Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!


Von der Erkrankung bis zum Sozialgericht Oldenburg.

" Ihre Schmerzen interessieren mich nicht....." Gutachterin des MDK Leer

 

" Und wenn Sie im Liegen Hühner füttern, Sie müssen arbeiten gehen...!"

Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur Bad Zwischenahn

Als ich dieses Kapitel verfaßt habe, hatte ich von vielen Tatsachen, die diesen Fall zu einem echten Skandal machen, keine Ahnung, ich persönlich war viel zu naiv um zu glauben, daß in der öffentlichen Sozialverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund in so großem Umfang Grundsätze der Sozialverwaltung und unserer Verfassung einfach ignoriert werden können.


Ich hätte mir früher nie vorstellen können, daß eine deutsche Behörde verfassungswidrig die selbst gewonnenen medizinischen Ergebnisse zum einseitigen Nachteil einer Versicherten völlig ignoriert, begünstigende Beweisakten rechtswidrig einfach ohne Kopie vernichtet, obwohl sogar schon ein Rentenantrag lief, und schließlich auch noch die befaßten Gerichte beeinflußt, um ein entsprechendes Ergebnis herbeizuführen - leider hat das geklappt!


Auch hätte ich mir nie träumen lassen, daß zwei mit der Sache befaßte Gerichte das alles mitmachen und das Recht beugen, indem sie die Akten nicht studieren oder aber die darin enthaltenen Tatsachen völlig ignorieren, obwohl sie von der Klägerin noch einmal entsprechend mit der Bitte um Beweiswürdigung schriftlich kontaktiert worden waren!

Ich hätte mir auch nicht träumen lassen, daß diese Gerichte dann auch noch seelenruhig die Klägerin einige Jahre warten lassen und erst aktiv werden, wenn sie angemahnt werden, die Klägerin nicht vorladen und dieser per einfachen Gerichtsbescheid Ihre persönliche Mißachtung mitteilen, das ganze dann auch noch gerechtfertigt "Im Namen des Volkes"!

Wo bleibt hier die Menschenwürde, wo bleibt hier der Mindest-Respekt, dem Gerichte jedem Mitglied unserer Gesellschaft laut unserer Verfassung schuldet, sogar Verbrecher genießen das Grundrecht auf rechtliches Gehör!


Die Klägerin ist keine Verbrecherin, ganz im Gegenteil, ihr einziges Verbrechen war, daß sie an einer schweren chronischen Erkrankung litt und auch heute noch leidet, deren Leitsymptom ein Ganzkörperschmerz mit umfangreicher Begleitsymptomatik ist - beides ist eine so massive gesundheitliche Beeinträchtigung, daß eine Erwerbsfähigkeit nur unter drei Stunden möglich war und ist.

Die Klägerin Elke Ries, um deren Schicksal es hier geht, hat seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet, drei Kinder unter teilweise schweren Bedingungen großgezogen und hat darüber hinaus regelmäßige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, sie hat inzwischen über 35 Renten-Anrechnungsjahre erfüllt und gilt daher als "langjährige Versicherte".



Achtung: Ganz neue Erkenntnisse, bitte beachten Sie!

Jetzt (25.10.2011) Gutachten des Medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung gefunden!

Jetzt (25.10.2011) fand die Klägerin/Petententin bei nochmaliger gründlicher Sichtung der überaus umfangreichen Gerichtsakten ein Gutachten/Stellungnahme des medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung Bund, datiert vom 02.09.2004, das am Ende des Widerspruchsverfahren erstellt wurde und das unzweideutig eine nicht mehr vorhandene Arbeitsfähigkeit der Versicherten Erika R. konstatiert!

 

Um die Frage der Leistungsfähigkeit der Klägerin auf dem allgemeinen Abeitsmarkt im Sinne des Gesetzes abschließend zu beurteilen, fordert der medizinische Dienst die Verwaltung der DRVB auf, den behandelnden Psychotherapeuten der Klägerin Dr. J. um eine Stellungnahme/Therapiebericht zu ersuchen.

Dieser Aufforderung des eigenen medizinischen Dienstes ist die Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung jedoch begründungslos nicht nachgekommen, stattdessen wurde der Antrag der Versicherten im Widerspruchsverfahren abgewiesen mit der Begründung, sie könne noch ohne Gefährdung ihrer (Rest-) Gesundheit 6 Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten!

 

Damit aber hat die Administration der Deutschen Rentenversicherung die medizinischen Bewertung der eigenen Dienststelle rechtswidrig und grob mißachtet, die auf diesem groben Rechtsmangel basierende Verwaltungsentscheidung, das heißt die Ablehnung des Erwerbsminderungs-Rentenantrag der Petententin  ist damit natürlich rechtlich nicht tragbar, sie gefährdet den Rechtsfrieden und sie ist rückwirkend nichtig weil rechtswidrig und, da sie u.a. gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, darüberhinaus auch Verfassungswidrig -  die im Widerspruchsverfahren erfolgte Ablehnung ist daher zurückzunehmen und der Rechtszustand wieder herzustellen, alles andere wäre nicht nur eine Fortführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz).

 Nur der medizinische Dienst der Rentenversicherung kann verbindliche sozialmedizinische Aussagen über die Leistungsfähigkeit der Versicherten treffen, der Verwaltungsdienst kann es nicht (weil nicht dazu ausgebildet, nicht dazu qualifiziert und nicht dazu befugt), eine Ignorierung des erstellten sozialmedizinischen Gutachtens im Widerspruchsverfahrens durch die Verwaltung verstößt nicht nur gegen grundlegende Prinzipien der öffentlichen Verwaltung - sozialmedizinische Bewertungen dürfen nur durch berufene Sozialmediziner des medizinischen Dienstes erfolgen! - sondern verstößt damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung, die die rechtliche Gleichbehandlung zwingend fordert!

 

Die Klägerin Erika R. hat die DRVB daher jetzt noch einmal in einem vom 25.10.2011 datierten Schreiben um Aufklärung ersucht, warum die DRV dem Gutachten des eigenen medizinischen Dienstes

a) nicht gefolgt ist und nicht zugunsten der Klägerin entschieden hat, obwohl dieses Gutachten eindeutig eine nicht vorhandene Arbeitsfähigkeit konstatiert und

b) warum auch der Aufforderung des hauseigenen medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, abschließend den behandelnden Psychotherapeuten der Klägerin um einen Bericht zu ersuchen, ebenfalls nicht nachgekommen wurde! 

 

Hierzu finden sich keinerlei Hinweise in den Gerichtsakten, es stellt sich hier natürlich die Frage, ob es sich hier schlicht um grobe Fahrlässigkeit (Schlamperei auf Kosten der Versicherten) handelt, oder ob hier nicht vielmehr vorsätzlich gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen von seiten der Verwaltung der DRVB verstoßen wurde, d.h. auf Kosten der Klägerin vorsätzlich rechtswidrig gehandelt wurde!

Getreu dem Motto: Die Widerspruchsführerin/Petententin leidet u.a. an einem Fibromyalgiesyndrom, diese Krankheit können wir nicht akzeptieren, egal wie schlimm sie sich im Einzelfall auswirken mag!

Da das medizinische Gutachten nicht auf den Namen der Erkrankung, sondern ausschließlich auf die negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Petententin orientiert, wird es kurzerhand ignoriert und damit auch gleich die darin enthaltene Aufforderung, den behandelnden Psychotherapeuten zu befragen - es bestände dann nämlich eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß dieser die im medizinischen Gutachten geäußerte Überzeugung, daß die Petententin nicht leistungsfähig ist, bestätigen würde! 

