Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!


" Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" (B. Brecht)

Schwerbehindert und chronisch krank gegen Behördenwillkür - wie das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen sich mit der Rentenversicherung gegen eine schwerbehinderte chronisch Kranke verbünden und dabei Rechts- und Verfassungsnormen und die Sozialgesetzgebung beugen...

 

 

Erlaubt ist, was nicht geahndet wird? Eine umfassende und engmaschig dokumentierte Fallgeschichte aus dem realen Leben...

Worum es hier geht....

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

wie auch immer Sie auf diese Homepage gestoßen sind und welches Interesse Sie antreiben mag, Sie möchten schnell informiert werden, worum es eigentlich geht - die Überschrift deutet es an....

Wenn Sie aber genau wissen möchten, wer warum und mit welchen vielleicht fragwürdigen Mitteln gegen die schwerbehinderte chronisch kranke Erika R. kämpft (alle Namen geändert), dann werden Sie sich der Mühe unterziehen müssen, zumindest die Startseite ganz zu lesen....

 

Nehmen Sie sich  also ein klein wenig Zeit, es könnte sich für Sie lohnen: Sie bekommen hier eine kostenlose, engmaschig dokumentierte  Fallschilderung darüber, was Ihnen auch in unserem Land passieren könnte, wenn Sie das Unglück haben, wie die ´Heldin`dieser Fallschilderung Erika R.  an einem bis heute noch unheilbaren Schmerzsyndrom (Fibromyalgie) mit umfangreicher Begleitsymptomatik zu leiden und wie verschiedene Behörden gemeinsam und jede für sich nicht davor zurückschrecken, nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Verfassung zu verletzen, um Ihnen zu zeigen, ´wo der Bartel den Moscht holt`, d. h. Ihnen unmißverständlich klar zu machen, dass Sie nur ein ganz kleines Sandkorn im großen Getriebe sind....

 

Aber gerade dann heißt es, ´weder von der Macht der anderen noch der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen`(Adorno), sondern sich zu wehren - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen (leider!) immer wieder neu erkämpft und verteidigt werden, das ist im Einzelfall sehr hart und bitter, zumal wenn man diesen Kampf nahezu alleine ausfechten muß, und allzuoft fühlt man sich dabei wie der arme Don Qichote, aber es ist unumgänglich - die Alternative dazu wäre keine wirkliche Alternative, sie bedeutet die Macht von Menschen und Gruppen, die der schmerzgeplagten Erika R. all das hier geschilderte angetan haben, ohne sich im geringsten dafür zu schämen.....

 

Vor wenigen Tagen hat mich eine junge Journalistin von der ´Initiative Nachrichten Aufklärung `(INA)  http://www.derblindefleck.de/ aus Dortmund per email angeschrieben, weil Sie ein Anfangsinteresse an der Homepage hat und dabei war, sich einzulesen:

Von mir wollte sie aber eine kurze Zusammenfassung, worum es geht und wem genau ich was vorwerfe.

Ich habe versucht, ihr dies - in einer email entsprechend in Kurzform und plakativ - verkürzt zusammenfassend darzustellen, und diese email habe ich im Folgenden, ganz leicht stilistisch überarbeitet, wiedergegeben - lesen Sie sie, und Sie wissen schon bedeutend mehr.....Wir hoffen und denken, daß der Fall zum Nachdenken anregt über Solidarität, über Rechtsstaatlichkeit, über ´Checks and Balances` und vielleicht - hoffentlich! -  darüber, was passieren kann, wenn diese Grundbedingungen eines sozialen demokratischen Rechtsstaates  fehlen!

 

Hier jetzt also die email an Frau X von der "Initiative Nchrichten Aufklärung": 

Liebe Frau XXXXXX,

 

leider habe ich Ihnen gestern zwar weitschweifig, aber leider sicher nicht ganz erwartungsgemäß geantwortet, was Ihre eigentlichen Fragen betraf, daher hier ein zweiter Versuch, die Dinge auf den Punkt zu bringen:
Ihre Frage, was ich den beteiligten Institutionen vorzuwerfen habe, möchte ich also folgendermaßen beantworten (aber keineswegs erschöpfend)

 

1. Der Deutschen Rentenversicherung:

a)Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Jahre 2003 wg. Arbeitsunfähigkeit aufgrund der massiven Auswirkungen eines schweren Fibromyalgiesyndroms mit umfangreicher  Begleitsymptomatik wurde im Widerspruchsverfahren vom medizinischen Dienst der Rentenversicherung als berechtigt angesehen (Gutachten liegt uns vor und ist unter ´Beweise 2 `eingestellt), es fehlte nur noch ein Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten.

 

Dieser Bericht wurde trotz Aufforderung des medizinischen Dienstes der Rentenversicherung  nicht eingeholt, die Sachbearbeiter der RV setzten sich über das vorliegende Gutachten und den Auftrag, den Bericht einzuholen einfach hinweg und verlangten von der Versicherten (in der homepage Erika R. genannt), sie solle sich ein zweites Mal neurologisch begutachten lassen etc. etc. , lehnten dann den Rentenantrag ab und zwangen die Opponentin in den geschilderten desaströsen Sozialgerichtsprozeß über drei Instanzen.

