Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!

Zusammenfassung, Schlußfolgerungen und Perspektiven

Für Eilige: Hier finden Sie die Zusammenfassung des Falles und unsere persönlichen Schlußfolgerungen, auf der linken Navigationsseite können Sie das anklicken, was Sie speziell interessiert!

 

Bitte beachten Sie: Alle hier erörterten und bewerteten Sachverhalte sind in der homepage umfassend und detailliert und engmaschig dokumentiert dargestellt, klicken Sie bitte in den einzelnen Kapiteln auf der linken Navigationsseite!

Bitte beachten Sie außerdem, dass alle hier dargestellten Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten, Irrtum hinsichtlich einzelner Aspekte und andere Bewertungen einzelner Rechtsfragen natürlich möglich sind, das liegt schon in der Natur der komplexen Zusammenhänge begründet…

Bitte beachten Sie außerdem, daß wir keine Rechtsberatung geben können/geben dürfen, wenden Sie sich dazu an einen guten(!) Anwalt oder den VdK, vom SoVD raten wir aufgrund eigener sehr schlechter Erfahrungen dringend ab!

Ganz wichtig: Schließen Sie unbedingt rechtzeitig eine Rechtsschutz-Versicherung ab!

 

 

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich in diesem Verfahren zahlreicher Rechtsverstöße schuldig gemacht, die aber jetzt, nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft ist, nicht mehr rechtswirksam gerügt werden können.

Die Rechtsverstöße seitens der DRV Bund sind zahlreich und inzwischen nachgewiesen: Unter anderem wurde gegen den Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X verstoßen, indem die ausdrückliche Aufforderung des eigenen medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, einen (begünstigenden) Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, begründungslos vollständig missachtet wurde.

 

Ferner wurde von Seiten der DRV Bund gegen Art. 3 unserer Verfassung verstoßen, indem der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, wonach in der öffentlichen Verwaltung gleiche Fälle gleich und ungleiche Fälle ungleich zu behandeln sind.

Konkret: Wenn für die Entscheidung über eine Rentenbewilligung die Beurteilung durch den eigenen sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich, d. h. Handlungsnorm ist, dann verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die zuständige Sozialverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wie hier geschehen, von dieser Regel/Handlungsnorm zum Nachteil eines einzelnen Versicherten abweicht, zumal dann, wenn dies sachlich nicht umfassend begründbar und begründet ist.

Da hier also die Verfassung verletzt wurde, sind alle weiteren darauf basierenden Verwaltungs- und Rechtsakte eigentlich nichtig, zumal es bei Art. 3 GG hier keinen Gesetzesvorbehalt gibt.

Aber hier liegt das Problem: Der Fall war zuvor durch alle Rechts-Instanzen gegangen, das Kind ist gewissermaßen in den Brunnen gefallen…

Wie ernst bzw. wenig ernst es die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit der Wahrheit nimmt, zeigt sich in Ihrer Presseerklärung anlässlich des NWZ-Berichtes über unseren Fall: Hatte die DRV Bund zuvor schriftlich zahlreiche Rechtsbrüche eingestanden, so ist in der Presseerklärung keine Rede mehr davon, alles war korrekt, damit werden die um ihre Rechte betrogene Versicherte Elke Ries und ihr Ehemann auch noch öffentlich als Lügner dargestellt…

Die Nordwest-Zeitung und NWZ-Online hatten über unseren Fall berichtet, der Pressesprecher der DRV Bund hatte dazu Stellung genommen und u. a. wahrheitswidrig behauptet:

"
Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert." NWZ (online) vom 09.06.2012, "Leben mit Schmerz und ohne Geld"

 

In meinem Leserbrief dazu, den Sie auf der gleichen Seite weiter unten finden, habe ich folgendes geschrieben:

„ Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert“.
Diese Stellungnahme der DRV Bund ist sachlich falsch und wahrheitswidrig und zudem geeignet, die Versicherte Elke Ries unglaubwürdig erscheinen zu lassen, dies kann daher nicht unwidersprochen bleiben:
Die Deutsche Rentenversicherung hat entgegen Ihrer Stellungnahme zu diesem Fall sehr wohl
1. Beweisakten vernichtet,
2. Gegen den Datenschutz der Versicherten verstoßen
3. Ein im Widerspruchsverfahren durch den eigenen medizinischen Dienst erstelltes, Elke Ries begünstigendes Gutachten mit Bestätigung ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Chronifizierung, rechtswidrig komplett ignoriert.
All dies ist in zwei nachfolgend zitierten Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten als Vollbeweis belegt, Kopien davon liegen der Redaktion der NWZ inzwischen vor:
„Die Vernichtung der RehaAkte aus dem Jahr 1998 wurde am 24.7.1999, also 14 Monate nach Beendigung der Maßnahme, durchgeführt. Der Vorgang zum Antrag aus dem Jahr 2002 wurde am 09.09.2003 und somit 13 Monate nach Abschluß der Maßnahme vernichtet.“ (Schreiben Bundesdatenschutzbeauftragter vom 29.11.2011)
Fakt ist also: Hier wurden entgegen der ´Stellungnahme` der DRV Bund der NWZ gegenüber sehr wohl Akten vernichtet!
„Der Versicherten wurde ein vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt. Aus Sicht des beratungsärztlichen Dienstes (der DRV Bund) ist nach kritischer Gesamtschau der Befunde allerdings festzustellen, dass der HV-E-Bericht zwar inhaltlich nachvollziehbar ist, aber der Leistungsbeurteilung nicht gefolgt werden kann…“ (Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes der DRV Bund vom 02.09.2004) Link:

 

 

Weder vom Sozialgericht Oldenburg unter Vorsitz von Richter Andreas Tolkmitt noch vom Landessozialgericht Niedersachsen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König wurde diese Verletzung der Verfassung erkannt, das die Klägerin eindeutig begünstigende Gutachten der Beklagten wurde weder vom SG Oldenburg noch in der Berufung vom LSG Niedersachsen überhaupt zur Kenntnis genommen, geschweige denn berücksichtigt, wie dies gesetzlich und sogar verfassungsrechtlich gefordert ist.

Auf dieses Gutachten hinzuweisen wäre genuine Aufgabe des Rechtsanwaltes Alfred Kroll aus  Oldenburg gewesen, aber da er pflichtwidrig keine umfassende Akteneinsicht genommen hatte, konnte er dieses Gutachten auch nicht zugunsten der Klägerin argumentativ nutzen.

Dieses Versagen des Anwaltes wird ausschließlich der Klägerin angelastet, aber hier geht es ja nicht nur um ein Versagen des Anwaltes, sondern auch der Verwaltung und der befassten Sozialgerichte, die ja entsprechend dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) von Amts wegen alle zugänglichen Fakten berücksichtigen müssen!

Was aber passiert, wenn die Richter den Untersuchungsgrundsatz ignorieren? Nichts!

Ein Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren ist kein hinreichender Grund für eine ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision`, d. h. spielte in der 3. Instanz keine Rolle!

 

Das genannte Gutachten befand und befindet sich aber in den Gerichtsakten sowie in den Verwaltungsakten, dies kann eigentlich kaum übersehen worden sein, zumal das LSG Niedersachsen ausschließlich nach der Aktenlage der Beklagten (DRV Bund) urteilte!

Dennoch haben beide Instanzen sowohl die Vernichtung von Beweisakten noch das die Klägerin begünstigende Gutachten der Beklagten (DRV Bund) einfach übersehen? Kaum vorstellbar!

 

Die richterliche Freiheit und Unabhängigkeit ist wichtiges Element unserer Verfassung und sehr weitgehend, sie wird mit dem Grundsatz der richterlichen ´freien Beweiswürdigung` umschrieben. (§ 286 ZPO)

Allerdings fordert unsere Verfassung, dass Richter zwar Beweise verwerfen und als nicht stichhaltig betrachten können und dabei nur ihrem Gewissen (wenn sie eines haben!) unterworfen sind, dass sie sich damit aber erkennbar auseinandersetzen müssen, damit die ´Rechtsunterworfenen` erkennen können, dass das Gericht sich mit den Beweisen ernsthaft auseinandergesetzt hat – dies unterscheidet nämlich einen Rechtsstaat von einer Willkürherrschaft! Geregelt wird dies u. a. durch den Art. 103 GG.