Unter diesem Blickwinkel betrachtet bekommt die Angelegenheit ein sehr häßliches Gesicht: Hier hätte eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts aus zynischem Kalkül heraus eine schwerbehinderte chronisch Kranke in einen für sie und ihren Ehemann  in sozialer, gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht desaströsen und absolut rechts- und verfassungswidrigen  Sozialgerichtsprozeß über drei Instanzen buchstäblich hineingetrieben!   

 

Die Klägerin hat die DRVB hierzu, ebenso wie zu der erfolgten rechtswidrigen Vernichtung der Akten zweier von ihr durchgeführter Rehamaßnahmen unverzüglich mit Schreiben vom 25.10.2011 dringend um Aufklärung ersucht mit Fristsetzung, gleichzeitig hat sie den Bundesdatenschutz (Referat III) über die Sachlage informiert.  (S. auch unter ´Aktuelles`. Die Frist ist inzwischen verstrichen, die DRV Bund schweigt weiter....)

Inzwischen mußte die DRV Bund auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich eingestehen, daß sie gegen die einschlägigen Rechtsnormen bezüglich Persönlichkeitsschutz der Petententin Erika R. eindeutig verstoßen hat! (S. hierzu ´AKtuelles`, Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 09.11.2011!)

 

Das die Versicherte und Klägerin/Petententin Erika R. eindeutig begünstigende Gutachten des medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung ist unter ´Beweise 2` im Kapitel ´Beweise` im Wortlaut vollständig wiedergegeben ( s. hierzu auch die Kapitel ´Die Deutsche Rentenversicherung und der Datenschutz`sowie das Kapitel ´Aktuelles`sowie das Kapitel ´Beweise` (bitte schauen Sie auf der oberen Navigationsleiste!)

 

Hier stellen sich natürlich weitere Fragen:

Warum hat sowohl das Sozialgericht Oldenburg wie auch das Landessozialgericht Niedersachsen im Berufungsverfahren dieses entscheidende Gutachten der Beklagten selbst, also der Deutschen Rentenversicherung, das eine Leistungsfähigkeit der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eindeutig verneint, völlig ignoriert?

Ist dies ebenfalls Ergebnis grober Fahrlässigkeit, oder handelt es sich hier vielmehr um Vorsatz, also Rechtsbeugung zugunsten der Deutschen Rentenversicherung?

Dies wäre dann allerdings nicht nur rechtswidrig, sondern auch Verfassungswidrig (U. a. Verstoß gegen Art. 20 GG).

(Bitte vergleichen Sie hierzu auch den Schriftwechsel mit dem Landessozialgericht Niedersachsen auf der Startseite!)

 

Bitte beachten Sie also bei der Lektüre der Kapitel ´Das Verwaltungsverfahren`, ´Das Verfahren vor dem Sozialgericht Oldenburg` sowie das Kapitel ´Das Verfahren vor dem Landessozialgericht Niedersachsen`, das uns das oben genannte medizinische Gutachten der Beklagten, also der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Abfassung der folgenden Kapitel noch nicht bekannt war!

 

Die hier in den nachfolgenden Kapiteln vertretenen Auffassungen und Rechtspositionen werden durch das jetzt aufgefundene Gutachten des medizinischen Dienstes der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung natürlich ganz entschieden und  beweiserheblich gestützt!

 

Allerdings muß demzufolge unser bisheriges Urteil über den medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung doch entscheidend revidiert werden:

Soweit es jetzt den Anschein hat, hat der medizinische Dienst der Rentenversicherung recht gewissenhaft alle ihm zur Verfügung stehenden medizinischen Gutachten und Untersuchungs-Ergebnisse realistisch gewürdigt - und ist demzufolge auch fast zwangsläufig zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen wie alle anderen 4 Gutachten auf Seiten der Klägerin Erika R. !

 

Indem die Administration/Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung sich aus grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz über das existierende Gutachten des eigenen medizinischen Dienstes aber einfach hinwegsetzte, sind die zuständigen Sachbearbeiter/innen nicht nur ihren Kolleg/innen des medizinischen Dienstes quasi in den Rücken gefallen, sondern haben auch der Glaubwürdigkeit der Deutschen Rentenversicherung insgesamt einen Bärendienst erwiesen und einen kaum wieder gutzumachenden massiven Schaden zugefügt!

 

Die Administration der DRV Bund scheint immer noch zu glauben, die Angelegenheit einfach unter den Tisch kehren zu können...... 

Der Umgang der Administration der Deutschen Rentenversicherung mit der gesamten Angelegenheit, die wohl aus der -  natürlich vergeblichen! - Hoffnung genährt wurde und wird, die schwerbehinderte chronisch kranke Klägerin würde niemals öffentliches Gehör finden und den Kampf früher oder später ohnehin aufgeben, macht hier nicht nur die Rechnung ohne den Wirt, d. h. den Berichterstatter/Verfasser dieser homepage, sondern legt leider auch den Verdacht nahe, daß hier von Seiten der DRV Bund planvoll rechtswidrig gehandelt wurde:

 

1. Es wurden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Frau Dr. H. des MDK Leer, die die fortlaufenden Krankschreibungen des Hausarztes über einen Zeitraum von über einem Jahr jedesmal bestätigt haben, komplett vernichtet: Diese sind nicht Bestandteil der Gerichtsakten, wurden also offenbar vernichtet! (Natürlich liegen sie der Petententin Erika R. vor, weil sie sie aufbewahrt hat!)

2. Es wurden die medizinischen Befundberichte von zwei durchgeführten Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation 1998 in Bad Gandersheim und 2002 in Bad Nenndorf durch die DRV Bund im Jahre 2003 rechtswidrig komplett vernichtet.

3. Anschließend wurde das medizinische Gutachten des beratungsärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung Bund, das eine Leistungsfähigkeit der damaligen Versicherten/Widerspruchsführerin und heutigen Petententin Erika R. ausdrücklich und explizit verneint, komplett ignoriert,

4. auch der in diesem Gutachten erhobenen  Forderung an die Sachbearbeiter der DRV Bund, abschließend ein Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, wurde begründungslos nicht gefolgt - reichlich viele Zufälle, alle rechtlich äußerst fragwürdig und alle zum deutlichen Rechtsnachteil der heutigen Petententin!  

 

Aber der Rechtsstaat hat auch und vor allem durch das u. E. mehr als fragwürdige Rechtsverständnis des Sozialgericht Oldenburg und des Landessozialgericht Niedersachsen stark an Glaubwürdigkeit verloren: 

 

Neben allem anderen: Das Sozialgericht Oldenburg hat das medizinische Gutachten der Beklagten, dass ja der Versicherten und Klägerin recht gibt, nicht nur völlig ignoriert, sondern auch das von ihm selbst  eingeforderte medizinische Gutachten des Therapeuten Dr. J. der Klägerin, dass dieser unverzüglich erstellte und das eindeutig aussagt, das die Versicherte/Klägerin Erika R. schon aufgrund von Erschöpfungszuständen und Depressionen nicht mehr in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden oder mehr zu arbeiten, in seinen Kernaussagen völlig mißachtet!

Dieses Gutachten entspricht im übrigen ja nicht nur der Einschätzung des medizinischen Dienstes der Beklagten selbst, sondern auch der Einschätzung des Hausarztes der Klägerin in zwei Gutachten sowie vor allem auch der Einschätzung des international anerkannten Fibromyalgie-Experten und viel beachteten Fachbuchautoren Dr. Thomas Weiss! (www.weiss.de ) Bitte klicken Sie hierzu im Kapitel ´Beweise`die entsprechenden Gutachten an!