Dies ist u. E. rechtswidrig und verfassungswidrig, weil die Ignorierung des eigenen medizinischen Gutachtens nicht nur eine ´sachfremde Ermessensüberschreitung` bedeutet, sondern sogar gegen den Art. 3 GG (Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung - gilt auch im Verwaltungsverfahren!) verstößt und damit verfassungswidrig ist.

b) Die RV hat nachweislich die kompletten Akten zweier durchgeführter Reha-Maßnahmen rechtswidrig einfach vernichtet, außerdem wurden Fremddaten einer fremden Versicherten mit denen der Versicherten und jetzigen Petententin Erika R.  vermischt - all dies ist von uns natürlich leicht nachweisbar anhand der Gerichtsakten, über die wir leider erst seit 2010 verfügen!

Diese rechtswidrige Aktenlage diente dem Landessozialgericht dann als einzige Grundlage seiner Entscheidung, sieht man einmal von einem Expertengutachten des Fibromyalgie-Fachmannes Dr. Thomas Weiss (www.weiss.de ) ab, das aber für die Klägerin und jetzige Petententin sprach! 

c) Zusätzlich dazu hat die RV Akten aus einem Familiengerichtsurteil, die vom Gericht mit ´Vertraulich` gekennzeichnet waren und in keinerlei mittelbaren oder unmittelbaren Sachzusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente stehen, komplett dem Gericht geschickt - dies werten wir als eindeutigen weiteren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

(Inzwischen (14.11.2011) haben wir es von der Rentenversicherung selbst offiziell bestätigt bekommen, daß die DRV Bund eingestandenermaßen gegen einschlägige Rechtsnormen (§ 69 ff SGB etc.) verstoßen hat und diese Weitergabe der Daten rechtswidrig war - s. unter ´Aktuelles`!)

d) Anläßlich einer von uns eingeleiteten Überprüfung gemäß § 44 SGB (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) hat die RV (Rentenversicherung) erkennbar nichts überprüft, sondern dies einfach abgewiesen mit dem Hinweis auf das rechtskräftige Urteil.....

Dies sind die gravierendsten Vorwürfe gegenüber der RV, den Rest sparen wir uns hier - es gibt noch mehr...!

 

2. Das SG Oldenburg:

a) Das SG Oldenburg hat das vorliegende Gutachten des medizinischen Dienstes der DRV Bund völlig ignoriert, hat aber Beweise eingeholt, u.a. ein Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten (eingestellt in die Homepage unter ´Beweise`), hat dann aber diesen Beweis unberücksichtigt gelassen, ebenso die beiden Gutachten des Hausarztes. (Dazu muß man allerdings sagen, das Gutachten von Hausärzten in solchen Prozessen wenig gelten, weil man denen Befangenheit unterstellt - bei von der Rentenversicherung hinzugezogenen externen Gutachtern gilt dies seltsamerweise nicht.....)
b) Der vorsitzende Richter hat an die Gutachter jeweils nur diejenigen vorliegenden Gutachten zur Vorabinformation geschickt, die gegen die Klägerin sprachen, alle sie begünstigenden hat er nicht mitgeschickt, sodaß die nachfolgenden Gutachter nur einseitig informiert waren! (Auch dies dargestellt u.a. bei ´Beweise`)
c) Das Sozialgericht Oldenburg  hat die Klägerin fachfremd begutachten lassen (chronische Schmerzerkrankung durch Orthopädin ohne Qualifikation als Schmerztherapeutin, die noch dazu befangen war!)
d) die Begutachtung durch die Gerichtsgutachterin entsprach in keiner Weise den dafür von den medizinischen Fachgesellschaften entwickelten Regeln! (auch dies detailliert geschildert)
e) Der Richter hat das Gutachten des Fibromyalgie-Experten  Dr. Thomas Weiss (www.weiss.de ) komplett ignoriert und wollte die Klägerin begründungslos erneut neurologisch  begutachten lassen, obwohl hier bereits alles abgeklärt war, was die Klägerin nach Rücksprache mit ihrem damaligen Anwalt verweigerte.
f) Daraufhin erging das Urteil per einfachen Gerichtsbescheid, bei dem wesentliche Rechte des öffentlichen Gerichtsverfahrens ausgeschlossen bleiben, u.a. kann die Klägerin dann nicht einmal etwas in einer Verhandlung vorbringen - jeder Kinderschänder oder Mörder ist da besser gestellt, der hat das Recht auf persönliche Darstellung seiner Position! (Das finden wir natürlich auch richtig, aber warum nicht im Sozialgerichtsprozeß ?) Dies darf eigentlich auch nur dann geschehen, wenn es sich um ganz einfache geklärte Sachverhalte handelt - davon kann hier aber wohl keine Rede sein!