Dies ist das Prinzip des Rechts auf ´rechtliches Gehör`, bleiben Beweise völlig unberücksichtigt, handelt es sich damit um eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und damit um einen Verstoß gegen unsere Verfassung, und genau dies ist auch hier geschehen!

Das wichtigste Gutachten des gesamten Verfahrens, nämlich das der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) selbst, erstellt im Widerspruchsverfahren von deren eigenem beratungsärztlichen Dienst, dass eine Erwerbsfähigkeit der Klägerin Elke Ries eindeutig verneint, ist im gesamten Verfahren völlig außer Betracht geblieben, nirgendwo wird dieses Gutachten überhaupt erwähnt!

 

Ob hier von Seiten des beteiligten Sozialgericht  Oldenburg und des Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen Vorsatz bestand, diesen u. E. eindeutigen Verstoß gegen die Verfassung durch die DRV Bund zu ignorieren, oder ob es sich lediglich um Fahrlässigkeit (´Schlamperei`) handelt, ist für die Beurteilung der Frage der Verfassungskonformität des Verwaltungshandelns der DRV Bund und der nachfolgend mit der Sache befaßten Gerichte unerheblich.

Auch im Falle der Fahrlässigkeit handelt es sich um einen Bruch unserer Verfassung, einen Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz!

 

Geschah das ´Übersehen` des die Klägerin begünstigenden Gutachtens der Beklagten, also der Deutschen Rentenversicherung Bund (s. ´Beweis 2`im Kapitel ´Beweise`) durch die befassten Gerichte vorsätzlich, so kann dies als weiterer Verfassungsverstoß, nämlich gegen Art. 20 GG (Gewaltenteilung) interpretiert werden.

 

Nicht ohne Grund gilt im Rechtsstaat das Prinzip der Gewaltenteilung, also die Trennung von Exekutive (Behörden) und Judikative (Rechtssprechung)!

 

Damit wären dann gleich zwei Verfassungsnormen sowohl durch das Sozialgericht Oldenburg, als auch durch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen durch die vorsitzenden Richter Andreas Tolkmitt und Dr. Michael König verletzt worden: Der Gleichheitsgrundsatz Art. 3 sowie der Art. 20 Grundgesetz, der die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gewaltenteilung regelt – die Gerichte sind eben in einer Demokratie keine Erfüllungsgehilfen der Verwaltung, sondern sollen die Öffentliche Verwaltung kontrollieren!

 

Genau dies ist hier nicht geschehen, ganz im Gegenteil: Sowohl das Sozialgericht Oldenburg unter Vorsitz von Richter Andreas Tolkmitt wie auch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König haben sich faktisch zu Erfüllungsgehilfen der Sozialverwaltung der Rentenversicherung gemacht!

(Natürlich ist dies eine Frage der rechtlichen Bewertung, dabei fließen immer auch subjektive Kriterien ein…)

 

In wieweit mit der vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Ignorierung dieses wichtigsten Beweises, der die Klägerin Elke Ries eindeutig begünstigt, auch der Tatbestand der Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG erfüllt ist, darüber mögen sich Fachleute streiten…Sollte dies bejaht werden, so haben wir hier einen dreifachen Verstoß gegen Grundlagen unserer Verfassung, d. h. gegen die Grundlagen des Rechtsstaates vorliegen: Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 GG, eine Verletzung der Gewaltenteilung in Art. 20 GG sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung des Untersuchungsgrundsatzes, konkret durch Nichterwägung des begünstigenden Beweises, gemäß Art. 103 GG.

 

Tatache bleibt: Weder das Sozialgericht Oldenburg noch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen haben dieses die Klägerin begünstigenden Gutachten irgendwo mit einem einzigen Wort erwähnt und dieses bei der Beweiswürdigung nirgendwo erkennbar berücksichtigt, dazu aber wären sie aufgrund des auch im Sozialgerichtsverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes und gemäß der zugrundeliegenden Verfassungsrechtlichen Normen verpflichtet gewesen!