 

Auch der medizinische Dienst der Arbeitsagentur Bad Zwischenahn hat sich ebenfalls nach Vorlage der Gutachten Ihrer Auffassung angeschlossen und der Klägerin daraufhin das (rechtswidrig) vorenthaltene Arbeitslosengeld für ein Jahr nachgezahlt - dies muß hier auch insofern als rechtskonform anerkannt werden, als die Arbeitsagentur damit ja stillschweigend vorhergehendes rechtswidriges Verwaltungshandeln eingesteht!

 

Hier hat ebenso die Deutsche Rentenversicherung sowie auch die zu ihrer Fach- und Dienstaufsicht berufene Behörde, das Bundesversicherungsamt in Bonn, bisher völlig versagt!

 

Auch das Versorgungsamt Oldenburg hat aufgrund der von der Klägerin vorgelegten Gutachten den Grad der Behinderung von 30 auf 50 erhöht - damit handelte es ebenfalls  rechtskonform, es hätte bei ordnungsemäßer Verwaltung, d.h. angemessener Würdigung der zugrundeliegenden Gutachten, aber auch gar nicht anders können!

Grundlage der Entscheidungen dieser beiden öffentlichen Dienste waren natürlich die Beurteilungen der jeweiligen sozialmedizinischen Dienste!

 

Dies alles haben die verhandelnden Richter nicht zur Kenntnis genommen, es hat sie nicht interessiert: Dies wird schon durch die Tatsache deutlich, dass das Gutachten des Psychotherapeuten Dr. J., das ja im übrigen nur die Auffassung des medizinischen Dienstes der Rentenversicherung bestätigt, im Berufungsverfahren an keiner Stelle überhaupt erwähnt wird, für die Richter des Landessozialgerichts existiert es einfach nicht!

 

Eine rechtlich gebotene inhaltliche Auseinandersetzung damit findet natürlich demzufolge erst recht nicht statt, obwohl die Klägerin in ihrem schriftlichen Beweisantrag (vgl. Beweis 1) auch auf dieses Gutachten explizit hingewiesen hat und dem Landessozialgericht Niedersachsen  dieses Gutachten sogar noch einmal mitgeschickt hat: In den Gerichtsakten findet es sich nicht an der entsprechenden Stelle, von dem Paket an Beweisen, die die Klägerin und heutige Petententin Erika R. dem Gericht per Eilboten und natürlich mit entsprechendem Nachweis geschickt hatte, ist nur der Brief an das Landessozialgericht erhalten geblieben, die mitgesandten Beweise befinden sich nicht bei dieser Sendung - warum  wurden diese Beweise nicht ordnungsgemäß abgelegt?!

Die Klägerin verfügt natürlich über einen Beleg der per Eilboten gesandten Schriftstücke, diese werden im Schreiben der Klägerin aufgeführt - sind hier ebenfalls Beweise abhanden gekommen, analog zu der Aktenvernichtung durch die Deutsche Rentenversicherung, die nachweislich Reha-AKten der Versicherten trotz ihrer Aufbewahrungs-Verpflichtung ohne Kopie vernichtet hatte?!

 

 

Unsere persönliche Meinung, die hier allerdings umfassend begründet und dokumentiert worden ist: Selbst mit grober Fahrlässigkeit ist diese massive Mißachtung der Rechte einer schwerbehinderten und chronisch Kranken Klägerin kaum noch zu erklären, allerdings ist der Vorsatz der Rechtsbeugung durch Richter (laut ´Wikipedia`) nur äußerst selten nachweisbar....

(Zu der fragwürdigen Rechtspraxis der DRV Bund und mancher Sozialgerichte und sogar -wie in diesem Fall- Landessozialgerichte, bei Vorliegen bestimmter Diagnosen eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich abzulehnen, vergleichen Sie bitte den Artikel von Prof. Dr. Samland: Fibromyalgie - ein schwaches Argument im Sozialrecht? und meinen Kommentar in:    http://www.anwalt.de/rechtstipps/fibromyalgie-ein-schwaches-argument-im-sozialrecht_004566.html

 

Hier sollte das in unserem Lande geltende Recht der ´freien richterlichen Beweiswürdigung` doch einmal sehr kritisch hinterfragt werden - nützt es wirklich dem Rechtsstaat, oder öffnet es nicht vielmehr richterlicher Arroganz und unkritischer und unkontrollierter - und gewollt unkontrollierbarer! - Willkür TÜr und Tor?

 

Der nachfolgende Text wurde überwiegend bereits vor über einem Jahr verfaßt, er mag unverändert für sich selbst stehen, auch wenn er in manchen Punkten wie dargestellt zwar zusätzliche Bestätigung erfährt, gleichwohl durch die aktuelle Entwicklung in einigen Punkten überholt ist......

 

 

 

 

 


Erkrankung an Fibromyalgie und Rentenantrag

Bereits in den Jahren 1983 und 1991 erkrankte Erika R. an Ganzkörperschmerzen mit vielen Begleitsymptomen und mußte daher ihre damalige berufliche Tätigkeit aufgeben bzw. unterbrechen.

Diese Fibromyalgie-ähnlichen Symptome verschwanden jedoch so nach und nach, als sie entsprechende Ruhephasen hatte, also eine Zeitlang nicht mehr arbeitete.

 

Zu dieser Zeit war die Fibromyalgie als Symptomkomplex mit dem Leitsymptom ´Schmerzen` in der Medizini noch nicht als eigenständige Erkrankung erkannt worden, man betrachtete Menschen, die über eine Vielzahl von Symptomen mit Schmerzen über den gesamten Körper verteilt klagten häufig eher als ´Hypochonder`, als ´eingebildete Kranke`.  

 

Erst in den 90er Jahren wurde dieser Komplex einer Vielzahl von vegetativen und funktionellen Störungen mit dem Leitsymptom ´Schmerz` in der Medizin, zuerst in den USA, als eigenständige Krankheit erkannt und kurz darauf von der WHO als ´Fybromyalgiesyndrom` anerkannt und unter der Kennziffer ICD - 10 M 79.00 klassifiziert .

 

 

Diese Tatsachen sind in der Fachwelt, d.h. unter den Wissenschaftlern und Ärzten, die sich eingehender mit der Fibromyalgie befassen und diese heimtückische Krankheit erforschen auch durchaus bekannt!

Auch die Tatsache, dass selbst sehr starke Schmerzmittel und auch Mittel, die gegen Rheumatismus sehr gut helfen und bewährt sind, bei dieser Art von Schmerz sehr oft nicht hilfreich sind, ist in der Fachwelt nahezu unumstritten!

 Jedes Gericht tut daher gut daran, wenn es selbst - wie in diesem Fall unschwer erkennbar - nicht sachkompetent ist, einen ausgewiesenen Fachmann für diese Krankheit zu befragen.... 

 

 

Ausbruch der Schmerzerkrankung seit 1996

 

1996 erkrankte Erika erneut an ähnlichen Symptomen, wie sie bereits 1983 und 1991 aufgetreten waren, nachdem sie kurz zuvor ein zweites Mal in ihrem Leben an Masern erkrankt war, was eigentlich nicht sehr häufig vorkommt.....

Diesmal begann es mit starken Rücken- und Nackenschmerzen sowie Schmerzen in den Fingern, die Schmerzen verbreiteten sich dann nach und nach über den ganzen Körper. Vor allem die sogenannten "Tender Points" waren betroffen.   

 

Diesmal aber entwickelte sich ihre Erkrankung chronisch, d.h. die Symptome besserten sich seit diesem Zeitpunkt bis heute (2010) nicht mehr, sondern vertieften und verbreiterten sich seit diesem Zeitpunkt zusehends, allerdings mit Jahreszeitlich bedingten Schwankungen: Im Sommer wurde es deutlich besser, mit jedem Winter jedoch schlimmer. 