Auch dies blieb im Berufungsverfahren völlig unberücksichtigt, obwohl der Anwalt dies gerügt hatte...
Es gäbe auch hier noch viel zu sagen, aber das wars im groben

 

3. Das Landessozialgericht Niedersachsen:

a) Auch dieses Gericht hat das vorliegende Gutachten des medizinischen Dienstes der DRV Bund völlig "übersehen" bzw. ignoriert, dieses Gericht hat keine eigene Initiative gezeigt und alles genau zwei Jahre unbearbeitet liegen lassen (Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz), es hat nichts eigenständig ermittelt, keinen einzigen Arzt nochmals befragt, obwohl das letzte Gutachten zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits genau 4 Jahre alt war (rechtswidrige ´in die Zukunft gerichtete Beweiswürdigung`)
b) Das Landessozialgericht Niedersachsen hat das Gutachten des Fibromyalgie-Experten Dr. Weiss trotz eigener nicht vorhandener medizinischer Sachkompetenz im Urteil inhaltlich ´widerlegt`, dies ist rechtswidrig, weil es laut einem Urteil des BSG von glaube ich 2006 oder 2007 gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstößt" Ein Gericht verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren, wenn es medizinische Sachgutachten durch eigene Bewertungen ersetzt"! Genau dies ist geschehen, aber da seit 2001 der Instanzenweg verkürzt wurde, können die meisten Rechtsfehler in der ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision` nicht mehr gerügt werden: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat statistisch nur eine Erfolgsaussicht von ca. 6%! Das haben die Richter natürlich auch gewußt, auch wußten Sie ja, das wir anwaltlich nicht mehr vertreten waren - leichtes Spiel!
c) Das Landessozialgericht Niedersachsen hat der Klägerin eindeutig das rechtliche Gehör verweigert, indem es ihre schriftliche Eingabe Anfang Dezember 2009 mit der Bitte um Beweiswürdigung (Homepage ´Beweis1`) völlig ignorierte, nicht einmal den Eingang bestätigte, andererseits der RV noch am gleichen Tag ein ´Eilt-Fax`schickte! (Geht alles aus den Gerichtsakten hervor, siehe auch ´Beweise`...)

Rechtlich ist dies als ´Verweigerung des Rechtlichen Gehörs` zu werten, gleichfalls sogar ein Verfassungsverstoß GG Art. 103!
Leider hat der von der Klägerin übereilt hinzugezogener neuer Anwalt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision versaut, weil er auch nur das Geld im kassiert hat und dann nur etwas hingeschludert hat, das sogar ich bedeutend besser gemacht hätte (sagt die Klägerin...)
d)  das in meinen Augen allerschlimmste ist aber, das das Gerichtsurteil voller falscher Tatsachenbehauptungen steckt, die ganz leicht mit den Akten zu widerlegen wären: Z.B: hat die Klägerin Erika R.  angeblich zu wenige eigene Heilbemühungen an den Tag gelegt, daß aber die RV die kompletten Akten von zwei durchgeführten Reha-Maßnahmen rechtswidrig vernichtet hat, hat das Gericht erkennbar nicht interessiert!

 Das schlimmste ist, dass das Gericht Erika R.  im Urteil wahrheitswidrig und zynisch massiv diffamiert ("sebstgewählte(!!) Inaktivität" im Urteil! ) - dies ist bei einer schwerbehinderten chronisch kranken Frau, die seit ihrem 15. Lebensjahr bis zu ihrer Erkrankung gearbeitet und darüber hinaus drei Kinder großgezogen hat, u. E. Menschenverachtend und zynisch - oder sehen Sie das anders?

Damit ist m. E. auch ein Verfassungsverstoß GG Art. 1 (Menschenwürde) gegeben...
Auch hierüber gäbe es noch mehr zu sagen, aber belassen wir es dabei....

 

4. Der Petitionsausschuß:

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich einen Bericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn, der zuständigen Behörde für die Dienst- und Fachaufsicht geben lassen. Dieser Bericht ist wahrheitswidrig, verzerrt die Sachverhalte, läßt vieles weg (z. B. die Aktenkundige Beschwerde wg. der Vernichtung beweiserheblicher Akten), diffamiert die Petententin erneut wahrheitswidrig durch Weglassen von Informationen und ist in einigen Punkten tatsächlich glatt gelogen, was sogar leicht nachweisbar ist und weshalb wir jetzt die Strafanzeige gegen den berichterstattenden Beamten der BVA gemacht haben - nach unseren bisherigen Erfahrungen sind wir allerdings sehr skeptisch, ob dies ernsthaft geprüft wird, es handelt sich zudem um einen hohen Beamten (Referatsleiter), wir können kaum glauben, das jemand so dreist ist, den Petitionsausschuß des Bundestages zu belügen, wenn er nicht ganz sicher ist, dass das ohnehin nicht geahndet werden wird - immerhin ist diese erfolgte uneidliche Falschaussage mit Gefängnis von 3 Monaten bis 5 Jahren bedroht!

Aufgrund dieser Falsch-Aussagen hat der Petitionsausschuß die  Petition abgelehnt, wir haben dagegen Widerspruch eingelegt wg. Aktenvernichtung etc. etc. Wir haben den Ausschuß über die Stafanzeige informiert und können jetzt nur noch hoffen, daß der Petitionsauschuß nunmehr den Sachverhalt selbst prüft....!

 

5. Das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA):

Falsche und wahrheitswidrige Berichterstattung an den Petitionsausschuß etc. (siehe oben), eine Fach- und Dienstaufsicht, die diesen Namen wirklich verdient, findet erkennbar nicht statt!