 

Auch haben die beteiligten Gerichte nicht bemerkt – oder diese Tatsache ebenfalls rechtswidrig ignoriert! - , dass zahlreiche, die Klägerin begünstigende Beweisakten zuvor von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) rechtswidrig vernichtet worden waren: Dazu gehören die zahlreichen AU-Beschinigungen des MDK Leer (amtliche Dokumente, Urkunden im rechtlichen Sinne), sowie die kompletten Unterlagen von zwei durchgeführten Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, sowie weitere Akten, die alle eines gemeinsam hatten: Sie waren insofern für die Antragstellerin/Klägerin Elke Ries begünstigend, als sie deren überdurchschnittlich große Heilbemühungen, ihre großen Anstrengungen um Besserung ihrer Symptome belegen konnten, aber auch überhaupt erst die Tatsache deutlich machten, dass die Versicherte/Klägerin Elke Ries ja über einen relativ langen Zeitraum krankheitsbedingt vom MDK Leer arbeitsunfähig krank geschrieben bzw. die Krankschreibungen des Hausatztes stets bestätigt wurden, bevor die Versicherte schließlich einen EWM-Rentenantrag gestellt hatte!

 

Da die medizinische Unterlagen von der Klägerin Elke Ries stets gewissenhaft aufbewahrt wurden, sind diese Beweisunterlagen natürlich nach wie vor in ihrem Besitz…

Der Untersuchungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren gebietet dem vorsitzenden Richter, von Amts wegen selbständig Sachverhalte zu ermitteln, auch dies ist aber nicht oder nur völlig unzureichend geschehen…

 

Die den Gerichten von der Rentenversicherung DRV Bund zugestellten Akten enthielten zumindest teilweise den Vermerk ´Akten vernichtet ohne Kopie`, insofern hätte es dem Untersuchungsgrundsatz entsprochen, diese in den Akten fehlenden Unterlagen einzufordern.

Dies hat aber weder das Sozialgericht Oldenburg noch das Landessozialgericht Niedersachsen getan, stattdessen wurde der Klägerin Elke Ries wahrheitswidrig und diffamierend im Berufungsurteil vom vorsitzenden Richter , dem promovieren Juristen Dr. Michael König zu geringe eigene Heilbemühungen und eine ´Selbstgewählte (!) Inaktivität` vorgeworfen – dies wird wohl kaum jemand als unparteiisch und sachbezogen bewerten, die meisten Menschen werden dies wohl eher mit Recht als beleidigend und diffamierend empfinden, zumal die Fakten eine ganz andere Sprache sprechen!

Hätten die ´erkennenden` Gerichte ihrem gesetzlichen Auftrag der umfassenden und unparteiischen Untersuchung von Amts wegen entsprochen, hätte ein solches Urteil ´Im Namen des Volkes` wohl schwerlich gesprochen werden können!

Aber genau dies wurde nicht getan, die Fakten wurden weder vom Sozialgericht Oldenburg noch vom Landessozialgericht Niedersachsen unparteiisch ermittelt, ansonsten befänden sich die genannten, von der DRV Bund vernichteten Akten zumindest teilweise bei den Gerichtsakten, weil die Gerichte sie ja eine gewisse Zeitlang von den Reha-Einrichtungen hätten anfordern können und müssen, um dem Untersuchungsgrundsatz im Sozialgerichtsprozeß zu genügen und sich nicht dem u. E. begründeten Vorwurf der Parteilichkeit auszusetzen!

 

Stattdessen wurde die Klägerin im Berufungsurteil des LSG Niedersachsen von Dezember 2009 durch den vorsitzenden Richter Dr. Michael König persönlich diffamiert und in die finanzielle Armut gestoßen – im Namen des Volkes…!

Wir dürfen hier begründet annehmen, dass mit diesem Urteil keineswegs der Wille des Gesetzgebers, also des Deutschen Volkes verwirklicht wurde, sondern das Partikularinteresse der Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber …

 

Beide Gerichtsinstanzen haben offenbar auch nicht bemerkt – oder es war Ihnen egal! - , dass den Akten der Versicherten Elke Ries Fremddaten einer verstorbenen Versicherten zugefügt worden waren, auch hier sorgten sie für keinerlei Korrekturen….