 

2001 wurde Erika von ihrem letzten Arbeitgeber wegen Krankheit entlassen, anschließend erfolgte Krankschreibung durch den Hausarzt Dr. L. aus H. . Die Krankschreibungen wurden mehrfach durch Frau Dr. H. vom MDK Leer (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) überprüft, aber regelmäßig bestätigt.

Gleichwohl brachte die Gutachterin Frau Dr. H. des MDK Leer  ihr Mißfallen über Erikas ´Empfindlichkeit` regelmäßig und deutlich zu Ausdruck....

Die Gutachterin war nicht in der Lage (und wohl auch nicht wirklich daran interessiert), einen eigenen Beitrag zur Diagnose Erikas Erkrankung zu leisten, ihre Einstellung war von Anfang an eher unwillig: keine organischen Befunde, keine Ursache, also auch kein Schmerz......

 

Erika war daher sehr unglücklich, sie fühlte sich durch die barschen und eher unfreundlichen Äußerungen von Frau Dr. H. zu Unrecht diskriminiert, schließlich war sie gewiß keine Drückebergerin, sie hatte seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet und auch immer ihre Pflichten als Mutter von drei Kindern erfüllt, obwohl dies angesichts der Umstände oftmals über ihre Kräfte ging, denn ihr erster Ehemann G. hatte sich schon bald nach der Ehe als Alkoholiker entpuppt...

Insofern fühlte sie sich bereits von dieser Gutachterin in eine falsche Ecke gestellt, da all dies die Gutachterin des MDK Leer nicht interessierte, für diese war Erikas Erkrankung nicht greifbar und damit offenbar schon suspekt....

 

Während der Untersuchungen teilte Fr. Dr. H. vom MDK Erika u.a. wörtlich mit: ´Ihre Schmerzen interessieren mich nicht, ich kann sie aber wegen Ihres hohen Blutdruckes nicht zur Arbeit schicken.!´ (Alle Zitate in diesem Bericht sind wortwörtlich so erfolgt, wurden von Erika auf ANraten ihres Ehemannes protolliert und liegen auch als eidesstattliche Versicherungen vor.)

 

In diesem Geist wurden auch alle folgenden, von der BfA, später DRV Bund veranlaßten Untersuchungen geführt: Alles, was nicht durch nachprüfbare Organbefunde nachweisbar  oder durch schmerzhafte Bewegungseinschränkungen verifizierbar ist, findet wenn überhaupt nur geringe Beachtung (`Ihre Schmerzen interessieren mich nicht!`)

Dies ist natürlich keine Vertrauensbildende Maßnahme bei einer Erkrankung, deren Wesensmerkmal bzw. Leitsymptom mehr oder weniger starke und konstante Dauerschmerzen sind!

Insofern ist ein frühes beiderseitiges Mißtrauen nicht verwunderlich, die Verantwortung hierfür liegt aber unseres Erachtens nicht bei der Patientin oder "Probandin", sondern eindeutig bei den medizinischen Behörden, die es von Anfang an an der gebotenen Objektivität und Unvoreingenommenheit haben fehlen lassen!

 

Sehr früh schon bekam die Klägerin daher das Gefühl, nicht wirklich ernst genommen zu werden und eher als Hypochonder angesehen zu werden als ein Mensch, der ohne eigenes Verschulden erkrankt war und Hilfe und Unterstützung benötigte! 

 

In drei Gutachten über einen Zeitraum von über einem Jahr bestätigt die Ärztin Dr. H. des MDK Leer stets die Diagnose und Krankschreibung des behandelnden Hausarztes Dr. L. aus H. - wie wir jetzt aber feststellen mußten, fehlen diese AU (ArbeitsUnfähigkeits-Bescheinigungn) komplett in den Gerichtsakten! Die Klägerin hat diese Beweise für Ihre Arbeitsunfähigkeit seit 2001 natürlich in ihren Unterlagen, in den Gerichtsakten befinden sie sich aber nicht - wo sind diese Beweise geblieben, wurden auch diese rechtswidrig von der Deutschen Rentenversicherung gelöscht?

 

Bereits 1998, nur wenige Tage nach der Heirat ihres zweiten Ehemannes Erwin R. wurde Erika vor allem wg. ihrer Rückenschmerzen in eine Reha nach Bad Gandersheim geschickt, dies brachte jedoch keinerlei Heilung, im Gegenteil: 

Man war dort nicht in der Lage gewesen, ihre Krankheit korrekt zu diagnostizieren, sodaß sie mit körperlichen Übungen massiv überfordert wurde: exessives Ergometer-Training ist bei Fibromyalgie kontraiindiziert und führt nicht zum gewünschten Erfolg!

Dies ist natürlich unter dem Hintergrund, dass es sich hier ja um eine renommierte orthopädische Reha-Einrichtung handelt und das Krankheitsbild der Fibromyalgie hier als inzwischen bekannt vorausgesetzt werden kann, nicht ganz nachvollziehbar und wirft eher Fragen auf.....

 

In Bad Gandersheim hatte man aufgrund des Unvermögens, die Krankheit richtig diagnostizieren zu können,  offenbr Ursache und Wirkung verwechselt:

Das, was bei vielen Menschen zu Schmerzen führt, nämlich ein mangelndes körperliches Training und damit einhergehende Muskelschwächen und muskulären Dysbalancen mit den bekannten negativen gesundheitlichen Folgen wie Rückenschmerzen usw., war bei Erika nicht die Ursache, sondern Wirkung ihrer Erkrankung: Erika hatte immer Gesundheits-Sport gemacht, sei es Aerobic, sei es wandern, Fahrradfahren, schwimmen usw.

 

Erst als ihre Schmerzen sich verallgemeinerten und ihr Leben zusehends beherrschten, mußte sie so nach und nach auch ihre sportlichen Aktivitäten zurückfahren, weil dies ihr nun zusätzliche Schmerzen verursachte.... 

 

Diese Tatsache haben auch die Richter des LSG Niedersachsen nicht erkannt oder erkennen wollen, obwohl die Diagnose im Gegensatz zu Bad Gandersheim längst bekannt war und auch die mit dieser Krankheit verbundenen Implikationen: Die Schmerzen bei dieser Krankheit sind keine Folge des Trainingsmangels, vielmehr ist der Trainingsmangel im Verlauf der Krankheit ein fast zwangsläufiges Produkt der Schmerzen!

Nur mit ganz speziellen, der Krankheit angepaßte Übungen kann unter diesen Bedingungen ein gewisser Grad an Fitness aufrechterhalten werden, dazu gehört z.B. QiGong und /oder Tai Chi, Yoga und einige wenige weitere, vorsichtig erlernte und ausgeübte Übungsformen...

 

Erika hatte dies im Verlauf ihrer Erkrankung - überwiegend durch ihren Ehemann -  gelernt und praktiziert,  dies hinderte das LSG Niedersachsen aber nicht daran, ihr mangelnde eigene Therapiebemühungen vorzuwerfen - wir werden darauf später ausführlich zurückkommen!

 

 

Nachdem sie ihre Reha in Bad Gandersheim erfolglos beendet hatte und nach Hause zurückgekehrt war, begannen sich ihre Symptome nach einiger Zeit  langsam zu bessern, zumal es jetzt wieder Sommer wurde und es ihr im Sommer ohnehin zumeist deutlichbesser ging. 

 

Sie hatte jetzt zum ersten Mal seit 1990, nachdem sie sich von ihrem ersten Ehemann getrennt hatte und teilweise mehr als vollschichtig gearbeitet hatte (tagsüber bei Famila ganztags im Verkauf, nachts als Kellnerin) ihre Berufstätigkeit für ein halbes Jahr unterbrochen.

Dies war wohl der Hauptgrund für ihre langsame Erholung...