 

Fazit: Das ganze erscheint zumindest uns wie ein regelrechter Sumpf, dabei ist die beliebteste Methode der Behörden die, einfach nicht auf genannte Vorwürfe einzugehen, diese einfach ´auszusitzen`, darauf einfach nicht adäquat zu reagieren.
So habe ich vor einigen Wochen an den neuen Vorstandsvorsitzenden der DRV Bund erst eine email mit Infos über die Sachlage, dann einen Brief per Einschreiben mit Unterchrift geschickt - der Brief ist also angekommen, Reaktion: Nichts!

Was uns am meisten erschreckt, empört und große Sorge bereitet, ist primär nicht die Tatsache an sich, daß der Klägerin/Petententin die EM-Rente rechtswidrig verweigert wird - das ist schlimm genug! - sondern die Tatsache, daß bislang fortgesetzt und permanent Rechte verletzt und Gesetze übertreten werden können, ohne daß wir bislang die Möglichkeit hatten, wirksam dagegen vorzugehen - hier kann m.E. fast nur noch die Öffentlichkeit als Kontrollinstanz wirken!

Die dafür vorgesehenen Kontrollinstanzen funktionierten in diesem Fall erkennbar nicht!

 


Und das war ehrlich gesagt für uns das erschreckendste: Die Öffentliche Meinung interessiert sich für alles mögliche, für Räuber, Mörder und Sittenstrolche usw., aber forgesetzte Rechtsbrüche durch Exekutivorgane und die Judikative - Fehlanzeige, die Journalisten interessiert es nicht! Außer Ihnen!
Krass ausgedrückt: Wenn man die Klägerin und Opponentin gegen das rechtswidrige Verwaltungsverfahren als unnütze chronisch kranke Schwerbehinderte,  als ´lebensunwertes Leben ` einstufen würde und mich wegen Aufmüpfigkeit zusammen mit Erika R.  gleich sonstwohin abtransportieren würde, fragen wir uns, wer das überhaupt merken würde und öffentlich dagegen mobilisieren würde - die Presse - leider leider leider! wohl eher nicht!  


Liegt es daran, das alles so unwahrscheinlich klingt - tut es übrigens für uns selbst auch, wir reiben uns manchmal die Augen und können das alles nicht glauben, in einem Film würden wir das Drehbuch wg. unglaubwürdiger Übertreibung kritisieren!

 

Daran sehen Sie auch, wie wichtig Ihr Job eigentlich ist, aber das wissen Sie natürlich selbst, daher haben Sie sicher diesen interessanten Beruf gewählt....Ich wünsche Ihnen, daß Sie Erfolg haben, vor allem die Petententin und ich freuen sich, daß Sie sich für den Fall interessieren und das Sie zur jungen Generation gehören - das läßt in die Zukunft hoffen!

 

So, jetzt haben Sie aber wirklich viel zu lesen, Sie Arme - Augen auf bei der Berufswahl, falls Sie jetzt stöhnen!
Weiere Fragen jederzeit gerne!

 

Herzliche Grüße
Erich B. Ries

 
 

 

Soweit also die email an die Journalistin von der ´Initiative Nachrichten Aufklärung`(INA).

 

Bliebe noch hinzuzufügen: Eine der grundlegenden Verfassungsverstöße (Art. 20 GG ´Gewaltenteilung`) sehen wir natürlich in der u. E. unverkennbaren (parteiischen) Zusammenarbeit zwischen Judikative  - Sozialgericht OLdenburg und Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen - mit Exekutivorganen, d.h. der Deutschen Rentenversicherung Bund: Dies wird sich wohl jedem erschließen, der die homepage kritisch gelesen hat, zu beweisen ist dies natürlich nur sehr schwer, aber es gibt Indizien: Wenn beispielsweise das Landessozialgericht Niedersachsen der Klägerin nicht einmal den Eingang ihrer per Eilboten eingesandten Beweisanträge bestätigt, geschweige denn sich mit einem einzigen Wort damit auseinandersetzt, während es gleichzeitig der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Fax mit ´Eilt-Vermerk`unverzüglich Mitteilung davon macht.....

Auch die uns selbst erst kürzlich bekannt gewordene Tatsache, daß die beklagte Deutsche Rentenversicherung selbst, bzw. deren Fachleute, der medizinische Dienst der Rentenversicherung, eine infolge Chronifizierung nicht mehr vorhandene Leistungsfähigkeit ausdrücklich sogar im offenen Gegensatz zum Reh-Entlassungsbericht definitiv feststellen (s. hierzu Beweis 2), spricht ja am entschiedensten für unsere Auffassung: Nachdem die Gerichte gemerkt hatten, daß der Anwalt sich offenbar pflichtwidrig nicht einmal die AKten hatte kommen lassen, hatten sie leichtes Spiel - ansonsten hätten sie eigentlich die Klage unverzüglich zurückweisen müssen, weil die Beklagte selbst, nämlich deren medizinischer Dienst als oberste Instanz für die Bewertung und Begutachtung ja zu dem eindeutigen Urteil gekommen war, die Klägerin könne aufgrund der Chonifizierung ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten!