 

Inwieweit zumindest dem Vorsitzenden Richter des Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen, dem promovierten Juristen (!) Dr. Michael König ein Verstoß gegen die Grundlagen unserer Verfassung, nämlich die staatliche Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde gemäß Art. 1 GG, vorgeworfen werden kann, ist vielleicht eine Frage der strengen oder weniger strengen Auslegung und Interpretation dieses Verfassungsgrundsatzes, wir meinen jedoch:

 

Ja, hier wurde durch Richter Dr. König aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch noch gegen unseren wichtigsten Verfassungsartikel verstoßen, wir persönlich werten dies nicht nur als Verfassungswidrig, sondern halten dies im Kontext des gesamten Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens auch für moralisch höchst verwerflich!

 

Ohne ausreichende Beachtung des Untersuchungsgrundsatzes, d. h. ohne ausreichende eigene Ermittlungstätigkeit einer schwerbehinderten chronisch Kranken wahrheitswidrig nicht nur zu geringe Heilbemühungen und eine ´selbstgewählte (!) Inaktivität` vorzuwerfen, sondern sie damit auch von nahezu der gesamten sozialen und ökonomischen Teilhabe auszuschließen, das zeugt u. E. von einem erheblichen Maß an Gleichgültigkeit nicht nur gegenüber einer korrekten Verfahrensführung und damit gegenüber "unserem" Rechtsstaat, der diesen Richter ausgezeichnet alimentiert, sondern auch gegenüber unserer Verfassung und gegenüber einem schwerbehinderten und chronisch kranken Menschen, der in besonderem Maße auf die Verfassungstreue und Korrektheit zumindest der dafür mit zahlreichen Privilegien ausgestatteten Richter vertrauen können muß!

Uns persönlich erscheint der in aller Politikermunde vielgebrauchte Begriff der "Inklusion" als Hohn...

 

Das Kind ist jetzt leider in doppeltem Sinne in den Brunnen gefallen:

Zum einen genießt der Rechtsstaat in unserem Lande – leider sehr zu Unrecht, wie wir feststellen mussten! – ein fast grenzenloses Vertrauen, zum anderen bedeutet der abgeschlossene Rechtsweg auch, dass damit sich alle anderen Institutionen und Persönlichkeiten der Pflicht enthoben fühlen, hier eigenständig wertend Farbe zu bekennen und dort, wo Unrecht geschehen ist, den Finger in die Wunde zu legen und Korrekturen einzuleiten.

 

Dass die Deutsche Rentenversicherung Bund stets stereotyp auf die Rechtskraft ihrer (rechtswidrigen) Verweigerung der Erwerbsminderungsrente verweist, braucht niemanden zu verwundern, zumal sie dabei durch das inkonsequente Agieren des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informaitionsfreiheit ermutigt wurde, dass aber auch nahezu alle anderen Institutionen sich diesem Kanon anschließen, ohne der Realität irgend eine Beachtung zu schenken, ist nicht nur fatal, sondern auch rechtlich und moralisch fragwürdig, dies bedeutet nämlich: Die Verfassung hat einen hohen theoretischen Stellenwert, aber wenn Gerichte und Richter sie verletzen, hat dies keinerlei Folgen, weil ausschließlich der Rechtsweg entscheidet, das formale Recht über materielles Recht und Gerechtigkeit triumphiert!

 

Wir sind weite Wege und Umwege gegangen bei dem Versuch, um unser verfassungsmäßiges und gesetzliches Recht zu kämpfen, vor allem aber auch Gerechtigkeit wiederherzustellen, alles war umsonst oder besser vergeblich: Rechtsverletzungen durch Richter und Gerichte sind sakrosankt, sie können und sie dürfen passieren, die Rechtsunterworfenen haben sich dem zu beugen, Verfassung hin oder her!