 

Da ihr Ex-Ehemann und Vater ihrer drei Kinder sich wenn überhaupt nur ganz selten und unzuverlässig um die drei gemeinsamen Kinder gekümmert hatte, zudem seit der Scheidung 1993 niemals Unterhalt gezahlt hatte, Erika zudem auch noch die Schulden ihres ehemaligen Ehemannes alleine tilgen mußte, war diese ekzessive Arbeitstätigkeit in den Jahren 1994- 1996 zweifellos mehr, als der Klägerin gut tat....

 

1996 lernte Sie ihren zweiten Ehemann Erwin kennen, 1998 heirateten die beiden und sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt glücklich verheiratet.

 

1998 kaufte Erika und ihr Ehemann in Ostfriesland ein kleines altes Fehnhäuschen und renovierten dieses in den nächsten Jahren, so gut es ging. Aufgrund ihrer Erkrankung mußte sich ihre Hilfe dabei allerdings im wesentlichen auf die Bereitung der Mahlzeiten beschränken....

 

Doch da Erika immer gerne gearbeitet hatte und es ihr jetzt nach der längeren Erholungsphase wieder deutlich besser ging, suchte und fand sie eine neue Arbeitsstelle in einem regionalen Kaufhaus in Ostfriesland in W. beim Kaufhaus B., wo sie in der DOB-Abteilung im Verkauf tätig war und bald auch dank ihrer teilweise autodidaktisch angeeigneten Fachkenntnisse und Erfahrung für die Hauptkasse die Verantwortung übernehmen durfte. 

Dies war 1998, der Herbst kam, Schmerzen stellten sich wieder verstärkt ein, begünstigt ganz sicher auch durch die ständige Zugluft an der Hauptkasse. 

 

Seit 1998 verschlimmerten sich Erikas Symptome von Jahr zu Jahr, bis der Hausarzt, Herr Dr. L. aus H. schließlich die richtige Diagnose stellte: Verdacht auf ein Fibromyalgie-Syndrom.

 

So ungünstig die Diagnose war, so froh war Erika andererseits, dass sie endlich wußte, welche Krankheit sie hatte!

Auch die etwas hämische Äußerung eines Oldenburger Professor für Rheumatologie, der selbst nicht in der Lage gewesen war, die Krankheit richtig zu erkennen und zu diagnostizieren: "Jetzt hat das Kind ja einen Namen...." und ihr anschließen Vitamin E und Fischölkapseln als Therapie verschrieb (!), konnte Erikas Freude darüber, das die Krankheit nun endlich richtig diagnostiziert war nicht schmälern....

 

Um ganz sicher zu sein, bemühte sich Erika selbst um weitere Aufklärung. Schließlich gelang es ihr, von der Krankenkasse die Zustimmung zu einer umfassenden Untersuchung in der Rheumaklinik Bad Bramstedt zu erhalten.

 

Aufgrund ihrer eigenen Bemühungen und Initiative wurde sie für eine dreiwöchige Untersuchung in die Rheumaklinik Bad Bramstedt überwiesen, wo die Diagnose ´Fibromyalgiesyndrom`des Hausarztes bestätigt werden konnte.

 

Bereits bei diesem von ihr initiierten Krankenhausaufenthalt  wurden zahlreiche rezeptpflichtige Medikamente ausprobiert, allerdings ohne Erfolg, aber mit zahlreichen Nebenwirkungen....

 

So erhielt sie u.a. Saroten/Amitriptylin, ein gut wirkendes, vor allem auch den Nachtschlaf förderndes längst bewährtes Antidepressivum, was Erika bis heute nimmt.

Allerdings wurde dieser Wirkstoff in Bad Bramstedt erheblich zu hoch dosiert, sodaß die Nebenwirkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Wirkungen standen und die Therapie abgebrochen werden mußte.

Später wurde ihr dieses Medikament auch von dem international anerkannten Fibromyalgie-Experten Dr. Weiss empfohlen, allerdings mit einer Anfangsdosierung von einem (1) Tropfen statt 20: Eine wenn auch beschränkte Wirkung war vorhanden, aber ohne die bei Erika vorhandenen schlimmen Nebenwirkungen, dieses Medikament nimmt sie erfolgreich bis heute in einer Dosierung von 3 bis maximal 5Tropfen... Dies ist eine fast homöopathische Dosierung, aber aufgrund seiner hier erwünschten Nebenwirkungen, vor allem durch Verbesserung des Nachtschlafes und nicht zuletzt sogar bei Erika wirksam als leichtes Antiallergen ein für Erika heute unverzichtbares Medikament.... 

 

Diese hier genannten eigenen Bemühungen Erikas um Diagnose und Heilung/Besserung  dürfte nicht in das vom LSG gezeichnete Bild einer an einer Therapie wenig interessierten Patienten passen - wir werden auf diesen Aspekt noch zurückkommen....

 

Nachdem Erikas Symptome im Laufe der Zeit immer schlimmer wurden, obwohl sie ihre Arbeitszeit längst auf eine halbe Stelle reduziert hatte, wurde sie 2001 von ihrem neuen Arbeitgeber  in R. wg. Krankheit entlassen.....

 

Die BfA veranlaßt eine Rehamaßnahme, auf Wunsch von Erika in Bad Nenndorf,  weil sie sich dort Heilung von dem bekannten Fibromyalgie-Experten Dr. B. verspricht, der ein vielbeachtetes Buch über Fibromyalgie verfasst hatte. 

Doch Dr. B. bekommt sie nur zweimal kurz zu Gesicht, die Behandlung hat keinerlei Erfolg, nach drei Wochen ist die Kur zuende, ohne dass ihre Gesundheit nennenswert profitiert hätte. 

Obwohl sie zu diesem Zeitpunkt weder an eine Erwerbsminderungsrente dachte noch einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, wurde sie in Bad N.  mit den Worten begrüßt: Denken Sie nicht, Sie bekämen auf Fibromyalgie Rente! Dies fand Erika R. eher befremdlich, weil Sie zu diesem Zeitpunkt noch eine starke Hoffnung auf Heilung hatte! 

 

Während dieser Rehamaßnaheme wurden wiederum viele unterschiedliche Schmerzmittel  an Erika ausgetestet, aber ohne deutliche Wirkung, aber mit zahlreichen unangenehmen Nebenwirkungen.

 

In Bad N. wurden neben weiteren  folgende Schmerzmittel an Erika (erfolglos) getestet (nach AKtenlage): Flupirtin (starkes Schmerzmittel mit breitem Wirkungsspektrum bis zu sehr starken Schmerzen, ein richtiger Hammer...

Voltaren plus, ein Schmerzmittel für starke bis sehr starke Schmerzen, wird u.a. bei schmerzhaften Krebserkrankungen eingesetzt, gleichfalls mit starken Nebenwirkungen auf Magen-Darm, aber ohne nennenswerte positive Wirkungen...

Rufecoxibi, ein ´selektiver cox2 Hemmer, gehört zur Gruppe der ´Nichtsteroidalen Antirheumatika, zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen und Schmerzen. Hatte in der Dosierung von 25mg keine Wirkung, aber massive Nebenwirkungen.

Dieses Mittel, auch  ´Vioxx` genannt, wurde übrigens einige Zeit später wegen seiner zum Teil sogar tödlichen(!) Nebenwirkungen vom Markt genommen!

Trotzdem wird Erika später vom LSG Niedersachsen in seinem vernichtenden Urteil vorgeworfen, sie habe ja keine verschreibungspflichtigen wirksamen und starken Mittel ausprobiert, sondern nur nicht verschreibungspflichtige Medikamente - erwiesenermaßen die Unwahrheit! In einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt in Bad Bramstedt, der von Erika veranlaßt wurde und nur der medizinischen Diagnose und Entwicklung einer tragfähigen Therapie dienen sollte und diente sowie in insgesamt drei Rehamaßnahmen in einem Zeitrahmen von knapp 7 Jahren wurden nahezu alle bei Rheuma als wirksam bekannte rezeptpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente ausgetestet! 