 

Resultat der hier in der Homepage umfangreich dargestellten und engmaschig dokumentierten zahlreichen Rechtsverstöße durch die genannten Behörden ist, das die chronisch kranke schwerbehinderte Erika R., obwohl sie seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet und entsprechende Beiträge in díe Rentenkasse eingezahlt hat (über 33 Rentenanrechnungsjahre), obwohl sie unter erschwerten Umständen teilweise alleine drei Kinder großgezogen hat, jetzt ohne einen Cent und ohne staatliche Unterstützung ausschließlich auf das kleine Gehalt ihres Ehemannes angewiesen ist - beide sind jetzt daher zu einer ´vorgezogenen Altersarmut` verurteilt....

Es ist wohl kaum anzunehmen, dass ein solcher rechtloser Zustand und eine derart umfassende Verweigerung der sozialen Teilhabe für die betroffene Klägerin, die sich niemals etwas zuschulden kommen lassen hat,  vom Gesetzgeber und unserer Verfassung so gewollt ist....

 

Aus rechtlichen Gründen wird hier betont, das:

Persönliche Namen nicht genannt oder geändert wurden, daß die Darstellung in dieser Homepage stets nach bestem Wissen und Gewissen erfolgte und hier nicht die Absicht persönlicher Diffamierung oder der Diffamierung von Institutionen besteht, sich aufgrund des Umfanges und der Komplexität des Falles einzelne kleine sachliche Fehler eingeschlichen haben können, die aber die Kernaussagen und den Wahrheitsgehalt dieser Fallschilderung nicht berühren, und das natürlich nicht alle hier getroffenen rechtlichen Bewertungen von allen Juristen in jedem Einzelfall geteilt werden müssen, dies liegt schon in der Komplexität der Sachverhalte und natürlich den unterschiedlichen individuellen Maßstäben begründet - insofern stellt diese Homepage also lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar, die allerdings nicht nur von der betroffenen Klägerin, sondern auch von vielen anderen Menschen mit Gerechtigkeitsempfinden und Moralvorstellungen geteilt wird, wie uns die Rückmeldungen gezeigt haben.... (Vgl. Sie hierzu auf der oberen Navigationsleist ´Leserstimmen zu dieser Fallschilderung`)

 

Die hier in der Startseite getroffenen Feststellungen werden jetzt weiter deutlich erhärtet durch ein von der Klägerin Erika R. jetzt (25.10.2011) in den umfangreichen Gerichtsakten aufgefundenes Gutachten des medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, das am Ende des Widerpruchsverfahrens erstellt wurde und der Klägerin quasi ´von höchster Stelle` eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne des Gesetzes bescheinigt! (Vgl. Sie hierzu ´Beweis 2` unter dem Kapitel ´Beweise`!)

Die Administration der Deuschen Rentenversicherung wird erklären müssen, warum sie das Gutachten ihres eigenen medizinischen Dienstes begründungslos ignoriert hat, und damit eine schwerbehinderte chronisch kranke Klägerin in einen für sie und ihren Ehemann desaströsen und in diesem Kontext völlig unnötigen Sozialgerichtsprozeß über drei Instanzen hineingetrieben hat!

 

Die Klägerin hat der Deutschen Rentenversicherung mit Schreiben vom 25.10.2011 hierzu entsprechende Fragen gestellt und die DRVB dringend zur Abgabe einer schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung aufgefordert, auch hat sie den Bundesdatenschutzbeauftragten über die neuen Erkenntnisse informiert.

Eine Eingangsbestätigung und Bestätigung der Weiterleitung ihres Schreibens erfolgte diesmal in ungewohnt rascher Manier, die Bestätigung des Eingangs erhielt die Klägerin bereits nach drei Tagen!

Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Deutschen Rentenversicherung kaum zu glauben....

 

Abschließend bleibt noch festzustellen, daß das betroffene Landessozialgericht Niedersachsen von der homepage durch den Verfasser bereits im Juni 2010 in Kenntnis gesetzt und um eine (möglicherweise rechtfertigende) Stellungnahme gebeten wurde,

dieses aber darauf verzichtete, zugleich aber ´die Prüfung rechtlicher Schritte` androhte (Vgl. Sie hierzu auch den Schriftverkehr unten).

 

Da das LSG Niedersachsen dann aber die für rechtliche Schritte vorgesehene Fristen verstreichen ließ, ohne hier sichtbar aktiv geworden zu sein, ist davon auszugehen, daß sich das Landessozialgericht Niedersachsen sehr wohl darüber im Klaren ist, daß die hier erfolgte

engmaschig dokumentierte Darstellung kaum zu widerlegen und damit rechtlich nicht angreifbar ist!

Insofern stellt diese Homepage - und das ist eigentlich traurig! - ein Armutszeugnis für unsere Justiz im allgemeinen und das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen als Berufungsinstanz im Besonderen dar, wie wir meinen!

 

Der Verfasser

 

Zum Abschluß der Startseite hier der Schriftwechsel mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom Juni 2010......

