit seinen unwahren Behauptungen hat der verantwortliche Beamte unter Mißachtung des Gebotes der wahrheitsgetreuen Berichterstattung u. E. nicht nur den legitimen und existentiellen Interessen der Petententin massiv geschadet, sondern auch das Ansehen seiner eigenen Behörde und letztlich auch dem des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in der Öffentlichkeit schweren Schaden zugefügt!

Sowohl das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) als vorgesetzte Dienst- und Fachaufsichtsbehörde der DRV Bund als auch der Petitionsausschuß des Deutschen BUndestages  sind ja auf eine pflichtgemäße und rechtskonforme Dienstaufsicht und Berichterstattung der zuständigen Beamten existentiell angewiesen - wenn dies nicht gewährleistet ist, ist eine rechtskonforme und ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung kaum denkbar und möglich! 

 

Die Petententin hatte daher nicht nur mit Schreiben vom 22.11.2011 Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Bundesversicherungsamtes gegen den verantwortlichen Beamten erhoben, sondern auch eine Strafanzeige wg. des dringenden Verdachts der uneidlichen falschen Aussage (§ 153 StGB) gestellt.

Die Petententin hat heute mit Schreiben vom 22.11.2011 von der Staatsanwaltschaft Bonn die Mitteilung erhalten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Berichterstatter des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn eingeleitet wurde!

(Aktenzeichen 338 Js 233/11) 

Die Petententin Erika R. hat dadurch jetzt wieder etwas mehr Hoffnung, daß in unserem Land vielleicht doch noch jedenfalls einige Behörden

 und Dienststellen rechtsstaatliches Verwaltungshandeln für ein schützenswertes Gut halten und tatsächlich unabhängig von Amt und Person Ihren gesetzlichen Amtsobliegenheiten nachkommen!  

 Der Bundesdatenschutz-Bauftragte bestätigt groben Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz und gegen einschlägige Rechtsnormen!

 

Die Deutsche Rentenversicherung gibt endlich (09.11.2011) Verstoß gegen den Datenschutz Ihrer Versicherten und die einschlägigen Rechtsnormen zu!

 

Nach genau einem Jahr Bearbeitungszeit (!) bestätigt der Bundesdatenschutzbeauftragte jetzt (12.11.2011) die Auffassung der Klägerin/Petententin!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestätigt mit Schreiben vom 09.11.2011 die Rechtswidrigkeit der Aktenverwaltung durch die Deutsche Rentenversicherung!

 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilte uns jetzt dazu folgendes mit:

 

"...nachdem die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) meiner Aufforderung nachgekommen ist und zu ihrer Eingabe eine Stellungnahme abgegeben hat, komme ich auf die Angelegenheit zurück und kann ihnen folgendes mitteilen:

Die DRV Bund hat den gesamten Vorgang einem internen Prüfverfahren unterzogen und als Ergebnis festgestellt, "dass ein Fehlverhalten der Deutchen Rentenversicherung Bund und als Folge dessen ein Verstoß gegen die von ihr zu beachtenden Vorschriften zum Sozialdatenschutz (§ 35 der ersten Buches Sozialgesetzbuch SGB 1-; 3 67 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X-) vorliegt"

 

Genau dies hatte bereits der Berichterstatter/Verfasser der homepage der Deutschen Rentenversicherung vor über einem Jahr (!) aktenkundig vorgeworfen, die Auffassung der Klägerin und des Verfassers wurden jetzt also offiziell bestätigt!

 

Dies wirft natürlich zahlreiche Fragen auf, nicht nur hinsichtlich weiterer Konsequenzen:

Warum hat der für die Fach- und Dienstaufsicht zuständige Beamte des Bundesversicherungsamtes in Bonn (BVA) auf die im Frühjahr diesen Jahres anläßlich einer Eingabe der Petententin gemachten diesbezüglichen Vorwürfe darauf nicht reagiert, obwohl er für die Fach- und Dienstaufsicht zuständig war/ist, sondern die Eingabe der Petententin bei ihm als zuständigen Vertreter des BVA mit Verweis auf ihre beim Petitionsausschuß eingereichte Petition zurückgewiesen, ohne hier zu ermitteln, ob die Vorwürfe der Petententin Erika R. ggf. berechtigt sein könnten und hier tatsächlich Rechtsverstöße  wie von der Petententin behauptet vorliegen oder nicht?!

 

Wenn jetzt die DRV Bund selbst schon auf Grund des Druckes von außen, d. h. durch den Bundesdatenschtutz-Beauftragten zugeben muß, daß die Aktenverwaltung hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes der Petententin pflichtwidrig und rechtswidrig war, genau auf diese rechtswidrige und unvollständige AKten sich ein Urteil im Berufungsverfahren nahezu ausschließlich stützt (es wurden ja keine eigenen Ermittlungen durchgeführt!),  - was ist dann ein solches Urteil überhaupt noch wert?! Wir meinen: Gar nichts!