 

(Anmerkung des Verfassers am 02.11.2011: Da die Deutsche Rentenversicherung die kompletten Akten zweier durchgeführter Reha-Maßnahmen einfach vernichtet hatte -  dies allerdings auch in den Akten entsprechend vermerkt hatte! - konnten die ´erkennenden` Richter diese auch ignorieren und der Klägerin in dem in diesem Kontext skandalösen und wahrheitswidrigen Urteil vorwerfen, sie habe nicht genügend Heilbemühungen an den Tag gelegt und auch außer Dysmenalgit (im Urteil übrigens falsch geschrieben) keine Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erprobt - eine durch Tatsachen widerlegte Unwahrheit, auf die sich aber das gesamte Urteil ´im Namen des Volkes` maßgeblich stützt!  E.R. )

 

Auch in der Rehaklinik in Bad N.  wird ebenso wie schon in Bad Gandersheim keinerlei Heilerfolg erzielt, Erika wird aber  als arbeitsfähig für mehr als 6 Stunden entlassen, allerdings mit zahlreichen, in solchen Fällen üblichen Einschränkungen!

 

Bereits 1983 und 1991 hatte Erika schwere Erkrankungen mit Fibromyalgie-ähnlichen Symptomen gehabt, ihr damaliger Hausarzt Dr. A. aus G. hatte bereits damals alle üblichen Schmerzmittel, konservative Therapie, Krankengymnastik, Entspannungsverfahren (u.a. Autogenes Training) ausprobiert - alles ohne nennenswerten Erfolg.

 

Ein durch Ihren damaligen Hausarzt befürworteter Antrag auf eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (´Erholungs-Kur`) wurde der Klägerin, obwohl sie mit drei Kindern, einem Alkoholkranken Ehemann und Berufstätigkeit damals überfordert und gesundheitlich stark geschwächt war, abgelehnt..... 

 

Erst als sie für einen längeren Zeitraum einfach krankgeschrieben wurde und etwas zur Ruhe kam und es Sommer und damit trockener wurde, verschwanden die Symptome so nach und nach.... 

 

Doch diesmal (seit 1998) war es anders: Da ihre Gesundheit sich trotz vielfältiger Therapien sich nicht besserte, wurde sie weiterhin von ihrem Hausarzt, Herr Dr. L. aus H. konsequent krank geschrieben. Zur Ruhe konnte Erika nicht wirklich kommen, weil sie in regelmäßigen Abständen zum MDK Leer zur Überprüfung mußte und bereits Wochen vorher Angstzustände wg. der unfreundlichen Dr. H. hatte....

 

Die Gutachterin Frau Dr. H., die die Diagnose ´Fibromyalgie` offenkundig nur sehr widerwillig akzeptierte, hatte in einem ihrer Gutachten die Tatsache beschrieben, dass Erika bei vielen ihrer Bewegungen deutlich Schmerzäußerungen von sich gab - dies darf allerdings nicht verwundern bei einer Gutachterin, die Ihr Mißfallen so deutlich macht und ihre Gleichgültigkeit gegenüber den Schmerzen der Probandin und ihrem Leiden offen zum Ausdruck bringt, indem sie ihr offen bekundet, dass der Schmerz nicht von Interesse sei ("Ihre Schmerzen interessieren mich nicht...")

 

In ihren "Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen" sprechen die Experten bei "Verdeutlichung" eine ganz klare Sprache: Dies ist zumeist dann der Fall, wenn der/die Gutachter auf die Signale und Mitteilungen der Schmerzpatienten ("Probanden") nicht adäquat reagieren, Verdeutlichungen sei also zumeist ein Indiz für eine ignorante Haltung der/des Gutachter(in)!....

 

Nachdem die Möglichkeit, sich auf diese Krankheit weiter krank schreiben zu lassen, erschöpft war, die Gesundheit aber nach wie vor keinerlei Fortschritte machte, meldete Erika sich ordnungsgemäß arbeitslos.

 

Inzwischen (2003) hatte Erika, weil ihre Gesundheit sich weiter fortlaufend verschlechterte und sie keine Hoffnung auf Heilung haben konnte, auch die Prognosen bei Chronifizierung dieser Krankheit eher schlecht waren einen Rentenantrag auf  Erwerbsminderungsrente wg. der Auswirkungen ihrer Erkrankung auf Ihre Arbeitsfähigkeit gestellt.

 

Nun wurde Erika von der DRV Bund zu einem Gutachter geschickt, es war der Internist Dr. M. in O. Die Untersuchung dauerte zwei Stunden, allein fast eine Stunde davon dauerte es, Erika Blut abzunehmen.

Dr. M. war zwar in keiner Weise als Kenner dieser spezifischen Erkrankung ausgewiesen, wie dies eigentlich gerade bei chronischen Schmerzstörungen und Fibromyalgie aufgrund der schwierigen Diagnostik usw. nötig gewesen wäre, um eine adäquate realistische Beurteilung abgeben zu können. 

 

Immerhin attestierte Dr. M. Erika, nicht mehr in ihrem alten Beruf als Verkäuferin arbeiten zu können, aber noch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in leichter Tätigkeit.

 

Allerdings war Dr. M. immerhin so klug, die Konsultation eines weiteren Gutachters zu empfehlen, und zwar eines ´Nervenarztes´.

Also wurde Erika von der BfA zu einem Neurologen zur weiteren Begutachtung geschickt, es war dies der Neurologe Dr. S. in W.

 

Dr. S. hatte zwar keinerlei Publikationen über Fibromyalgie vorzuweisen,  auch seine einschlägigen Erfahrungen mit dieser Krankheit sind bis heute nebulös geblieben....

Die Untersuchung setzte sich zusammen aus Wartezeit und Untersuchungen, insgesamt maximal 2 Stunden.

 

Experten sprechen bei Fibromyalgie aufgrund der Komplexität des Krankheitsbildes und der Schwere der Beurteilung vor allem der Restarbeitsfähigkeit von einer notwendigen Untersuchungsdauer von mindestens 6 Stunden bis einem Tag (Vgl. zb. hierzu Dr. W. Häuser, Dr. T. Weiss, sowie die ´Leitlinien`).

 

Die sogenannte ´Anamnese`, also die Erfassung der Lebensgeschichte, Vorerkrankungen, persönlichen Verhältnisse usw., was als Grundlage der Diagnostik gerade in der Psychiatrie und Psychologie gilt, wurde von einer jungen Dame durchgeführt, die mit diesen Arbeiten offensichtlich überfordert war, denn es unterliefen ihr zahlreiche Fehler, die Erika auch sofort bei der BfA monierte, nachdem sie erheblich Zeitverzögert und nach Abmahnung das Gutachten von der BfA erhielt.

 

Doch weder wurde auf Erikas Kritik von der BfA inhaltlich eingegangen, noch wurde ihr trotz Nachfrage der Name und die wissenschaftliche/medizinische Qualifikation der Assistentin des Neurologen mitgeteilt. 

Bis zum heutigen Tag weiß Erika also nicht, ob und inwieweit die Mitarbeiterin von Dr. S. überhaupt für die Erstellung fundierter Anamnesen qualifiziert ist - die Anamnese war derart fehlerhaft, dass dies ernsthaft bezweifelt werden darf, zumal die BfA/DRV Bund trotz schriftlicher Kritik der Klägerin an Verlauf und Ergebnis der Untersuchung sowie der Bitte um Information über die Qualifikation der am Gutachten beteiligten Assistentin hierüber nicht aufklärte.... 