  

 

An den                                                                          16.06.2010

Präsidenten des

Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

Herrn XXXXX

Georg-Wilhelm-Str. 1

29223 Celle

- Persönlich, vertraulich-

Einschreiben

 

 

Betr.: Beschwerde gegen den 10. Senat des LSG Niedersachsen Vorsitz Richter Dr. XXXXXX/ Rechtswidriges und verfassungswidriges Verfahren des LSG Niedersachsen / Urteil vom 17.12.2009

 

 

 

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident,

 

der 10. Senat des LSG Niedersachsen hat mit Urteil vom 17.12.2009 im Verfahren " Deutsche Rentenversicherung Bund" / XXXXX nicht nur zahlreiche Gesetze sowie die ständige Rechtsprechung des BSG mißachtet (Kurzdarstellung folgend), sondern auch in Gestalt des die Klägerin persönlich herabwürdigenden Urteils die Klägerin ohne eigene Kenntnis ihrer Person und ohne eigene Ermittlungstätigkeit persönlich beleidigt, indem der Klägerin wahrheitswidrig implizit ´Aggravation`unterstellt wird.

 

Das angesprochene Verfahren spricht nicht nur den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens Hohn, sondern beleidigt die Klägerin, die als chronisch kranker schwerbehinderter Mensch eigentlich unter dem besonderen Schutz aller staatlichen Gewalt, also auch der Judikative stehen sollte, und erniedrigt diese aufgrund der Verweigerung des rechtlichen Gehörs (zumindest de facto) zum Objekt des Verfahrens.

Damit liegt auch ein Verfassungsverstoß vor (GG Art. 1)

 

Wir haben für die persönlichen Motive, die ein Gericht dazu veranlassen können, einem diesem Gericht persönlich unbekannten und weitgehend wehrlosen chronisch kranken schwerbehinderten Menschen unter Ausnutzung richterlicher Privilegien und auf Basis unbewiesener Deduktionen und von nachweislich falschen Tatsachenfeststellungen persönlich zu erniedrigen und zu beleidigen keine Erklärung, vor allem haben wir dafür keinerlei Verständnis und halten dieses Verhalten für moralisch verwerflich!

 

Leider ist dies aber so geschehen, eine kurze Zusammenfassung im Folgenden, eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes finden Sie unter www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com 

 

(.........) 

 

Bei dem vom LSG Niedersachsen geführen Verfahren ´Deusche Rentenversicherung Bund´/ XXXX wurde durch das LSG nich nur gegen zahlreiche Bestimmungen des Sozialgerichtsgesezes (SGG) verstoßen (so insbesondere in mehrfacher Weise gegen § 103 SGG), sondern auch gegen weitere einschlägige rechliche Regelungen des Sozialgerichtsprozesses, wie sie in der laufenden höchstrichterlichen Rechtssprechung formuliert wurden und werden.

 

Insbesondere sind dies mehrfache Verstöße gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren insofern, als das LSG Niedersachsen die Sache unbearbeitet zwei Jahre völlig untätig liegen ließ, dabei in keiner Weise ermittelnd aktiv geworden ist , nahezu ausschließlich die AKten der beklagten Parei, der DRV Bund beigezogen hat und sämtliche schriftlichen Einwände der Klägerin unberücksichtigt gelassen hat!

Dies kann auch durch das Fernbleiben der Klägerin von der Nichtöffentlichen Verhandlung, deren Anwesenheit ihr vom Gericht anheimgestellt worden war, nicht legitimiert werden!

 

Da die Klägerin von ihrem beauftragten Anwalt de jure und de facto pflichtwidrig nicht vertreten wurde, hatte sie selbst zehn Tage vor der Nichtöffentlichen Verhandlung entscheidungsrelevante Beweise dem 10. Senat unter Vorsitz von Richter XXXXXX per Eilboten fristgerecht zugesandt.

Dabei handelte es sich u.a. um schriftliche Stellungnahmen der Klägerin hinsichtlich der Befangenheit der Gerichtsgutachterin Dr. XXXXX, die der Anwalt der Klägerin aber trotz ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung der Klägerin pflichtwidrig nicht an das SG Oldenburg und später auch nicht an das LSG Niedersachsen weitergeleitet hatte.

 

(Anmerkung des Verfassers: Inzwischen haben wir festgestellt, dass der Anwalt der Klägerin einen Großteil ihrer Stellungnahmen zwar an das Gericht weitergeleitet hatte, diese aber nicht mit einem entsprechenden Beweisantrag oder Befangenheitsantrag verbunden hatte, sodaß es dem Gericht erheblich  erleichtert wurde, die massiven Vorwürfe der Klägerin einfach zu ignorieren! Den Text des Briefes der Klägerin an das Landessozialgericht Niedersachsen, den das LSG Niedersachsen rechtswidrig nicht erkennbar zur Kenntnis genommen hat, finden Sie auf der oberen Navigationsleiste unter ´Beweise`, hier ist es

 ´Beweis 1`, Schreiben der Klägerin vom 5.12.2009 an das LSG Niedersachsen mit Aufforderung zur Beweiswürdigung, dem das Gericht aber erkennbar nicht gefolgt ist, nicht einmal den Eingang bestätigte und damit der Klägerin das rechtliche Gehör verweigerte! Ende der Anmerkungen des Verfassers)

 

Mit der völligen Ignorierung der schriflichen Stellungnahmen der Klägerin einschließlich eingesandter weiterer Beweise wie beispielsweise eine Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt Oldenburg wurde u.E. nicht nur gegen den Grundsatz der Amtsermittlung im Sozialgerichtsverfahren verstoßen, sondern u.E. auch die Grenzen der freien Beweiswürdigung deutlich überschritten und der Klägerin damit auch das rechtliche Gehör verweigert!