 

Zweitens: Warum war die Datenschutz-Abteilung der Deutschen Rentenversicherung nicht bereit und/oder in der Lage, zu genau diesem Schluß zu kommen, als der Verfasser dieser homepage genau dies der Deutschen Rentenversicherung - vor nunmehr über einem Jahr! - vorwarf und vergeblich um eine solche konkrete Stellungnahme ersuchte?!

 

Was ist ein solcher Datenschutz der Rentenversicherung wert, der erst dann, wenn Opponenten von außen das Verwaltungsverfahren durch den Bundesdatenschutz überprüfen lassen müssen, also erst auf externen  Druck des Bundesdatenschutz-Beauftragten angemessen reagiert?!

Sollte sich hier die Datenschutz-Abteilung der DRV Bund nicht besser gleich selbst auflösen, statt das Geld der Vesicherten für eine Einrichtung aus dem Fenster zu werfen, die erkennbar nicht gewillt und/oder in der Lage ist, überhaupt einen nennenswerten Beitrag zum Datenschutz zu leisten?!

 

Diese Frage kann sich jetzt jeder Leser selbst beantworten! 

 

Aber der Sachverhalt ist damit leider noch längst nicht geklärt:

Der zuständige Beamte der Bundesdatenschutzbehörde hatte zwar - nach anfänglicher Verzögerung -  die rechtswidrige Weitergabe der persönlichen streng geschützten Daten an die Sozialgerichte deutlich gerügt und auch ein entsprechendes Unrechts-Bekenntnis durch die Datenschutz-Abteilung der DRV Bund erreicht (s. oben), die weit aus schlimmere und noch folgenschwerere absolut rechtswidrige Vernichtung aller medizinischen Unterlagen von der Klägerin durchgeführter Reha-Maßnahmen im Jahre 1998 und im Jahre 2002 

nicht weiter hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit untersucht, sondern sich auf die Beteuerung der angeblichen Rechtmäßigkeit durch die Datenschutzabteilung der Rentenversicherung ohne weitere Nachprüfung verlassen!

 

Das auch diese angebliche Rechtmäßigkeit der Aktenvernichtung nach nur einem Jahr (!) die Unwahrheit ist, zeigt schon eine kurze Recherche auf der Seite der DRV Bund (www.ihre-vorsorge.de ) selbst, wo ein ausgewiesener Experte der Rentenversicherung dazu eindeutig Stellung nimmt: Hier der Link: http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=16904

 

von Experte/in Experten-Antwort

RE: Datenschutz Löschung medizinischer Daten

(.......):
".... Bei einer Rehabilitation sind die Medizinische Unterlagen mindestens bis 4 Jahre nach dem Ende der Leistung und bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mindestens bis 6 Jahre nach dem Rentenende aufzubewahren. Auch hier gilt aber, dass lediglich geregelt ist, wie lange die Unterlagen mindestens aufzubewahren sind. Wann dann tatsächlich die Unterlagen vernichtet werden, kann jeder Rentenversicherungsträger selbst entscheiden."

Hier wird also eindeutig klarstellt, daß Reha-AKten bei der DRV Bund frühestens nach 4 (vier) bzw. 6 (sechs) Jahre nach erfolgter Maßnahme vernichtet werden dürfen!

  

In Ergänzung hierzu sagt ein Sozialrechtler dazu:

 "Daten sind erst zu löschen, wenn keine nachteiligen Folgen für die Betroffenen anzunehmen sind."

 

Diese Grundsätze und Rechtsnormen wurden hier erkennbar mißachtet:

1. Wurden die einschlägigen Daten bereits nach ca. einem (1) Jahr rechtswidrig vernichtet.

2. Geschah dies zum deutlichen Nachteilder Versicherten/KLägerin/Petententin Erika R., weil dies eine aktenkundige Nachvollziehbarkeit der vielen Heilbemühungen der Klägerin/Petententin anhand der AKten unmöglich macht!

Eine Konsequenz daraus war, dass das ´erkennende`(!) Landessozialgericht Niedersachsen der Petententin Erika R. (diese diffamierend)

" selbstgewählte (!) Inaktivität" vorwerfen konnte - eine unglaubliche Arroganz und Frechheit!

 

Gegen dieses strikte Verwahrungsgebot  hat die Verwaltung der DRV Bund u. E. ganz eindeutig verstoßen, denn die AKten von der Klägerin und jetzigen Petententin wurden nachweislich im Jahre 2003 komplett vernichtet - die Gerichtsakten enthalten aber den Hinweis: Akten vernichtet!