Das ist eine bittere Erkenntnis, die von uns teuer erkauft worden ist…

Wie sie der Homepage entnehmen können, sind wir nicht nur den Rechtsweg, sondern nahezu alle weiteren Schritte gegangen, die denkbar und möglich sind:

Wir haben eine ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision` beim Bundessozialgericht eingelegt, wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung  Bund die `Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten gemäß § 44 SGB X ` beantragt inkl. Widerspruch, wir haben eine Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingelegt, wir haben gegen deren Ablehnung Widerspruch eingelegt, , wir haben eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eingelegt, wir haben deren wahrheitswidrigem Bericht an den Peitionsausschuß des Deutschen Bundestages widersprochen und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen wahrheitswidriger Berichterstattung des BVA erhoben und sogar eine Strafanzeige gestellt…

 

Wir haben uns mit einer Eingabe an die zuständige Ministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen gewendeet, wir haben eine Beschwerde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet.

Auch haben wir wg. der Vernichtung von Beweisakten und dem Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz der Versicherten den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angeschrieben, der aber erst nach einem Jahr (angeblich aufgrund von mehrmaligem ´Büroversehen`) wirklich ermittelte und seine Arbeit leider auch nur halb erledigte….

 

Eine besondere Enttäuschung war bei unserem Kampf der ´Sozialverband Deutschland`(SoVD), hier erfuhren wir, was es heißt, Richter und Juristen zu kritisieren: Statt sich mit der Versicherten und ihrem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen, wurden wir von den Juristen des SovD diffamiert…Freundschaft und Kollegialität unter Juristen sind doch etwas wunderbares – für die Juristen….!

 

Was haben wir selbst für persönliche Erkenntnisse gewonnen?

 

Der Rechtsstaat ist heute in dieser Form für uns ein Unrechts-Staat, weil es erkennbar keine realistische Möglichkeiten für die Rechtsunterworfenen gibt – es sei denn, sie sind finanziell auf Rosen gebettet – gegen gesprochenes Unrecht erfolgreich zu opponieren.

Wehe denjenigen Rechtsunterworfenen, die anwaltlich falsch beraten sind oder gar keinen haben, die auf solche Richter stoßen, wie wir….!

 

Unser Fall macht leider nur zu deutlich: Es ist erkennbar unerheblich, ob die öffentliche Verwaltung zum Nachteil der Rechtsunterworfenen Gesetze einschließlich unserer Verfassung gebrochen hat oder nicht: wenn die Richter dies, sei es aus Arbeitsüberlastung, aus schlichter Faulheit oder sei es aus Voreingenommenheit oder gar Parteilichkeit nicht erkennen können oder wollen, ist der Rechtsstaat hier am Ende!

 

Nach Ende des Rechtsweges haben wir also alle dafür eigentlich vorgesehenen Institutionen angesprochen: Das Bundesversicherungsamt hat dem Petitionsausschuß falsch berichtet, der Petitionsausschuß hüllt sich in distanziertes Schweigen, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Dr. Ursula von der Leyen verweist den Fall an ihr Ministerium und hat sich damit elegant ihrer Verantwortung entledigt, das BMAS stellt sich schützend vor das Bundesversicherungsamt, die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung íst nicht zuständig, weil der Fall ja rechtskräftig abgeschlossen ist, das Behinderten-Beauftragte des Landes Niedersachsen riet uns telefonisch, die Sache aufzugeben…

 

Was bleibt ist die Erkenntnis, dass wir rechtswidrig und verfassungswidrig um unser Recht geprellt wurden, dass ´unser` Staat keine Skrupel hat, chronisch kranken und schwerbehinderten Menschen die soziale Teilhabe zu verweigern und sie um ihr soziales Recht zu prellen, für das sie ja Jahrzehnte Beiträge geleistet haben!

 

Solidarität gibt es, ja: Unter und zwischen den Institutionen und Behörden und staatlichen Stellen, die theoretisch verantwortlich wären, andere Dienststellen zu kontrollieren und ggf. korrigierend einzugreifen, leider nicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den sogenannten Rechtsunterworfenen!

Hier leben ganz traurige Traditionen fort, die wir längst überwunden glaubten…

Arme Rentenantragsteller, Armes Deutschland!

 

 

Die Verweigerung der Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) ist kein Einzelschicksal, hinter nackten Zahlen stehen tausende und abertausende Tragödien!