Das richterliche Privileg der freien Beweiswürdigung setzt zwingend eine Auseinandersetzung mit, d.h. eine Berücksichtigung von vorhandenen Beweisen beider Parteien zwingend voraus, um rechtsstaatlichen Normen zu genügen! 

 

Im Fokus der Kritik steht hier also primär nicht der für die Klägerin frustrane Ausgang des Verfahrens, sondern die sehr zahlreichen nachweisbaren Rechtsverstöße durch das Landessozialgericht Niedersachsen, das aber eine Revision nicht zugelassen und damit den durch unsere Verfassung garantierten Rechtsschutz der Klägerin sehr wirksam verhindert hat: Wie Ihnen als Fachmann ja bekannt ist, bietet die erfolgte ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision` nicht die realistische Chance, entscheidungsrelevante Verfahrensmängel/Rechtsmängel mit realistischer Aussicht auf Erfolg zu rügen.....

 

Durch die völlige Ignorierung der durch die Klägerin eingereichten Beweise durch den 10. Senat des LSG Niedersachsen und die ausschließliche Beiziehung der Beweise der Bklagten (DRV Bund)*(Vergleichen Sie die Fußnote am Ende des Briefes) ist die Klägerin nicht nur de facto die Berufungsinstanz genommen, sondern zudem auch das rechtliche Gehör verweigert worden, ohne dass dies von der Klägerin rechtswirksam gerügt werden konnte, da das Nichttätigwerden ihres Fachanwaltes für Sozialrecht, Herrn RA XXXXXX aus XXXXXX der Klägerin zu ihrem Nachteil zugeschrieben wird.

 

Da die Klägerin aber nicht mehr über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, den Anwalt als wichtiges Organ der Rechtspflege haftungsrechtlich wegen grober Falschberatung und nahezu völliger Untätigkeit in der Berufungsinstanz zur Verantwortung zu ziehen, ist ihr damit vielleicht nicht de jure, aber de facto der Rechtsschutz verweigert worden! - Einmal ganz abgesehen davon, dass ein weiterer Prozeß mit unsicherem Ausgang von der Klägerin nicht mehr zu verkraften wäre!

 

 Auch indem das LSG Niedersachsen strittige medizinische Sachfragen nicht durch Erhebung von Beweisen, d. h. durch Befragung eines weiteren Fachartes klärte, sondern diese trotz fehlender eigener Sachkunde und trotz der Tatsache, dass die seinem Urteil zugrunde liegenden Gutachten zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits genau 4 (vier) Jahre alt waren, die offenen medizinischen Fragen in seinem Urteil selbst beantwortet und dabei fast zwangsläufig auf zahlreiche nachweisbare Falschbehauptungen zurückgreifen muß, verstößt es natürlich wiederum gegen den Grundsatz der Amtsermittlung und auch gegen die laufende höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG, dass eindeutig einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz darin sieht, wenn ein Gericht offene medizinische Sachfragen selbst beantwortet! (Bitte vergleichen Sie hierzu entsprechende Hinweise in

 www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com !

Ich darf wohl vermuten, dass Sie das entsprechende Grundsatzurteil kennen.....

 

Indem der Klägerin EXXXXXXX die Berücksichtigung, d. h. Zurkenntnisnahme und ernsthafte Prüfung der von ihr beigebrachten Beweise ebenso wie jener durch das Gericht selbst erhobenen, aber für die Klägerin sprechenden Beweise nahezu komplett verweigert wird, zahlreiche Beweise mit keinem einzigen Wort irgendwo erwähnt werden (z. B. Beweis Gutachten Dipl. Psychologe Dr. XXXXXX, Ausweis der Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)durch das Versorgungsamt Oldenburg unter explizitem Hinweis des von der Klägerin nach § 109 SGG beigezogenen Gutachters Dr. XXXXXX,)hat das LSG Niedersachsen nicht nur wiederholt und grob gegen einschlägige Rechtsnormen verstoßen, sondern auch gegen die in Art. 1 GG (Verletzung der Menschenwürde) und Art. 103 GG (Verweigerung des rechtlichen Gehörs ) gesetzten grundlegenden Normen unserer Verfassung!

 

(.........)  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. XXXXXXX  (Anmerkungen: Einige Passagen wurden um der besseren

Lesbarkeit willen gekürzt) 

 

 

*Sieht man einmal von der sachlich unrichtigen und im übrigen rechtswidrigen und anmaßenden "Widerlegung" des von der Klägerin beigezogenen Gutachters Dr. XXXXXX in der Urteilsbegründung ab, die weder auf Fakten beruht noch auch nur ansatzweise auf die richterliche Sachkenntnis des 10. Senats des LSG Niedersachsen deutet!  