Damit wird klar, dass die Deutsche Rentenversicherung hier nicht nur einen weiteren schweren Verstoß, nämlich gegen die Aufbewahrungspflicht von AKten zu verantworten hat, sondern auch dem zuständigen Beamten des Bundesdatenschutz-Beauftragten die Unwahrheit gesagt hat:

 

„ Zu der von Ihnen geführten Klage über die Vernichtung und Löschung von Unterlagen und Daten über durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen hat die DRV Bund erklärt, dass diese den Vorschriften über Löschungsfristen entsprechend erfolgten.“ 

(Schreiben des zuständigen Beamten des Bundesdatenschutz-Beauftragten an die Klägerin/Petententin Erika R. vom 09.11.2011)

 

Hier hat also die Datenschutz-Abteilung der DRV Bund dem Bundesdatenschutz-Beauftragten erkennbar die Unwahrheit aufgetischt und damit auch deutlich gemacht, wie sie es mit der Wahrheit hält und wie hoch oder besser gering ihr Respekt vor dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tatsächlich ist.....kein gutes Zeichen für den Zustand einer öffentlichen Verwaltung!

Hier wird aber auch deutlich, wie wichtig die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter/innen ist.

 

Leider hat hier der ermittelnde und referierende Beamte nicht weiter nachermittelt und der Aussage der Datenschutz-Abteilung der Rentenversicherung ohne Nachprüfung geglaubt(!) - und dies, obwohl die Datenschutz-Abteilung der DRV Bund gerade im gleichen Zusammenhang einen eindeutigen Rechts-Verstoß (rechtswidrige Weitergabe geschützter Daten!) auf Druck von außen zugegeben hatte, den sie in einem Rechtfertigungsschreiben an den Verfasser der Homepage vor einem Jahr noch abgestritten hatte!

 

Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit der DRV Bund und das Vertrauen in deren rechtskonforme und sachbezogene Verwaltung?

Und: Was ist von einer Bundesdatenschutz-Behörde zu halten, die die rechtswidrige Vernichtung von beweiserheblichen Urkunden so ernst nimmt, daß sie es nicht für nötig hält, hier selbst zu ermitteln, ob hier ein Verstoß gegen Rechtsnormen vorliegt oder nicht?

 

Diese Fragen mag die Leserin/der Leser sich vorerst selbst beantworten, wir hoffen aber, auch diese Sachverhalte aufklären zu können....!

 

Der Berichterstatter/Verfasser hat gegen diese höchst unvollständige Sachaufklärung durch den zuständigen Beamten der Bundesdatenschutzbehörde Widerspruch eingelegt u.a. mit dem Hinweis darauf, daß hier der Verdacht des ´Verwahrungsbruch`(§133 StGB) durch die Administration der DRV Bund eine vorbehaltlose Sachaufklärung inklusive entsprechender rechtlicher Konsequenzen dringend und zeitnah erforderlich ist! (´Verwahrungsbruch` ist ein - aus gutem Grund! - mit bis zu 5 Jahren strafbewehrter Tatbestand!)

 

 

 

Ärztliches Gutachten der Rentenversicherung gibt der Klägerin/Petententin recht!

Schauen Sie hierzu unter ´Beweise`, Beweis 2!

Warum die Deutsche Rentenversicherung das Gutachten ihres eigenen ärztlichen Dienstes, der von einem nicht (mehr) vorhandenen Leistungsvermögen der Versicherten Erika R. ausgeht, nicht nur ignorierte, sondern auch der Aufforderung des ärztlichen Dienstes nicht folgte, den behandelnden Psychotherapeuten der Klägerin/Petententin zu befragen, diese Frage wird die Deutsche Rentenversicherung beantworten müssen!

Erika R. hat jetzt eine entsprechende schriftliche Aufforderung an die Deutsche Rentenversicherung gerichtet......

Der Petitionsausschuß wird sich mit dem Widerspruch der Klägerin befassen!

Mit Schreiben vom 21.07.2011 bestätigt der Petitionsausschuß die Befassung mit dem eingereichten Widerspruch!

Wir können nur hoffen, dass unsere Parlamentarier nicht nur öffentlichkeitswirksam im Parlament für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eintreten.....

Die Eingabe der Klägerin konzentriert sich vor allem auf die Tatsache, dass die Deutsche Rentenversicherung rechtswidrig wichtige Bestandteile ihrer Akten vernichtet und es nicht einmal für nötig befunden hatte, auf diese Vorwürfe inhaltlich einzugehen, geschweige denn sie zu entkräften!