 

Das Ergebnis war ernüchternd: Dr. S., der Erika nur maximal eine halbe Stunde selbst untersucht hatte und während der Untersuchung mehrmals fragte, ob sie denn wirklich schon in Rente gehen wolle (!), kam zu dem Ergebnis, dass Erika vollschichtig arbeitsfähig sei.....

Auch die Einschränkungen der zugemuteten Tätigkeiten, wie sie von der Rehaklinik Bad Nenndorf und Dr. M. zuvor gemacht worden waren, tauchten hier nicht mehr auf....

 

Da Erika mit weder mit dem Verlauf der Untersuchung noch mit dem Ergebnis einverstanden sein konnte, widersprach sie schriftlich diesem Gutachten.

Da die BfA wohl insgeheim selbst leise Zweifel an dem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten bekam, dies der Klägerin aber nicht nur nicht offen mitteilte, sondern offiziell bestritt, wollte sie ein weiteres neurologisches Gutachten anordnen, und zwar bei dem Neurologen Dr. W. aus O.

Da jedoch das Gutachten von Dr. S. keinerlei neurologische Befunde ergab und Erika zumindest hierin mit Dr. S. übereinstimmte (hierin wurde sie auch durch ein Gutachten ihres Hausarztes Dr. L. aus H. sowie des später von ihr selbst hinzugezogenen Gutachters Dr. T. Weiss bestätigt), widersprach sie diesem Ansinnen der BfA.

 

Die Tatsache, dass die BfA sich mit ihrem Widerspruch gegen das Gutachten des Dr. S. nicht inhaltlich auseinandersetzte, ließ Erika an dem Sinn einer weiteren Begutachtung zweifeln.

 

Dies war auch der Zeitpunkt, wo sie endlich einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzog. Es war dies der Rechtsanwalt K. aus O. - diese Wahl sollte Erika später sehr bereuen, denn wohl auch der ausgesprochen mangelhaften Vertretung durch diesen Anwalt ist es  zu verdanken, dass Erika schließlich nicht nur den Prozess verlor, sondern auch ohne eine Chance der Klarstellung und der Verteidigung den persönlich erniedrigenden und herabwürdigenden Äußerungen in dem unserer Meinung nach persönlich beleidigenden skandalösen Urteil ausgesetzt war.

 

Rechtsanwalt K. widersprach also der Hinzuziehung eines weiteren Neurologen.

 

Da aber die BfA möglicherweise selbst Zweifel an dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten hatte, bestand die BfA nicht weiter auf die Hinzuziehung des Neurologen Dr. W. aus O.,  Erika wurde stattdessen kurzerhand im Eilverfahren in eine Reha-Maßnahme in die Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt geschickt, wo sie 6 Wochen lang therapiert wurde. Dies war jetzt also die dritte Rehabilitationsmaßnahme der DRV Bund innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren!

(Die Gerichtsakten suggerieren hier allerdings einen anderen Sachverhalt: Hiernach wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, die Klägerin Erika R. wäre eine Querulantin......) 

 

Gleich in den ersten Tagen hatte sie ein 10 minütiges Gespräch mit der Oberärztin Frau Dr. H., die Erika unverzüglich das ´Kompliment`machte, sie sähe ja 10 Jahre jünger aus und könne ja kaum krank sein!

 

Im Verlauf der Reha-Maßnahmen wurden einige Therapieversuche ohne Erfolg unternommen, sodaß Erika genauso krank entlassen wurde, wie sie aufgenommen worden war.

 

Aus dem Abschlußbericht der psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt unter ´Rehabilitationsdiagnosen, Rehabilitationsziele, Bedingungsanalyse: (S. 4)

" Somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F 45.4)

leichte depressive Episode (ICD-10 F 32.0)

Spezifische Phobie (ICD-10 F 40.2)

Fibromyalgiesyndrom (ICD -10 M 79.00)

Arterielle Hypertonie (ICD-10 I 10.90

Herzrhytmusstörungen (ventrikuläre Extrasystolie) (ICD-10 I 49.9)

Episodischer Spannungskopfschmerz (ICD-10 G 44.2)

(Anmerkung des Verfassers: Hier wurde versäumt, die chronischen Schlafstörungen, unter denen Erika seit Jahren leidet, in die Bewertung einzubeziehen: Massive Schlafstörungen mit deutlich geringeren Tiefschlafphasen und häufigen Wachphasen, in denen Erika durch ihre Schmerzen und ihren unruhigen Beinen (restless legs) zusätzlich an einem für die Gesundheit so bedeutsamen erholsamen Nachtschlaf gehindert wird, finden keine Erwähnung in dem Gutachten

 

"Bei Frau R. liegt aus psychiatrischer Sicht eine psychische Labilität mit leicht depressiv ausgelegten Symptomen sowie einem sehr hohen Beeinträchtigungserleben durch ihre Schmerzen und die Erschöpfung vor. Der Chronifizierungsprozess dieses Beschwerdeprozesse des Beschwerdebildes wird neben den organischen Diagnosen von psychosozialen Faktoren begleitet. Frau R. erlebte zahlreiche Belastungen in ihrer Vergangenheit und hat viele Jahre mehr als vollschichtig über ihre körperlichen und psychischen Grenzen hinaus gearbeitet. Diese Belastungen führten in Folge zu einer Erschöpfungssymptomatik mit chronischen Schmerizen."

Weiter unten: " Zum Ende des 6-wöchigen Aufenthaltes (...) entließen (wir) Frau R. am 29.7.2004 in einem psychisch und körperlich unveränderten Zustand und arbeitsfähig für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.  Wir empfehlen dennoch die Prüfung weiterer Berufsfördernder Leistungen." (S.5)

 

Die "Prüfung weiterer berufsfördernder Maßnahmen" durch die BfA erfolgte trotz mehrfacher Empfehlungen (Rehaklinik Bad Nenndorf und Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt) und Erikas entsprechenden Bitten in Bad Bramstedt bei der Sozialberatung nie, vielmehr lehnte die BfA / DRV Bund unter Verweis auf dieses Gutachten Erikas Rentenantrag ab, auch ein Widerspruchsverfahren führte nicht zum Erfolg, sondern wurde gleichfalls abgelehnt.

Damit wurde Erika eine vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, ihre tatsächliche vorhandene oder nicht vorhandene Arbeitsfähigkeit unter kontrollierten Bedingungen zu erproben vorenthalten.

 

Dem vorurteilsfreien Leser wird wohl der in dem zitierten Gutachten  vorhandene massive Widerspruch nicht entgehen: Das jemand, der wegen einer nicht vorhandenen Arbeitsfähigkeit in eine Reha-Maßnahme kommt, dort 6 Wochen ohne irgendein positives Resultat therapiert wird, und mit zahlreichen diagnostizierten Krankheiten wie einer somatoformen Schmerzsstörung, d. h. Ganzkörperschmerz/Fibromyalgie,  Herzrhythmussstörungen, Ängsten, Depressionen und Spannungskopfschmerzen, dies ganze durch eine teilweise traumatisierte Kindheit und massive Probleme im Ewachsenenalter und zudem mit einem "starken Beinträchtigungserleben aufgrund der Schmerzen und der Erschöpfung" gekennzeichnet trotzdem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig sein soll!

 

Wozu wird eine (teuere!) Rehamaßnahme eingeleitet, wenn trotz vielfältiger massiver Krankheitssymptome, trotz Nichteintreten irgendeiner  Besserung dann abschließend doch keinerlei Konsequnzen daraus erwachsen? Wozu dann die Reha-Maßnahme, wenn man der Patientin am Ende erklärt, sie könne sich ja wieder krank schreiben lassen - dies aber genau ist geschehen! 