 

Vielleicht (hoffentlich!) ist der hier geschilderte Fall besonders kraß, hinsichtlich der zahlreichen Rechtsbrüche hoffentlich nicht die Regel…

 

 

Wer glaubt, bei den hier geschilderten, für viele wohl kaum glaublichen Vorgängen handele es sich um einen bedauerlichen Einzelfall, der möge sich folgende Zahlen vor Augen führen, die der Internet-Seite ´Renten-Fakten` (Link: : http://www.renten-fakten.de/deutsche-rentenversicherung-bewilligt-2011-1-3-millionen-falle-21507 )zu entnehmen sind:

 

„… Gleichbleibend gestaltete sich auch die Zahl der abgelehnten Rentenanträge. Im Vorjahr (2011) entfielen von den rund 220.000 nicht bewilligten Ansprüchen fast drei Viertel auf nicht bewilligte Erwerbsminderungsrenten…“ (das sind ca. 165000 (!) abgelehnte Anträge auf Erwerbsminderungsrente für 2011) und „…Die Zahl der bewilligten Renten infolge einer verminderten Erwerbsfähigkeit blieb dagegen mit rund 190.000 stabil.“

 

190000 Erwerbsminderungsrenten wurden 2011 also von der DRV Bund bewilligt, 165000 Erwerbsminderungsrenten wurden 2011 von der Deutschen Rentenversicherung aber nicht bewilligt!

Hier ist zu berücksichtigen, dass die allermeisten Antragsteller diesen Schritt erst nach Rücksprache oder gar auf Anraten der behandelnden Fachärzte tun!

 

Wieviele kranke und arbeitsunfähige Menschen hier wohl um ihre Beiträge in die Sozialkassen betrogen wurden und werden, wie viele Menschen, die durch ihre mehr oder weniger schlimme Erkrankung ohnehin geschlagen sind, sind hier wohl ins finanzielle Elend gestoßen worden, und zwar von einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts, der Deutschen Rentenversicherung Bund…?

 

Wieviele menschliche Tragödien verbergen sich hinter diesen nackten Zahlen, wie viele Menschen der genannten ca. 165000 abgelehnten Erwerbsminderungsrenten-Antragstellern haben inzwischen aus Verzweiflung Suizid begangen, weil sie keine Kraft mehr hatten? Niemand weiß es, darüber gibt es natürlich keine Statistiken….

 

Entsprechende Zuschriften an uns lassen hier schlimmes befürchten…

 

Der hier dargestellte Fall ist (hoffentlich!!) ´nur` die Spitze des Eisberges, aber er verdeutlicht am Einzelfall, wie groß die Arroganz der Macht, wie zynisch und skrupellos , manchmal auch gepaart mit Schlamperei, ´unsere` Behörden und Gerichte mit den Bürgern, den sogenannten Rechtsunterworfenen mitunter umgehen. Dass dies recht häufig ist, dafür sind die nackten Zahlen ein deutliches Indiz!

 

Die in diesem Fall zum Ausdruck kommende Arroganz der Macht und Unbekümmertheit gegenüber bindenden Rechtsnormen, ja sogar gegenüber unserer Verfassung macht deutlich, das mit unserer politischen Kultur, unserem Rechtsstaat und unseren politischen Funktionsträgern doch wohl einiges nicht stimmen kann, wenn die Verweigerung der sozialen Teilhabe solche Ausmaße annehmen kann:

165000 Schicksale, 165000 mal verweigerte Leistungen: Wieviele unberechtigt abgelehnte Anträge auf Erwerbsminderungsrente sich darunter befinden, kann man nur vermuten, der hier dargestellte Einzelfall lässt hier schlimmes befürchten….

 

Angesichts der hier dargestellten ´Perspektivenverschränkungen` zwischen den verschiedenen miteinander kooperierenden statt sich wechselseitig kontrollierenden Behörden stellt sich die Frage, in wie weit hier sich staatliche Organe vom Bürger und seinen berechtigten Anliegen inzwischen ´emanzipiert` haben, da das Auge der Öffentlichkeit und der veröffentlichten Meinung ohnehin in eine andere Richtung blickt…

 

Gott stehe den schwerbehinderten und chronisch Kranken bei, die Gerichte, Behörden und Politiker tun es vielfach, wie auch diese homepage deutlich macht, nicht!

 

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