Zudem hatte auch der zuständige Beamte der Aufsichtsbehörde, des Bundesversicherungsamtes in Bonn dem Petitionsausschuß sachlich falsch und unvollständig berichtet....

Der Widerspruch ist im Wortlaut wiedergegeben, siehe weiter unten!

Widerspruch gegen die Ablehnung der Petition der Klägerin beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingereicht!

Die Klägerin hatte eine Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingereicht, der Petitionsausschuß hat die Beschwerde der Klägerin daraufhin an die vorgesetzte Dienststelle der DRVB, dem Bundesversicherungsamt in Bonn zur Stellungnahme weitergereicht.

 

Der zuständige Beamte des Bundesversicherungsamtes in Bonn hat daraufhin offenbar bei der DRVB angefragt, diese übermittelte dem Beamten des BVA in Bonn aber einen offenkundige falschen Sachverhalt: So behauptete die Deutsche Rentenversicherung bzw. der Berichterstatter des BVA wahrheitswidrig, die DRV BUnd habe den behandelnden Psychotherapeuten der Klägerin vor Ablehnung der Erwerbsminderungsrente um eine Stellungnahme gebeten, dies ist jedoch eine falsche Tatsachenbehauptung, d. h. entspricht nicht der Wahrheit: Der behandelnde Psychotherapeut der Klägerin wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund vor Ablehnung des Rentenantrages nicht befragt!

Hier hat die DRVB erkennbar wieder einmal die Unwahrheit übermittelt, der zuständige Beamte beim Bundesversicherungsamt (BVA)  in Bonn übernahm offenbar ungeprüft diese Falschaussage der DRVB und leitete sie an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages weiter!

 

 

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wiederum verzichtete erkennbar auf eine eigenständige Prüfung oder auf eine Prüfung der Aussagen der Klägerin Erika R., sondern begründete mit dieser wahrheitswidrigen Aussage der DRVB eine Ablehnung der Petition!

Dies ist natürlich leicht nachvollziehbar angesichts der Tatsache, dass der Petitionsausschuß jährlich über ca. 4000 Petitionen zu bearbeiten hat - infolgedessen muß dieser Ausschuß sich auf eine ordnungsgemäßte und wahrheitsgetreue Berichterstattung durch die zuständigen Beamten unbedingt verlassen können!

Umso schlimmer natürlich, wenn hier die berichterstattenden Beamten nicht neutral und gründliche vorgehen......

 

Da die Klägerin/Petententin dem Beamten wenige Tage später in einer gesonderten Eingabe den Sachverhalt aus Ihrer Sicht der Dinge in einem sehr umfangreichen Schreiben geschildert hatte (auch unter mehrfachem Verweis auf die Homepage),  der berichterstattende Beamte des Bundesversicherungsamtes aber seinen wahrheitswidrigen Bericht dennoch nicht korrigierte, hat die Petententin jetzt  (22.11.2011)Dienstaufsichtsbeschwerde sowie zuvor Strafanzeige wg. des dringenden Verdachts der ´uneidlichen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuß`gestellt: Bei Tatbestandserfüllung ist dies eine mit bis zu 5 Jahren Haft strafbewehrtes Vergehen (§ 133 StGB).

Die Petententin und der Verfasser sind allerdings aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eher skeptisch, ob hier tatsächlich rechtsstaatlich geprüft werden wird.....

 

Gegen die Ablehnung der Petition legte die Klägerin mit Schreiben vom 16.04.2011 Widerspruch ein, eine Eingangsbestätigung dieses per Einschreiben zugesandten Widerpruchs-Schreibens erfolgte im Juli 2011.

Im Nachfolgenden der Text des Widerspruchs im Wortlaut als PDF Datei zum Ausdrucken oder herunWiderspruch der Klägerin Erika R. gegen die Ablehnung ihrer Petition durch den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
In diesem Schreiben weist die Klägerin den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages darauf hin, daß die Grundlagen der Ablehnung, nämlich der Bericht des zuständigen Beamten des Bundesversicherungsamtes als Fach- und Dienstaufsicht der Deutschen Rentenversicherung, vorsätzlich oder grob fahrlässig zahlreiche und rechtlich relevante Falschbehauptungen enthält, die sich auch unschwer anhand der Akten nachprüfen ließen. Die Klägerin fordert hier den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages auf, die Sachlage noch einmal unabhängig und auf Basis der von ihr angeführten Sachargumente gründlich zu prüfen.
Dieses Schreiben wurde am 17.4.2011 per Einschreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geschickt, bis heute (25.06.2011, also nach zwei Monaten!), hat die Klägerin noch keinerlei Eingangsbestätigung erhalten.
widerspruch petetion2.doc
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