 

Eine weitere Merkwürdigkeit: Von Beginn an sollte Erika ein sogenanntes ´Schmerztagebuch`führen, in dem sie vor allem über Ihre Schmerzen, aber auch andere Befindlichkeiten sorgfältig Buch führen sollte, damit dies zusätzlich zur Diagnose herangezogen werden könnte.

 

Erika hat dies sehr ernst genommen und täglich ihre Eintragungen in dem Schmerztagebuch aktualisiert, aber am Ende wurde darauf gar nicht mehr Bezug genommen: Das Schmerztagebuch hat niemanden interessiert, Erika hat es mit nach Hause genommen, es liegt nach wie vor im Original vor, die Pschosomatische Klinik Bad Bramstedt hat darauf verzichtet, dieses Dokument auszuwerten, sonst hätten auch wohl die Schlafstörungen mehr Beachtung finden müssen.....

 

Auch der später nach § 109 SGG hinzugezogene Facharzt für Psychiatrie und Facharzt für Allgmeinmedizin, Dr. W., äußert sein Erstaunen in seinem Gutachten: "Obwohl sich im Verlauf der Reha keine Besserung ergeben hat - weder auf körperlichen noch psychischem Gebiet - wird Frau R. als arbeitsfähig für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entlassen. Hier stellt sich die Frage, warum überhaupt eine Reha durchgeführt wurde. Aus den gleichen Gründen wie bei Dr. S. scheinen mir Schmerz, vegetative Störung, Schlafstörung und Depressivität nicht ausreichend gewürdigt zu sein." (Gutachten Dr. W. S. 28)

 

Kurz und gut: Das Gutachten des Internisten Dr. M., des Neurologen Dr. S. sowie das Gutachten der Psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt führten dazu, dass die BfA/DRV Bund Erikas Rentenbegehren ablehnte ebenso wie den erfolgten Widerspruch. 

 

Das Gutachten des Hausarztes, Dr. L. aus H., der sich inzwischen zum Betriebsmediziner fortgebildet hatte, das Erika R.  ihrem Rentenbegehren beigefügt hatte und das eindeutig eine nicht mehr vorhandene Arbeitsfähigkeit attestiert, hatte für die BfA keinerlei Gewicht....

 

Dies darf allerdings nicht sonderlich verwundern, da dies die übliche Rechtspraxis ist: Während einerseits die Rolle des Hausarztes vom Gesetzgeber aufgewertet wird, indem der Facharztbesuch möglichst einen vorherigen Hausarztbesuch voraussetzen soll, gilt der Hausarzt wg. tatsächlich möglicher oder fiktiver Besorgnis der Befangenheit in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren fast gar nichts.....

 

Obwohl Erika zum damaligen Zeitpunkt die psychische Dimension ihrer Erkrankung noch nicht erkannt hatte, befolgte sie dennoch den Rat des MDK Leer, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Die Suche nach einem geeigneten Therapeuten erwies sich als relativ schwierig, weil viele keine Krankenkrassen-Zulassung hatten oder auf absehbare Zeit keine Termine frei hatten.

 

Aber schließlich fand sie einen Therapeuten mit Krankenkassenzulassung, der auch aufgrund klinischer Tätigkeit genügend Erfahrung besaß und bei dem sie glücklicherweise einen Therapieplatz bekommen konnte.

Es war dies der Psychologe und Psychotherapeut Dr. J. aus L., der sie die nächsten zwei Jahre therapeutisch betreute.

 

Sehr schnell wurde Erika im Verlauf der Therapie, aber vor allem einige Zeit später klar, dass viele traumatische Erlebnisse ihrer Kindheit und Jugend, aber auch als junge Mutter zu ihrer Krankheit beigetragen haben mußten.

 

 Dies war eine Erkenntnis, die sie zuvor fast strikt abgelehnt hatte, nun wurde ihr aber zusehends klar, dass traumatische Erlebnisse in der Kindheit und Jugend, vor allem wenn sie nicht therapeutisch verarbeitet worden waren, ihre zusätzlichen Spuren hinterlassen: Als sie 9 Jahre alt war, verunglückte ihr Vater an den Weihnachtsfeiertagen tödlich, fortan litt sie nicht nur unter dem schmerzhaften Verlust, sondern wurde auch noch von ihren Klassenkameraden gehänselt und manchmal schikaniert.

 

Das das Landessozialgericht Niedersachsen in Kenntnis dieser Umstände Erika das sie persönlich herabsetzende Urteil nach zwei Jahren völliger Untätigkeit ausgerechnet am 21. 12. zustellte, sodaß das niederschmetternde Urteil sie dann rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen erreichen mußte, wertet Erika R. als unnötigen und für sie nicht nachvollziehbaren böswilligen aggressiven AKt des LSG Niedersachsen!

 

Noch heute ist Erika ihr Vater als ein zumeist fröhlicher, jovialer Mann in Erinnerung, der zwar mitunter streng sein konnte, aber ihr seine Liebe zeigte,  sie mit Humor und Freundlichkeit behandelte - den frühen Verlust ihres Vaters empfindet Erika noch heute als besonders schmerzlich....

 

Nachdem der Vater gestorben war, trat bereitsw ein halbes Jahr später ein neuer Mann in das Leben ihrer Mutter, der von den Kindern aufgrund seines Verhaltens aber nicht akzeptiert wurde und die Kinder eher als Hindernis empfand und diese dies auch spüren ließ.... 

 

 Rudi S. gehörte leider nicht zu den Männern, die Kinder sich als Vater wünschen können: Er entpuppte sich als Alkoholiker und schreckte auch  vor Gewalt nicht zurück, in betrunkenem Zustand jagte er gelegentlich die Familie mit dem gezückten Messer durch das Haus!

Sehr oft mußte die Familie "bei Nacht und Nebel"  aus dem Hause und in die sichere Obhut von Verwandten fliehen, weil Rudi S. in betrunkenem Zustand gewalttätig und völlig unberechenbar wurde.... 

 

Endlich trennte sich Erikas Mutter von diesem Trunkenbold, aber bis heute verfolgt Rudi S. Erika des öfteren in ihren Träumen, aus denen sie dann mit Herzklopfen aufwacht - an Einschlafen ist dann erst einmal nicht mehr zu denken. Selbst der Tod von Rudi S. im Jahre 2005 hat Erika bis heut nicht von ihren Alpträumen befreit.... Die ohnehin vorhandenen massiven und chronischen Schlafstörungen werden dadurch also komplettiert.

 

Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren nahm Erika regelmäßig die Therapiesitzungen bei Dr. J.  war, obwohl es für sie nicht immer leicht war, oft fühlte sie sich körperlich so schlecht, dass sie den Weg nach L.  zu ihrem Psychologen nicht schaffte und Termine verschieben mußte.

 

Das im späteren Urteil des LSG davon gesprochen wird, Erika habe sich nicht genügend um eine Therapie ihrer Krankheit bemüht, ist auch unter diesem Hintergrund für den vorurteilfsfreien Leser wohl nur schwer nachvollziehbar!

 

Diese Behauptung des Landessozialgerichts Niedersachsen wird jedenfalls durch keine einzige Tatsache gestützt: An keiner Stelle wird von irgendeinem Gutachter oder einer Rehaeinrichtung behauptet, Erika ließe es an ihrer Mitwirkung fehlen, im Gegenteil: mehrfach wird ihr an verschiedenen Stellen attestiert, dass sie gewissenhaft an allen Therapiesitzungen teilnehme, in zwei Gutachten wird ihr sogar ein überdurchschnittliches Bemühen um Therapie attestiert!

 

 

 

 

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