 

 

 

 

 

Sollte Sie der gesamte Vorgang empören, weil Sie glauben, dass wir eigentlich in einem demokratischen sozialen Rechtsstaat leben, wie dies in unserer Verfassung formuliert ist, sollten Sie wie der Verfasser (und natürlich die Klägerin!) der Meinung sein, dass hier etwas getan werden sollte, würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn Sie Freunde und Bekannte auf diese Homepage hinweisen: Wenn Legislative, Judikative und Exekutive versagen, ist die Öffentlichkeit der einzige Schutz, den der Einzelne in userem Rechtsstaat noch hat!

 

Gebe Gott, dass die Öffentlichkeit dann ein offenes Ohr für die Nöte des Einzelnen hat!

   

 

 

Sinn und Zweck des oben wörtlich wiedergegebenen Schreibens an den Präsidenten des LSG Niedersachsen war es, dem Landessozialgericht die Möglichkeit zu geben, zu unseren Vorwürfen inhaltlich Stellung zu nehmen und diese vielleicht zumindest teilweise argumentativ  zu entkräften und sich ggf. für das der Klägerin zugefügte Unrecht zu entschuldigen!

 

Wie Sie dem Antwortschreiben des LSG  weiter unten entnehmen können, hat das LSG Niedersachsen diese Chance nicht wahrgenommen! Dies ist auch deshalb bedauerlich, weil es hier ja nicht nur um Rechtsfragen geht, sondern mindestens ebenso um Fragen der Moral!

 

Aber Moral ist wohl keine juristische Kategorie, das LSG Niedersachsen hat die Chance einer inhaltlichen Rechtfertigung seines wiederholten und u. E. rechtswidrigen Fehlverhaltens nicht nur nicht genutzt, sondern antwortet mit einer rein formalen Argumentation und versäumt dabei auch nicht, dem Verfasser die Prüfung strafrechtlicher Maßnahmen anzudrohen.....

 

 

Der Präsident des LSG Niedersachsen ließ die persönlich an ihn gerichtete Kritik/Beschwerde durch einen sogen. "Präsidialrichter" beantworten, dieser beauftragte Richter sieht sich aber nicht in der Lage, die umfassende und inhaltliche Kritik an der nicht rechtskonformen Verfahrensführung des LSG inhaltlich zu rechtfertigen und/oder zu begründen!

In Anbetracht der Tatsache, dass alle vom Verfasser erhobenen Vorwürfe mit entsprechenden Beweisen engmaschig dokumentiert sind, wäre hier eine auch nur partielle Entkräftung auch wohl nur schwer möglich!

 

Insofern ist die Reaktion des LSG Niedersachsen, gar nicht erst den Versuch zu unternehmen, auf die umfangreichen und engmaschig dokumentierten Vorwürfe inhaltlich einzugehen und sich stattdessen lieber auf formale, die Richterschaft und die Gerichte priviligierende Positionen zurückzuziehen, nur folgerichtig und konsequent!

 

 

Hier also das Antwortschreiben des LSG Niedersachsen vom 23.06.2010

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Antwortschreiben des LSG Niedersachsen vom 23.6.2010 auf die Kritik/Beschwerde des Verassers
Hier erklärt das LSG Niedersachsen, dass es ihm nicht möglich ist,auf die detaillierte und differenzierte Kritik des Verfassers inhaltlich einzugehen. Es beruft sich lediglich sehr ausführlich auf Richter und Gerichte priviligierende Rechtsnormen und droht dem Verfasser schließlich "....mit der Prüfung (der vom Autor gemachten) Äußerungen auf deren strafrechtliche Relevanz an"
Aber lesen Sie selbst....
Dokument (15)Schreiben des LSG Niedersac
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Antwort des Verfassers auf das Schreiben des "Präsidialrichters des LSG Niedersachsen (Schreiben vom 14.07.2010)  

In diesem Schreiben äußert der Verfasser dieser Homepage sein Bedauern über die fortgesetzte Verweigerungshaltung des LSG Niedersachsen gegenüber der Klägerin als Mensch mit demokratischen Grundrechten, kritisiert und begründet noch einmal die vom LSG Niedersachsen zu verantwortenden Rechtsverstöße und kommt  zu dem Schluß, das unter den gegebenen Umständen eine weitere Kommunikation mit dem LSG Niedersachsen nicht zielführend im Sinne einer Klarstellung der zu verantwortenden Fehler und einer moralisch und rechtlich dringend gebotenen Rehabilitation der Klägerin ist und das eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem in diesem Kontext nach Meinung des Klägers fragwürdigen Rechtsverständnis und Moralverständnis des LSG Niedersachsen dem Verfasser ebenfalls dringend geboten scheint.....

Aber lesen Sie selbst.....

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Stellungnahme des Verfassers auf das Schreiben des LSG Niedersachsen (Schreiben vom 14.07.2010)
Der Verasser kritisiert hier inhaltlich die Unfähigkeit des LSG Niedersachsen, auf detailliert begründete inhaltliche Kritik einzugehen und die rein formale Abweisung der Vorwürfe und den Rückzug des LSG Niedersachsen auf priviligierende Positionen.
Aber lesen Sie selbst....
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